BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7590 21. Wahlperiode 14.02.17 Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Jörg Hamann, Philipp Heißner, Dennis Gladiator, Dr. Jens Wolf, Karl-Heinz Warnholz (CDU) und Fraktion vom 18.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Damit die Integration gelingt – Nutzt rot-grüner Senat endlich die Chancen der zur Verfügung stehenden Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge ? Ob laut Integrationsgesetz zu schaffende Ein-Euro-Jobs für Flüchtlinge (Drs. 21/5770) oder spezielle Arbeitsmarktprogramme für Flüchtlinge wie KompAS (Drs. 21/5421): Bisher ist die Bilanz, die der Senat hier vorweisen konnte, eher kläglich. So waren beispielsweise Ende August nur vier von 47 der zum Starttermin 1. August 2016 zur Verfügung stehenden Plätze im Programm KompAS belegt. Auch war zu diesem Zeitpunkt noch kein einziger Ein-Euro- Job geschaffen, dessen Ziel es auch ist, Flüchtlingen eine Aufgabe und ein kleines zusätzliches Taschengeld während ihres Asylverfahrens zu ermöglichen . In anderen Programmen waren nur neun oder sogar gar keine Plätze belegt, obwohl Tausende Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive in der Stadt leben. Die Programme sollen dazu dienen, Flüchtlinge schnell für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren und in diesen zu integrieren. Diese Chancen nicht zu nutzen, ist fatal. Da Rot-Grün in der Bürgerschaft die Forderung der CDU-Fraktion nach einem halbjährlichem Bericht aller Beteiligten über den Fortschritt der Arbeitsmarktmaßnahmen für Flüchtlinge (Drs. 21/7107) am 14. Dezember 2016 abgelehnt hat, müssen wir über den Weg einer Großen Anfrage die wichtigen Informationen unter anderem auch für Arbeitgeber beschaffen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zu den Handlungsstrategien und Maßnahmenplanungen zur Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt, die gemeinsam mit den Arbeitsmarktpartnern Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur), Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und in Kooperation mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern verfolgt und umgesetzt werden, siehe Drs. 21/5832. Im Berichtsmonat Januar 2017 waren in Hamburg in den Rechtskreisen des Sozialgesetzbuches (SGB) II und III insgesamt 18.396 Personen aus dem Kontext von Fluchtmigration aus nicht europäischen Asylherkunftsländern arbeitsuchend (14.225) oder arbeitslos (4.171).1 Dies bedeutet, dass sich rund 77 Prozent aller genannten Personen in sprach und -arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden. Bundesweit liegt dieser Anteil bei rund 72 Prozent. Siehe hierzu https://statistik.arbeitsagentur.de/ 1 Gemäß Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit sind „Personen im Kontext von Fluchtmigration “, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis, einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung. Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland migrieren, sowie Personen mit einem sonstigen Aufenthaltsstatus sind in diesem Aggregat nicht enthalten . Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Statistikdaten/Detail/201701/fluchtmigration/fluchtkontext/fluchtkontext-dlkaajc-0- 201701-xlsm.xlsm. In der Gesamtbetrachtung des Jahres 2016 (2015) sind für beide Rechtskreise Abgänge aus Arbeitslosigkeit in Erwerbstätigkeit in Höhe von 1.763 (1.484) zu verzeichnen gewesen, davon 1.607 (1.316) unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt, so die Ergebnisse einer Sonderauswertung des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit. Gleichzeitig liegt der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten aus den nicht europäischen Asylherkunftsländern im Juli 2016 bei 6.017 Personen und damit gegenüber dem Dezember 2015 um 484 sowie gegenüber dem Dezember 2014 um 1.288 Personen höher. (Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit: Migration und Arbeitsmarkt – statistik.arbeitsagentur.de). Im Jahr 2016 haben über 4.000 Personen mit Fluchthintergrund an Maßnahmen der Berufsorientierungen, 3.816 an Kompetenzfeststellungs- und Anerkennungsverfahren, und 2.319 an Maßnahmen zur Ausbildungsvorbereitung teilgenommen. Mehrfachförderungen sind enthalten. Darüber hinaus haben 2.391 Personen eine Zulassung zur landesfinanzierten Sprachförderung erhalten, die keinen oder noch keinen Zugang zum Integrationskursangebot des Bundes haben. Im Integrationskursangebot des Bundes wurden seitens des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Jahr 2016 insgesamt 10.379 neue Kurseintritte gezählt, gegenüber 6.437 im Jahr 2015. Ein Großteil der Teilnehmenden der Integrationskurse (6.039) sind Personen mit aktuellem Fluchthintergrund . Die Auswahl beziehungsweise der Zugang zu einzelnen Maßnahmen ist abhängig von den jeweiligen, teils sehr differenzierten Zulassungsvoraussetzungen (unter anderem Aufenthaltsstatus, Alter, bereits erzielte Sprachkompetenzen, berufliche Vorerfahrungen ), den mit den Geflüchteten vereinbarten Bildungszielen und dem vielfach bestehendem Vorrang verbindlicher Förderungen wie beispielsweise der Zuweisung zu Integrationskursen oder zur berufsbezogenen Sprachförderung. Darüber hinaus befinden sich mit Stand Ende Januar 2017 2.307 junge Geflüchtete zwischen 16 und 18 Jahren in der Ausbildungsvorbereitung AvM-Dual des Hamburger Institutes für berufliche Bildung. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter und der Agentur wie folgt: Ein-Euro-Jobs: 1. 2.500 der laut Integrationsgesetz bundesweit zu schaffenden 100.000 Ein-Euro-Jobs entfallen auf Hamburg. Wie viele wurden bereits insgesamt und jeweils bei welchen Trägern geschaffen? 2. Zu wann sollen die weiteren Plätze bei jeweils welchen Trägern belegt werden? 3. Warum sind nicht alle zur Verfügung stehenden Plätze belegt beziehungsweise sollen gar nicht erst geschaffen werden? Zum Stichtag 01.02.2017 werden weiterhin 239 Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG von den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten. Darüber hinaus wurden bislang keine Arbeitsgelegenheiten nach § 5 a Asylbewerleistungsgesetz (AslybLG) (Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)) in Hamburg seitens potenzieller Maßnahmeträger beantragt. Auch bundesweit wird das Programm nur zögerlich angenommen, siehe: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/110/ 1811039.pdf. Hintergrund hierzu sind die Rahmenbedingungen und Konditionen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verantworteten Programms. Die Zielgruppe ist eingeschränkt und die Maßnahme ist zudem nachrangig gegenüber der Zuwei- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 3 sung in Sprachförderung und Maßnahmen der Berufsorientierung und -vorbereitung. Die Agentur für Arbeit Hamburg hat gemeinsam mit der zuständigen Behörde alle relevanten Träger für interne und externe FIM (Träger der Unterbringungen, Beschäftigungsträger ) über die Inhalte der Förderrichtlinie und das Antragsverfahren informiert . Zu den Rahmenbedingungen siehe: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Arbeitsmarkt/richtliniefluechtlingsintegrationsmassnahmen .pdf;jsessionid= 6C8DE20BEE9DAC4339FEC23EB2E11DED?__blob=publicationFile&v=2. Im Übrigen hatte sich die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ausdrücklich anstelle von FIM für eine Verbesserung der Sprachförderung für Geflüchtete mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus ausgesprochen. Diesem Anliegen Hamburgs und auch anderer Länder kommt der Bund mit den Kursen „Erstorientierung und Deutschlernen für Asylbewerber“, die sich zurzeit noch in der Pilotphasen befinden, nunmehr nach. 4. Durch wen erfolgt die Finanzierung in welcher Höhe? Die Finanzierung erfolgt durch das BMAS. Bei der regionalen Verteilung der Haushaltsmittel des Bundes im Haushaltsjahr 2017 haben sich für das Bundesland Hamburg folgende Zahlungsbudgets ergeben: FIM Intern (Träger der Unterbringungen): 647.952 Euro FIM Extern (Beschäftigungsträger): 4.467.088 Euro KompAS: 5. Wie viele der laut Drs. 21/5770 für das Jahr 2016 zur Verfügung stehenden 918 Plätze für die Durchführung des Arbeitsmarktprogramms Komp AS bei den beiden in der Drs. 21/5293 genannten Trägern DAA und KOM sind derzeit besetzt? Warum wurden bisher nicht mehr Plätze besetzt? 6. Wie viele zusätzliche Plätze sind für das Jahr 2017 in dem Programm bei jeweils welchem Träger vorgesehen? Die kombinierte Kompetenzfeststellung, Sprachförderung und berufliche Aktivierung von Geflüchteten war Mitte des Jahres 2016 eine der ersten konzeptionellen Ansätze der Bundesagentur für Arbeit, Geflüchtete in eine Maßnahme einzusteuern, die mehrere Elemente der arbeitsmarktlichen Integration miteinander verbindet. Mit dem Einkauf dieser Maßnahme sollte zudem sichergestellt werden, dass eine Grundversorgung von einer großen Zahl an Geflüchteten bei Bedarf erzielt werden kann. Insbesondere der Vorrang verbindlicher Förderungen wie die Zuweisungen zu Integrationskursen oder zur berufsbezogenen Deutschförderung verbunden mit der deutlichen Ausweitung der Sprachförderung sowie der Entwicklung spezifischer Kompetenzfeststellungen führten dazu, dass an dieser Maßnahme bisher weniger Geflüchtete teilnehmen konnten als zunächst prognostiziert. Seit dem 01.08.2016 sind mit Stand vom 25.01.2017 167 Plätze durch von Jobcenter zugewiesene Kundinnen und Kunden besetzt. Seitens der Agentur gab es im gleichen Zeitraum insgesamt fünf Eintritte. Seitens Jobcenter sind für das Jahr 2017 für den Träger DAA Deutsche Angestellten Akademie GmbH (DAA) 1.413 Plätze und für den Träger KOM gemeinnützige Gesellschaft für berufliche Kompetenzentwicklung mbH (KOM) 227 Plätze geplant. Die Agentur hat für das Jahr 2017 für den Träger DAA 110 Plätze und für den Träger KOM 20 Plätze geplant. Im Übrigen siehe Drs. 21/5770 sowie Vorbemerkung. 7. Mit welchen Integrationskurs-Anbietern arbeiten die Träger im Programm KompAS zusammen? Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Hierzu liegen der zuständigen Behörde keine Informationen vor, da dies in der Zuständigkeit der beiden mit der Durchführung der Maßnahme beauftragten Träger liegt. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. und 6. 8. Wie viele Betriebspraktika wurden von den Trägern bereits akquiriert und kann jeder Teilnehmer mit einem Platz in einem Unternehmen versorgt werden? Wenn nein, warum nicht? Betriebspraktika sind nicht fester und verbindlicher Bestandteil der Maßnahme. Siehe Drs. 21/5770. 9. Wie viel kostet ein Platz in dem Programm KompAS pro Monat beziehungsweise insgesamt und wer trägt diese Kosten? Bei den betreffenden Daten handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse des Trägers. Entsprechende Angaben werden daher von Jobcenter beziehungsweise der Agentur nicht zur Verfügung gestellt. PerjuF-H/BOF: 10. Für das Programm „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung für das Jahr 2016 bundesweit 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. a) Die Maßnahme beginnt nach Abschluss eines Integrationskurses mit der Initiative „Perspektiven für junge Flüchtlinge im Handwerk“ (PerjuF-H), bei der junge Flüchtlinge vier bis sechs Monate erste Erfahrungen in Berufsfeldern des Handwerks sammeln. Wie viele Plätze stehen in Hamburg in dem Programm im Jahr 2016 zu Verfügung , wie viele sind derzeit besetzt, wie viele Flüchtlinge haben das Programm bereits abgeschlossen? Wie viele Plätze sollen im Jahr 2017 geschaffen werden? Im Vorfeld der Einführung PerjuF Handwerk gab es Gespräche mit der Handwerkskammer und einer Vielzahl der lokalen Innungen, von denen sich fünf für eine Beteiligung an PerjuF-H zum 01.08.2016 entschlossen haben. Entsprechend wurde eine Gruppe mit zwölf Plätzen eingerichtet mit der Möglichkeit zur Ausweitung. Von den zwölf Plätzen entfielen drei Plätze auf den Rechtskreis der Agentur für Arbeit und neun Plätze auf Jobcenter. Die Maßnahme ist erstmalig zum 1.8.2016 gestartet. Fünf Teilnehmende haben die Maßnahme regulär beendet. Acht weitere Teilnehmende wechselten in überbetriebliche Ausbildung oder zu PerjuF. Ein Folgeangebot für August 2017 ist beabsichtigt und kann nachfrageorientiert auf weitere Gruppen ausgeweitet werden. Zum nächsten Eintrittstermin 01.02.2017 ist eine weitere Gruppe mit zwölf Teilnehmenden geplant. Zum heutigen Stand (Maßnahmebeginn 01.02.17) sind elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemeldet. Der nächste Eintrittstermin ist der 01.08.2017. Die Kooperationsvereinbarung endet am 31.12.2018. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. b) Auf PerjuF-H folgt das Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge “ (BOF), bei dem Flüchtlinge gezielt 13 Wochen auf bis zu drei Ausbildungsberufe im Handwerk vorbereitet werden. Wie viele Absolventen von PerjuF-H sind bereits in das Nachfolgeprogramm gewechselt oder werden zeitnah wechseln? Wenn keiner gewechselt ist oder zeitnah wechseln wird: warum nicht? Das Programm „Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)“ ist Teil der gemeinsam vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Bundesagentur für Arbeit und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks gestarteten Qualifizierungsinitiative „Wege in Ausbildung“ (zur Förderrichtlinie siehe https://www.bmbf.de/foerderungen/ bekanntmachung-1179.html. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 5 In Hamburg befinden sich derzeit vier Personen in dem Programm. Damit haben von den insgesamt zwölf Personen aus der vorgelagerten Maßnahme PerjuF-H seit August 2016 vier diesen Weg gewählt und drei haben direkt eine Ausbildung begonnen . Die anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in Sprachkurse oder anderweitige Angebote eingemündet. c) Wie hoch sind jeweils die Kosten für einen Platz und die Kosten insgesamt bei PerjuF-H und BOF und wer trägt sie? Siehe Antwort zu 9. Motivieren, Orientieren, Integrieren (MOIN): 11. Das Programm MOIN richtet sich gezielt an Flüchtlinge im Asylverfahren . a) Soll dieses Programm im Jahr 2017 fortgeführt werden? b) Welche Träger werden sich im Jahr 2017 hieran beteiligen? c) Wie viele Plätze standen im Jahr 2016 im MOIN und im Brücken- MOIN insgesamt und jeweils bei welchem Träger zur Verfügung und wie viele waren jeweils und bei welchem Träger belegt? d) Wie viele Plätze sind im Jahr 2017 insgesamt und jeweils bei welchem Träger für MOIN und den Brücken-MOIN vorgesehen? Es handelt sich um Maßnahmen, die über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert wurden und nicht um eingekaufte Maßnahmen, deren Besetzungsverfahren über Zuweisungen von Plätzen erfolgt. Auch für 2017 sind bedarfsgerechte Förderungen über AVGS geplant. Über das Angebot von Maßnahmen, die nach Zertifizierung über einen AVGS finanziert werden können, entscheiden die Träger . Über die Anzahl der Plätze sind daher keine Angaben möglich. Aktuell sind laut dem Hamburger Kursportal WISY sieben Angebote unter dem Titel MOIN zu finden. Darüber hinaus siehe Vorbemerkung und Drs. 21/6161 und 21/6647. e) Wie hoch waren die Kosten im Jahr 2016 pro Platz und insgesamt und wer hat sie getragen? Durchschnittliche Maßnahmekosten für ein spezifisches AVGS-Produkt können nicht dargestellt werden. Der Eingliederungstitel aus dem Globalbudget des Bundes für die Agentur für Arbeit Hamburg den Bereich Flucht und Asyl betrug für 2016 insgesamt 6.875.000 Euro. Im Übrigen siehe Antwort zu 9. f) Mittel in welcher Höhe werden von welcher Stelle für das Jahr 2017 zur Verfügung gestellt? Der Eingliederungstitel aus dem Globalbudget des Bundes beträgt für das Jahr 2017 für den Bereich Flucht und Asyl für die Agentur für Arbeit Hamburg voraussichtlich 8.300.000 Euro für die Aktivierung und berufliche Eingliederung nach § 45 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch. Darunter fallen auch Maßnahmen, die über einen AVGS finanziert werden. Eine Angabe über die abschließende Höhe des Gesamtbudgets nach Eingliederungsmittelverordnung liegt Jobcenter bisher nicht vor. Im Übrigen siehe Drs. 21/7847. Integrationsbegleitung: 12. Drs. 21/5832 ist zu entnehmen, dass zum 1. August 2016 ein Modellvorhaben mit 400 Plätzen im Bereich der Integrationsbegleitung gestartet wurde. a) Wie viele dieser Plätze sind belegt? Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Modellphase startete am 01.08.2016 mit der Zielzahl von 120 Plätzen. Bis Dezember 2016 wurden alle Plätze belegt, im Januar 2017 gab es mit 131 begleiteten Teilnehmenden einen Überhang. Im Übrigen siehe Drs. 21/7872. b) Welche Stelle/welcher Träger führt die Integrationsbegleitung durch? AQtivus. c) Was beinhaltet diese Begleitung? Die Integrationsbegleitung beinhaltet individuelle Beratung und Begleitung der jungen Geflüchteten bis zur Aufnahme einer Ausbildung oder einer beruflichen Tätigkeit. Hierzu gehören zum Beispiel: Heranführung an die Sprach- und Fördermaßnahmen in Kooperation mit der Jugendberufsagentur; Klärung bei Missverständnissen und Coaching zur Verhinderung von Maßnahmeabbrüchen ; Begleitung zu relevanten Stellen/Trägern; Unterstützung bei der Bewältigung aktueller oder latenter Problemlagen. d) Wie viele Flüchtlinge betreut ein Integrationsbegleiter? Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:30. Eine Integrationsbegleiterin beziehungsweise ein Integrationsbegleiter betreut die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu 24 Monate . e) Ist ein Ausbau des Modellvorhabens geplant? Wenn ja, zu wann mit wie viel Plätzen? Wenn nein, warum nicht? Ab dem 01.03.2017 wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) gefördert. In der vierjährigen Projektlaufzeit sollen 14 Integrationsbegleiterinnen beziehungsweise Integrationsbegleiter hamburgweit 2 x 400 Teilnehmende jeweils 24 Monate betreuen. Die Umsetzung des Projektes wird von den zuständigen Behörden eng begleitet, über eine mögliche Aufstockung der Teilnehmerzahlen wird bedarfsorientiert entschieden. Im Übrigen siehe Drs. 21/7872. f) Kosten in welcher Höhe werden hier pro Platz und insgesamt verursacht und wer trägt diese? Die Zuwendung der BASFI beträgt pro Platz in der Modellphase rund 175 Euro monatlich . Ausbildungsvermittlung von über 25-Jährigen: 13. Der Träger PlusPunkt wurde mit der Ausbildungsvermittlung von über 25-jährigen Flüchtlingen am W.I.R-Standort Millerntor beauftragt. a) Seit wann ist PlusPunkt mit der Aufgabe betreut? b) Mit wie vielen Mitarbeitern/VZÄ führt er die Aufgabe aus? PlusPunkt ist in W.I.R seit dem 01.09.2015 mit einer Mitarbeiterin und seit dem 01.01.2017 mit zwei Mitarbeiterinnen vertreten. Eine weitere Mitarbeiterin wird im Verlauf des Februar 2017 ihre Tätigkeit in W.I.R aufnehmen. c) Wie viele Gespräche wurden bereits von PlusPunkt geführt? PlusPunkt hat bisher 438 Erst-Beratungsgespräche in W.I.R geführt. d) Wie viele Vermittlungen in Ausbildung sind bereits erfolgt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 7 Die Vermittlung in Ausbildung und Beschäftigung ist ein gemeinsames Ergebnis aller am Beratungsprozess Beteiligten von W.I.R. Es erfolgt keine gesonderte Erhebung der Vermittlungszahlen von PlusPunkt. e) Warum übernimmt PlusPunkt die Aufgabe und warum nicht W.I.R? W.I.R ist keine eigenständige Organisationseinheit, sondern ein kooperativer Zusammenschluss verschiedener Partner. Innerhalb „W.I.R“ hat die PlusPunkt Personaldienstleistungen GmbH die Aufgabe, für Kundinnen und Kunden mit nonformalen beruflichen Kompetenzen und Erfahrungen die berufsbezogene Feststellung von Eingliederungspotenzialen durchzuführen. f) Mittel in welcher Höhe hat PlusPunkt seit Übernahme der Aufgabe erhalten? Bitte nach Monaten aufschlüsseln. g) Wer trägt diese Kosten? PlusPunkt hat für diese kommunale Leistung in der Zeit vom 01.10.2015 bis zum 31.12.2016 Mittel in Höhe von 53.145 Euro erhalten. Die Zahlungen der Mittel erfolgten am 04.11.2015 sowie am 05.01., 29.02., 09.05., 29.06., 05.09. und 02.11.2016 durch die BASFI. Jugendberufsagentur: 14. Ab wann soll die Jugendberufsagentur (JBA) die neue Kundengruppe der Flüchtlinge unter 25 Jahren betreuen? Wenn es schon erfolgt ist: zu wann war das? Die Jugendberufsagentur (JBA) betreut junge Geflüchtete seit Gründung in den jeweiligen regionalen JBA-Standorten, also spätestens seit Dezember 2013. Diese Betreuung wurde unbeschadet der zwischenzeitlichen Gründung und Arbeitsaufnahme von W.I.R – work and integration for refugees – durchgeführt und bezieht sich auch auf die Zuständigkeit der JBA für unter 25-jährige Geflüchtete (siehe Drs. 21/5832). Zum Verhältnis der Jugendberufsagentur zum im Jahr 2015 eingerichteten Vorhaben W.I.R – work and integration for refugees – und zu den Mehrbedarfen aufgrund der gestiegenen Zahl von Geflüchteten siehe ebenfalls Drs. 21/5832. Junge Geflüchtete erhalten in den Standorten der Jugendberufsagentur ein umfassendes Beratungs- und Maßnahmeangebot , das mit den W.I.R-Standards vergleichbar ist. 15. Wie viele der zugesagten 57 Mitarbeiter/VZÄ hat die JBA bereits zusätzlich erhalten beziehungsweise soll sie zu wann erhalten? Der in Drs. 21/6364 genannte voraussichtliche Mehrbedarf im Kontext „Geflüchtete“ von 57 wird in Mitarbeiterzahlen (Personen) ausgewiesen. In den JBA-Standorten Atona und Hamburg-Mitte werden die Mehrbedarfe im Kontext „Geflüchtete“ kurzfristig beziehungsweise zum 01.04.17 umgesetzt. Eine Ausschreibung beziehungsweise Besetzung aller weiteren zusätzlichen Stellen des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) und der Bezirke wird vorbereitet und soll voraussichtlich im März/April abgeschlossen sein. Die Agentur für Arbeit Hamburg stellt aktuell für die Berufsberatung im Kontext Flucht/Asyl eine weitere VZÄ voraussichtlich zum Beginn des 2. Quartals ein. Es erfolgen weitere Einstellungen für die Eingangszone. Die Eingangszone ist nicht getrennt nach Alters- beziehungsweise Zielgruppe organisiert, sodass sich aus dieser Mehrung kein JBA-spezifischer Anteil herausheben lässt. Weitere Aufstockungen sind aktuell nicht absehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 12. 16. Mittel in welcher Höhe hat der Senat für die Personalaufstockung zur Verfügung gestellt beziehungsweise stellt er zur Verfügung? Sobald die Stellen besetzt sind, werden Mittel für das HIBB in Höhe von 425.000 Euro für sieben Stellen und für die Bezirke in Höhe von 450.000 Euro für acht Stellen bereitgestellt. Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 17. Wie viele Flüchtlinge wurden bei der JBA bereits beraten? Wie viele in Ausbildung vermittelt? Zu den grundsätzlichen Arbeitsmarktauswirkungen im Kontext Fluchtmigration siehe aktuelle Auswertung zum „Migrations-Monitor Arbeitsmarkt“ Personen im Kontext von Fluchtmigration https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach- Themen/Migration/Migration-Nav.html. Darüber hinaus siehe Anlage 1. Vonseiten des Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit erfolgt im Übrigen keine Auswertung im Sinne der Fragestellung. Weitere Maßnahmen: 18. Im 3. Quartal soll laut Drs. 21/5832 die ausländerrechtliche Beratung der Arbeitgeber gestartet sein. a) Wo startete wann welche Stelle/welcher Träger mit wie vielen Mitarbeitern /VZÄ die Beratung? b) Wie viele Gespräche wurden seitdem geführt? Die ausländerrechtliche Beratung am W.I.R-Standort Millerntorplatz wird seit dem 15.10.2016 mit Mitarbeitern der BASFI sichergestellt. Bei den Mitarbeitern handelt es sich um erfahrene Sachbearbeiter, die bisher in einer bezirklichen Ausländerabteilung tätig waren. Im Zeitraum vom 15.10. bis 31.12.2016 wurde die Beratung mit zwei VZÄ mit jeweils 50 Prozent der Arbeitszeit wahrgenommen, seit dem 01.01.2017 von zwei VZÄ in Vollzeit. Die diesbezügliche Erfassung erfolgt ab dem 1. März 2017. 19. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz wirbt seit 1. Juli 2016 mit 1,5 VZÄ gezielt unter Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive für eine Ausbildung in einem Pflegeberuf. Wurden hier bereits Flüchtlinge in eine Ausbildung vermittelt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Seit dem Projektstart konnten nach Konzeptentwicklung und Aufbau eines Netzwerkes die ersten Beratungen ab September 2016 durchgeführt werden. Bisher haben insgesamt 50 Flüchtlinge das Beratungsangebot in Anspruch genommen. Von diesen konnten sieben in ein Praktikum vermittelt werden, vier Interessenten haben sich für die Qualifizierungsmaßnahme „Wege in die Pflege“ beworben, sieben Interessenten sind mithilfe des Projektes auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (Gesundheitsund Pflegeassistenz und Gesundheits- und Krankenpflege). Ein Interessent konnte bisher in eine Ausbildung vermittelt werden und hat bis zum Beginn seiner Ausbildung eine Anstellung in einem Krankenhaus erhalten. 20. Der Unternehmensservice von W.I.R soll laut Drs. 21/5832 auch eine Beratung für Selbstständigkeit durchführen. Seit wann erfolgt das und wie viele Gespräche wurden hier bereits mit welchem Ergebnis geführt? Die Beratung zur Selbstständigkeit erfolgt anlassbezogen im Rahmen der allgemeinen Beratung zur arbeitsmarktlichen Orientierung, bei Bedarf erfolgt eine Verweisberatung . Dabei berücksichtigen die Beraterinnen und Berater, dass die Geflüchteten in der Regel (noch) über wenig Kenntnisse bezüglich des deutschen Arbeitsmarktes und Wirtschaftsgeschehens verfügen. Die diesbezügliche Erfassung erfolgt ab dem 1. März 2017. 21. Wie viele Ehrenamtliche sind derzeit bei dem Projekt „Flüchtlingslotsen“ der Diakonie engagiert? Wie viele Flüchtlinge werden hier betreut und inwieweit arbeitet W.I.R mit den „Flüchtlingslotsen“ zusammen? Für W.I.R wurden 19 Begleitungen durch das Projekt Flüchtlingslotsen im Jahr 2016 durchgeführt. Darüber hinaus kooperiert W.I.R eng mit dem Patenprogramm der Handelskammer Hamburg, in dessen Rahmen unter anderem Bewerbertrainings für Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 9 Geflüchtete von ehrenamtlichen Patinnen und Paten begleitet werden. Daneben steht das Dialogforum „Ausbildung und Arbeit“ des Hamburger Forums Flüchtlingshilfe Ehrenamtlichen, Freiwilligeninitiativen und Multiplikatoren als Ansprechpartner zur Verfügung, so zuletzt bei der III. Bergedorfer Nachbarschaft am 13. Januar 2017 sowie auf dem 4. Fachaustausch für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit in Altona am 20. Januar 2017 und online unter Forum Flüchtlingshilfe, siehe http://www.hamburg.de/forum-fluechtlingshilfe/4802398/dialogforum-arbeit/. 22. Wie weit ist die Eröffnung der dezentralen W.I.R-Dependancen in Harburg und Bergedorf vorangeschritten? Bitte Stand in Sachen Anmietung/ Bezug von Räumlichkeiten, Rekrutierung Personal (wie viel VZÄ jeweils) angeben. In Bergedorf ist der Einzug von W.I.R in das neu angemietete Gebäude des Jobcenter -Standortes am Ludwig-Rosenberg-Ring 41 vorgesehen. Vor dem Umzug von Jobcenter muss die Mietfläche den Jobcenter-Bedarfen entsprechend hergerichtet werden . Der Start des Jobcenter-Dienstbetriebs ist für Ende Juni 2017 geplant. Zeitgleich ist der Start von W.I.R in Bergedorf in einer Teilfläche des vierten Obergeschosses im selben Gebäude vorgesehen. In Harburg soll die W.I.R-Dependance ebenfalls im dortigen Jobcenter-Gebäude untergebracht werden. Das jetzige Jobcenter-Gebäude Am Werder kommt dafür unter anderem wegen der sehr beengten Verhältnisse nicht infrage. Eine Angliederung von W.I.R in die Räume des Jobcenters ist auch aufgrund der Mietvertrags- und Liegenschaftssituation in 2017 nicht möglich. Interimslösungen werden geprüft. Für beide Bezirke gilt, dass der Start des W.I.R-Unternehmensservice vor Ort in Bergedorf und Harburg schon vorgezogen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt realisiert werden soll. Eine Rekrutierung zusätzlicher arbeitnehmerbezogenen Beratungsressourcen für eine Beratung vor Ort ist erst in Verbindung mit infrastrukturellen Unterbringungsmöglichkeiten sinnvoll. Die Sollzahlen in Vollzeitäquivalenten für die in W.I.R jeweils in Bergedorf und in Harburg vorgesehenen Dienstleistungen sind: Jobcenter (Beratung, Förderung und Vermittlung) 1 – 2 non-formale Kompetenzanalyse 2 Beratung zur Anerkennung formaler Abschlüsse 1 Vermittlung formal qualifizierter in qualifizierte Beschäftigung 1 Lebenslagenberatung 2 Unternehmensservice 1 – 2 23. W.I.R, Jobcenter, JBA und Agentur für Arbeit sind alle bei der Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt beteiligt. a) Die JBA übernimmt die bis 25-Jährigen, die Agentur für Arbeit die mit Gestattung und Duldung, doch für wen ist W.I.R und für wen das Jobcenter genau zuständig? Gibt es hier Überschneidungen? Siehe Drs. 21/5832 und Antwort zu 13. e). b) Wie groß sind in etwas jeweils die Kundengruppen von W.I.R, Jobcenter , JBA und Agentur für Arbeit im Bereich der Flüchtlinge? Die Darstellung in einem Organigramm ähnlich der Abbildung 8 in Drs. 21/5832 wäre hier wünschenswert. W.I.R hat 3.199 Kundinnen und Kunden bis zur 5. KW 2017 beraten. Im Übrigen siehe Antwort zu 17. c) Wie hoch war das Budget für Eingliederungstitel im Jahr 2016, welcher Betrag ist für das Jahr 2017 vorgesehen und welche Auswirkungen wird die Budgetkürzung auf die Vermittlung der Flüchtlinge haben? Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 Siehe Antwort zu 11. e) und 11. f). 24. Wer von den unter Frage 23. Genannten ist derzeit mit wie vielen Mitarbeitern /VZÄ mit welchen Aufgaben im Ankunftszentrum in Meiendorf vertreten ? Die Agentur ist im Ankunftszentrum mit drei Personen tätig. 25. In Drs. 21/5832 von Anfang September 2016 heißt es in Anlage 1 bezüglich AvM-Dual „Die Angaben werden vom HIBB noch aktualisiert, insbesondere zu den Planungen für die 18 – 21-Jährigen“. Liegen diese Angaben inzwischen vor? Wenn ja, wie lauten sie? Wenn nein, warum nicht und wann ist mit Vorlage zu rechnen? Siehe Drs. 21/7872. 26. Vor wenigen Wochen hat die Bundesagentur für Arbeit ein neues Kooperationsmodell vorgestellt. Zusammen mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll die Verzahnung von Sprachförderung, betrieblicher Praxis und Qualifizierung vorangetrieben werden. a) Was genau bedeutet das für Hamburg? b) Ab wann soll das Kooperationsmodell in Hamburg beginnen? c) Welche Maßnahmen sind damit verbunden? d) In welchem Umfang, sprich mit wie vielen Plätzen, soll das Modell 2017 gestartet werden? e) Mittel in welcher Höhe werden von welcher Stelle hierfür ab wann für welchen Zeitraum zur Verfügung gestellt? Die Planungen der Bundesagentur für Arbeit für die Umsetzung des Kooperationsmodells in Hamburg sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. e) und f) und Anlage 2. 27. Im September 2016 ist das Programm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ (STAFFEL) in Hamburg gestartet. a) Was genau ist die Besonderheit des Programms und welche Maßnahmen sind damit verbunden? b) Wie viel Plätze des vom Bundesministerium für Arbeit aufgelegten Programms sind hiervon für Hamburg vorgesehen? c) Wie viele davon sind derzeit bei welchen Trägern besetzt? d) Wie viel kostet ein Platz in diesem Programm und wie wird er durch wen finanziert? Siehe Drs. 21/7703. Zum Stand 01.02.2017 sind im Projekt des Trägers FIT gGmbH 57 Plätze besetzt, beim Projekt des Trägers Mook wat e.V. sind es 15 Plätze. 28. Bieten auch die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre Landesbetriebe /Beteiligungen Betriebspraktika für Flüchtlinge an? Wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen? Siehe Anlage 3. Die in der Anlage nicht aufgeführten Unternehmen/Beteiligungen der Stadt bieten derzeit keine Praktika explizit für Flüchtlinge an, stehen entsprechenden Anfragen jedoch offen gegenüber. Au sb ild un gs st el le nm ar kt st at is tik A ge nt ur fü r A rb ei t H am bu rg (G eb ie ts st an d Ja nu ar 2 01 7) S ep te m be r 2 01 6, D at en st an d: J an ua r 2 01 7 im K on te xt v on Fl uc ht m ig ra tio n B ew er be r o hn e A ng ab en z um A uf en th al ts st at us im K on te xt v on Fl uc ht m ig ra tio n B ew er be r o hn e A ng ab en z um A uf en th al ts st at us 1 2 3 4 5 6 In sg es am t 9. 24 3 X X 4. 08 4 X X da r. D rit ts ta at en 1. 15 2 28 0 15 1 46 4 11 4 57 da r. N ic ht eu ro pä is ch e A sy lh er ku nf ts lä nd er 34 9 21 2 26 13 6 86 7 E rs te llu ng sd at um : 2 5. 01 .2 01 7, S ta tis tik -S er vi ce N or do st , A uf tra gs nu m m er 2 39 34 8 © S ta tis tik d er B un de sa ge nt ur fü r A rb ei t X = N ac hw ei s ni ch t s in nv ol l Se it B eg in n de s B er ic ht sj ah re s ei nm ün de nd e un d ge m el de te B ew er be r f ür B er uf sa us bi ld un gs st el le n na ch a us ge w äh lte n M er km al en E rlä ut er un ge n: S ie he G lo ss ar S ta at B ew er be r f ür B er uf sa us bi ld un gs st el le n in sg es am t da ru nt er : ei nm ün de nd e B ew er be r In sg es am t da ru nt er In sg es am t da ru nt er Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 11 Anlage 1 Se ite 1 Vo rb er ei tu ng P ha se 1 (c a. 1 6 W oc he n) P ha se 2 (m ax . 1 4 W oc he n) P ha se 3 (m ax . 6 M on at e) P ha se 4 (o hn e B eg re nz un g) In te gr at io n vo n G ef lü ch te te n Ü 25 in H am bu rg Sp ra ch er w er b, A rb ei te n un d Q ua lif iz ie re n In te gr at io ns ku rs (2 5 S td ./W oc he ) (a uc h be gl ei te t v on K om pA s) S oz ia lv er si ch er un gs pf lic ht ig es A rb ei ts ve rh äl tn is B er uf sa ns ch lu ss - fä hi ge (T ei l)Q ua lif ik at io n (z .B . a bw ec hs el nd e P ha se n A rb ei t u nd Vo llz ei t-W ei te rb ild un g in M od ul en bz w . A rb ei t u nd W ei te rb ild un g in T ei lz ei t) Q ua lif iz ie ru ng sa ng eb ot e: Fb W , A VG S Ar be it un d/ od er Fo rt fü hr un g de s Q ua lif iz ie ru ng sw eg es z. B . w ei te re (T ei l)Q ua lif ik at io ne n od er E in st ie g in U m sc hu lu ng / A us bi ld un g M aß na hm e be im Ar be itg eb er (M AG ) zu r A kt iv ie ru ng u nd be ru fli ch en E in gl ie de ru ng (T ei lz ei t) bi s zu 1 2 W oc he n Be ru fs be zo ge ne S pr ac hf ör de ru ng d ur ch d as B AM F (b is S pr ac hn iv ea u B2 ) -Datenaufnahme -Erfassung beruflicher Kompetenzen -ggf. Unterstützungsangebote außerhalb BA K om pe te nz - fe st st el lu ng „K ü m m e re r“ „K ü m m e re r“ „K ü m m e re r“ „K ü m m e re r“ E in st ie g be i f eh le nd en S pr ac hk en nt ni ss en En tw ic kl un g Sp ra ch ni ve au E in st ie g m ög lic h ab S pr ac hn iv ea u A 2 E in st ie g m ög lic hs t m it S pr ac hn iv ea u B 1 G en er el l m ög lic h fü r j ed e Tä tig ke it; z un äc hs t A us ric ht un g au f B ra nc he n m it en ts pr ec he nd er N ac hf ra ge : z .B . ( E in ze l-) H an de l, La ge re i, H oG a, P fle ge , G eb äu de m an ag em en t In te gr at io ns ku rs (2 5 S td ./W oc he ) (a uc h be gl ei te t v on K om pA s) Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 Anlage 2 Se ite 2 Vo rb er ei tu ng P ha se 1 (c a. 2 8 W oc he n) P ha se 2 (v on 2 W oc he n bi s m ax . 1 J ah r) P ha se 3 (o hn e B eg re nz un g) O rie nt ie ru ng , Vo rb er ei tu ng , K om pe te nz fe st - st el lu ng z. B. B vB , P er sp ek tiv en fü r ju ng e Fl üc ht lin ge (P er Ju F) , Pe rJ uF H an dw er k, J un ge M en sc he n in A us bi ld un g (J uM A) , N or dc ha nc e D ua le A us bi ld un g fü r G ef lü ch te te - U 25 in H am bu rg Sp ra ch er w er b, A rb ei te n un d Q ua lif iz ie re n In te gr at io ns ku rs (2 5 St d. /W oc he ) (a uc h be gl ei te t v on K om pA s) A us bi ld un g im B et rie b E in st ie gs - qu al ifi zi er un g (m ax . 1 2 M on at e) A uß er be tri eb lic h A us bi ld un g (B aE , H A P , J B H ) Be ru fs be zo ge ne S pr ac hf ör de ru ng d ur ch d as B AM F (b is S pr ac hn iv ea u B2 ) -Datenaufnahme -Erfassung beruflicher Kompetenzen -Angebote der JBA -Unterstützungsangebote außerhalb der BA A us bi ld un gs be gl ei te nd e H ilf en (a bH ), A ss is tie rte A us bi ld un g (A sA ) P ha se II A us bi ld un gs be gl ei te nd e H ilf en (a bH ) A ss is tie rte A us bi ld un g (A sA ) P ha se I E in st ie g be i f eh le nd en S pr ac hk en nt ni ss en En tw ic kl un g Sp ra ch ni ve au E in st ie g m ög lic h ab S pr ac hn iv ea u A 2 E in st ie g m ög lic hs t m it S pr ac hn iv ea u B 1 *F ör de rk et te ju ng e G ef lü ch te te (E S F- P ro je kt ) „K ü m m e re r“ „K ü m m e re r“ „K ü m m e re r“ „K ü m m e re r“ * K om pe te nz fe st st el lu ng Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 13 Anlage 3 Behörde/Betrieb/Bezirksamt Angebot an Plätzen Bereich BASFI 5 Zentrale Vervielfältigung, Geschäftsstelle, Verwaltung, Fachbereiche BSB 4 Amt für Bildung, Verwaltungs- und Assistenztätigkeiten BIS 9 Landessportamt, Feuerwehr, Parkraummanagement, zentrale Dienste BGV* 2 Krankenpflege, Sozialpädagogik BWFG 0 BWVI 1 Hauptgeschäftsstelle BUE 0 BSW 1 Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung Finanzbehörde 4 Allgemeine Abteilung, E-government und IT- Steuerung, Vermögens- und Beteiligungsmanagement, Betriebs- und finanzwirtschaftliche angelegenheiten der Beteiligungen Justizbehörde 1 Fortbildung Kulturbehörde 3 Staatsarchiv, Gedenkstätte Neuengamme BA-Altona 13 verteilt auf alle Bereiche BA-Bergedorf 2 Sozialraummanagement, Management des öff. Raums BA-Eimsbüttel 0 BA-Harburg 2 MR4 Bauhof BA-Mitte 4 Sozialraummanagement BA-Nord 0 BA-Wandsbek 0 Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH 74 52 Kindertagesbetreuung 22 Hauswirtschaftsbereich Universitätsklinik Eppendorf 20 Krankenhausapotheke und div. Klinische Bereiche Hochschule für bildende Künste 2 IT und Verwaltung Landesbetrieb Kasse.Hamburg 2 Intendanzbereiche SBH-Schulbau Hamburg 7 Betriebsarbeiten an Schulen Gebäudemanagement Hamburg GmbH 1 Recht, Verwaltung SGG-Städtische Gebäudereinigung GmbH 5 Unterhaltsreinigung in FHH-eigenen Gebäuden Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2 Vermessung (Innen- und Außendienst SAGA 5 Neigungs- und eignungsorientiert in allen Bereichen Hamburger Verkehrsanlagen (HVA) 1 Technische/r Zeichner/in Hamburger Hochbahn AG (HHA) 5 Technik Hamburg Port Authority AÖR (HPA) 5 Ingenieurtechnischer Bereich, Personal, Ausbildungswerkstatt Hamburg Marketing GmbH (HMG) und Töchter 2 Internet/ Neue Medien, Verkaufsförderung ReGe Hamburg Projektrealisierungsgesellschaft mbH 2 Bauingenieurwesen, kaufmännische Dienste/ Buchhaltung Seite 1 von 2 Drucksache 21/7590 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 14 Behörde/Betrieb/Bezirksamt Angebot an Plätzen Bereich Verkehrsbetriebe Hamburg- Holstein GmbH (VHH) 2 Werkstatt Institut für Hygiene und Umwelt 1 Finanzen Thalia Theater 4 Hauselektrik, Dekoration, Tischlerei, Schneiderei Stromnetz Hamburg GmbH 2 Logistik, Netzservice Hamburger Friedhöfe AÖR 3 Gärtnerei HAMBURG WASSER 3 IT, Instandhaltung Stadtreinigung Hamburg AÖR 18 Müllabfuhr/ Straßenreinigung, Werkstatt,Lager, Kantine, Recyclinghof u.a. Landesinstitut für Lehrerbildung 4 Assistenztätigkeiten Institut für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung 4 Assistenztätigkeiten Staatliche Jugendmusikschule 2 Hausbewirtschaftung, Grundstückspflege, Musikpädagoge/in oder Musiker/in begleitend mit JMS-Lehrkraft Jugendinformationszentrum 2 Unterstützung bei Veranstaltungen *je ein Platz im Centrum für Aids und sexuell übertragbare Krankheiten in Altona und Kö*Schanze Seite 2 von 2 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7590 15 7590ga_text 7590ga_Anlagen 7590ga_Antwort_Anlage1 7590ga_Antwort_Anlage2 7590ga_Antwort_Anlage3