BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/760 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 15.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Wann überprüft der Senat endlich wirksam die Einhaltung des Passivraucherschutzgesetzes in Hamburg? Noch immer häufen sich die Beschwerden aus der Bevölkerung wegen Verstößen gegen das Passivraucherschutzgesetz in Hamburg. Zum 1. September 2012 ist das novellierte Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) in Kraft getreten. Danach darf auch in Restaurants wieder geraucht werden, sofern abgeschlossene Räume unter speziellen Auflagen dazu eingerichtet werden. „Insbesondere die technischen Voraussetzungen an Abgeschlossenheit und Belüftung der Räume“ (HmbPschG) wurden mit der vom Senat am 11. September 2012 erlassenen Hamburgischen Passivraucherschutzverordnung (HmbPSchV) im Detail definiert. Doch leider wird sich vielfach nicht daran gehalten. Wie aus mehreren Anfragen des Abgeordneten Dennis Thering (Drs. 20/6948, 20/9414 und 20/9644) hervorgeht, war die Zahl der Verstöße gegen das HmbPschG in der Vergangenheit hoch. Gleichzeitig ist die Zahl der Kontrollen äußerst gering. So wurde zum Beispiel zwischen September 2012 und Februar 2013 im größten Hamburger Bezirk Wandsbek nicht eine einzige Kontrolle auf Einhaltung des HmbPSchG durchgeführt. Dieses Missverhältnis ist bezeichnend für das Desinteresse des Senats an einem echten Nichtraucherschutz und die katastrophale Personalsituation in den Hamburger Bezirken . Es fügt sich in das traurige Bild, dass der Passiv- beziehungsweise Nichtraucherschutz im Koalitionsvertrag von SPD und GRÜNEN mit keinem Wort erwähnt wird. Es ist Aufgabe des Senats, die Einhaltung von Gesetzen zu kontrollieren und sicherzustellen. Gerade die großen Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen sollten den Senat endlich zum Handeln bewegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kontrollen auf Einhaltung des HmbPSchG haben die Bezirke in den Jahren 2013, 2014 und 2015 in Diskotheken sowie Schank- und Speisewirtschaften jeweils durchgeführt? Bitte nach Jahren, Art der Einrichtungen und Bezirken aufschlüsseln. Wie viele dieser Kontrollen erfolgten jeweils anlassbezogen, wie viele routinemäßig? HamburgMitte Altona Eimsbüttel HamburgNord Wandsbek Bergedorf Harburg 2013 61 13 0 8 0 0 8 2014 41 9 1 3 1 0 5 2015 29 2 0 3 3 0 3 Drucksache 21/760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2  In der Zeit vom 01.01.2015 – 31.05.2015 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen. Darüber hinaus wird im Rahmen von Kontrollen auf der Grundlage anderer Rechtsgebiete auf Hinweise zum Passivraucherschutz geachtet. Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit melden die Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure auffallende Verstöße gegen das Passivraucherschutzgesetz. Der Anteil daran wird nicht gesondert statistisch erfasst und kann somit nicht beziffert werden. Ebenso erfolgt keine Differenzierung nach Diskotheken sowie Schank- und Speisewirtschaften. 2. Wie viele Personen in den einzelnen Bezirksämtern sind in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im Durchschnitt des Jahres insgesamt mit den Kontrollen befasst? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln. Die Überwachung der Einhaltung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes ist Teil der Aufgaben der Lebensmittel- und Gewerbekontrolleure. Der Anteil daran wird nicht gesondert statistisch erfasst und kann somit nicht beziffert werden. Die Ausnahme bilden die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Harburg mit jeweils einer Person, die explizit Kontrollen des Passivraucherschutzgesetzes durchführt. 3. Welche Anzahl an Verstößen gegen das HmbPSchG gab es in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln. 2013 Verstöße Art der Verstöße HH-Mitte 52 Belehrung/Abmahnung: 29 Bußgeld/Verwarnung: 23 Altona 2 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 2 Eimsbüttel 14 Belehrung/Abmahnung: 11 Bußgeld/Verwarnung: 3 HH-Nord 4 Belehrung/Abmahnung: 4 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 4 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 3 Bergedorf 1 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 0 Harburg 1 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz 2014 Verstöße Art der Verstöße HH-Mitte 36 Belehrung/Abmahnung: 22 Bußgeld/Verwarnung: 14 Altona 4 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 4 Eimsbüttel 4 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 2 HH-Nord 15 Belehrung/Abmahnung: 15 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 3 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 3 Bergedorf 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Harburg 1 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/760 3 2015 Verstöße Art der Verstöße HH-Mitte 21 Belehrung/Abmahnung: 14 Bußgeld/Verwarnung: 7 Altona 5 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 4 Eimsbüttel 2 Belehrung/Abmahnung: 1 Bußgeld/Verwarnung: 1 HH-Nord 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Wandsbek 3 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 3 Bergedorf 0 Belehrung/Abmahnung: 0 Bußgeld/Verwarnung: 0 Harburg 2 Belehrung/Abmahnung: 2 Bußgeld/Verwarnung: 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz Der Grund des Verstoßes wird statistisch nicht erfasst. 4. Wie häufig kam es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zu Bürgerbeschwerden wegen Nichteinhaltung des HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Beschwerden aufschlüsseln. Der Grund der Beschwerde wird statistisch nicht erfasst. In der Regel handelt es sich um Beschwerden über das Rauchen in gastronomischen Betrieben. HHMitte Altona Eimsbüttel HHNord Wandsbek Bergedorf Harburg 2013 38 2 10 6 2 2 5 2014 48 2 2 7 3 2 4 2015 22 0 2 3 1 0 1 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz 5. Wie häufig kam es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zu Anzeigen der Polizei wegen Verstößen gegen das HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Grund der Anzeigen aufschlüsseln. Der Grund der Anzeigen wird statistisch nicht erfasst. In der Regel handelt es sich um Beschwerden über das Rauchen in gastronomischen Betrieben. HHMitte Altona Eimsbüttel HHNord Wandsbek Bergedorf Harburg 2013 8 1 4 0 2 0 0 2014 14 3 2 0 4 0 0 2015 6 0 0 0 1 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz 6. Wie häufig kam es zu Feststellungen von Verstößen gegen das HmbPSchG durch die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt in den Jahren 2013, 2014 und 2015? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln. Siehe Antwort zu 3. 7. Wie häufig kam es in den Jahren 2013, 2014 und 2015 zu Mehrfachverstößen (mehrere Verstöße im selben Betrieb) gegen das HmbPSchG? Bitte nach Jahren, Bezirken und Art der Verstöße aufschlüsseln. Wie hat die zuständige Fachbehörde darauf reagiert? Im Regelfall wird bei wiederholten Verstößen mit erhöhten Bußgeldern geahndet. Eine Mitteilung durch die Bezirksämter an die zuständige Behörde im Falle von Mehrfachverstößen wird nicht erteilt. Drucksache 21/760 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 HHMitte Altona Eimsbüttel HHNord Wandsbek Bergedorf Harburg 2013 23 0 5 1 0 0 0 2014 14 0 1 1 0 0 0 2015 7 0 1 1 0 0 0 Quelle: Bezirksämter/Fachämter für Verbraucherschutz 8. Welche Strafen wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 wegen Verstößen gegen das HmbPSchG verhängt? Bitte nach Jahren und Bezirken aufschlüsseln. Wie häufig wurde Betrieben die Lizenz entzogen? Die Fachämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt vergeben keine Lizenzen . Es werden gewerberechtliche/gaststättenrechtliche Erlaubnisse erteilt. Das Widerrufen einer gewerberechtlichen Erlaubnis wird als letzte Möglichkeit angewendet , wenn vorherige Maßnahmen nicht gegriffen haben. Ein Widerrufen der gewerberechtlichen Erlaubnis kam in den Jahren 2013 bis 2015 bis jetzt in keinem der Bezirke vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 3. und zu 6. 9. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Anzahl der durchgeführten Kontrollen für ausreichend, um eine Einhaltung des HmbPSchG sicherzustellen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht und was tut er wann dagegen? Die Einhaltung des Rauchverbotes wird durch die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anzeigen der Polizei unterstützt. Aufgrund der fortschreitenden Akzeptanz der Rauchverbote sind weitere Kontrollen nicht erforderlich. Im Rahmen der Hamburger Gesundheitsberichterstattung wurde 2011 unter anderem die Akzeptanz des gesetzlichen Rauchverbots in Hamburg ermittelt. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz trifft danach in der Bevölkerung auf breite Akzeptanz, siehe Drs. 20/9196. 10. Hält der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die unter 8. genannten Strafen in der Anzahl und Höhe den Verstößen gegenüber für angemessen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Durchführung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens hat sich als sinnvoll und angemessen bewährt.