BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7604 21. Wahlperiode 24.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann, Philipp Heißner und Michael Westenberger (CDU) vom 18.01.17 und Antwort des Senats Betr.: „Flüchtlingsmonitoring“ – Wie ist die Situation Ende Dezember 2016? (II) Leider enthielt Drs. 21/7420 nicht auf alle Fragen Antworten. Wir fragen den Senat erneut: Grundsätzliches 1. Wie viele Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern und mit welchem aufenthaltsrechtlichen Status gab es mit Stand Ende Dezember 2016 in Hamburg? Bitte auch die Herkunftsländer der ausreisepflichtigen Flüchtlinge mit und ohne Duldung darstellen. Bei wie vielen davon besteht Unterbringungsbedarf? Die statistischen Angaben ergeben sich aus den folgenden Übersichten: GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 23.152 nach § 22 Satz 1 AufenthG 31 nach § 22 Satz 2 AufenthG 80 nach § 23 Abs. 1 AufenthG 1.557 nach § 23 Abs. 2 AufenthG 444 nach § 23 Abs. 4 AufenthG 44 nach § 23a AufenthG 160 nach § 24 AufenthG 2 nach § 25 Abs. 1 AufenthG 254 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (Flüchtlingseigenschaft zuerkannt) 10.168 nach § 25 Abs. 2 AufenthG (subsidiärer Schutz gewährt) 1.935 nach § 25 Abs. 3 AufenthG 3.001 nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG 1.010 nach § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG 551 nach § 25 Abs. 5 AufenthG 3.693 nach § 25 Abs. 4b AufenthG 2 nach § 25a Abs. 1 AufenthG 172 nach § 25a Abs. 2 Satz 1 AufenthG 20 nach § 25a Abs. 2 Satz 3 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 5 AufenthG 1 nach § 25a Abs. 2 Satz 2 AufenthG 14 nach § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG 12 Drucksache 21/7604 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 GESAMTÜBERSICHT Rechtsgrundlage Gesamt Summe Niederlassungserlaubnis 7.567 nach § 26 Abs. 3 AufenthG 3.663 nach § 26 Abs. 4 AufenthG 3.904 Aufenthaltsgestattung 15.703 Aussetzung der Abschiebung (Duldung) 5.026 Summe der Flüchtlinge 51.448 Die Personen, die aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Syrien 7.801 Afghanistan 5.118 Iran 1.160 Eritrea 1.148 Irak 1.224 Serbien 605 Ghana 511 Russische Föderation 497 Türkei 430 Montenegro 330 Die Personen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 2.088 Iran 1.381 Türkei 739 Bosnien und Herzegowina 480 Serbien 311 Togo 245 Kosovo 233 Irak 210 Russische Föderation 190 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 133 Die Personen, die eine Aufenthaltsgestattung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 7.479 Irak 1.852 Iran 1.541 Syrien 1.494 Russische Föderation 700 Eritrea 576 Somalia 387 Ägypten 221 Albanien 204 Serbien 92 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7604 3 Die ausreisepflichtigen Personen, die eine Duldung besitzen, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Afghanistan 400 Russische Föderation 387 Ghana 377 Serbien 355 Ägypten 325 Montenegro 262 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 239 Kosovo 216 Aserbaidschan 202 Albanien 188 Die als ausreisepflichtig erfassten Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Duldung sind, stammen aus den folgenden Hauptherkunftsländern: Herkunftsland Zahl der Personen Türkei 112 Polen 107 Serbien 87 Albanien 83 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 77 Afghanistan 67 Bulgarien 51 Ghana 51 Iran 50 Rumänien 50 Russische Föderation 38 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR), Stand: 31.12.2016. Im Übrigen siehe Drs. 21/7420. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsländern stellten im Dezember 2016 in Hamburg einen Asylantrag? Die in Hamburg gestellten Asylanträge sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Herkunftsstaaten Hamburg Dezember 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Albanien 13 13 - Bosnien und Herzegowina 4 - - Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 13 6 7 Kosovo 6 1 5 Russische Föderation 20 20 - Türkei 10 7 3 Serbien 14 8 6 Europa 85 56 29 Algerien 7 7 - Eritrea 52 48 4 Gambia 1 1 - Ghana 3 2 1 Guinea 2 2 - Libyen 1 1 - Marokko 4 4 - Somalia 6 4 2 Sudan (ohne Südsudan) 1 1 - Drucksache 21/7604 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Herkunftsstaaten Hamburg Dezember 2016 ASYLANTRÄGE gesamt davon Erstanträge davon Folgeanträge Ägypten 2 2 - Afrika 79 72 7 Amerika - - - Armenien 4 3 1 Afghanistan 127 118 9 Aserbaidschan 1 1 - Vietnam 1 1 - Irak 63 61 2 Iran, Islamische Republik 36 33 3 Libanon 1 1 - Staatsangehörigkeit ohne Bezeichnung 2 2 - Syrien, Arabische Republik 96 93 3 Tadschikistan 1 1 - sonst. asiat. Staatsangeh. 8 6 2 Asien 340 320 20 Ohne Angabe 1 1 - Unbekannt 1 1 - Herkunftsländer gesamt 505 449 56 Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.12.2016 3. Wie viele Asylverfahren Hamburger Antragsteller wurden im Dezember 2016 mit welchem Ergebnis beschieden? Im Dezember 2016 wurden 2.315 Asylverfahren beschieden. Die Ergebnisse sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Entscheidung Anzahl Anerkennungen als Asylberechtigte (Art. 16a GG und Familienasyl) 12 Anerkennungen als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 710 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 372 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 337 Ablehnungen 667 Sonstige Verfahrenserledigungen (zum Beispiel Rücknahmen) 217 Quelle: BAMF, Stand: 31.12.2016 4. Wie war die Gesamtschutzquote im Dezember 2016? Die Gesamtschutzquote, also der Anteil von Personen, die als Asylberechtigte oder Flüchtling anerkannt wurden, denen subsidiärer Schutz gewährt oder ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde, an der Gesamtzahl der Verfahrenserledigungen betrug 61,8 Prozent. 5. Wie viele von ihnen sind mit Stand Ende Dezember 2016 minderjährig, wie viele erwachsene Frauen, wie viele erwachsene Männer? Aufenthaltsrecht Geschlecht Altersgruppe männlich weiblich unbekannt minderjährig volljährig k.A. Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen 14.134 8.982 36 5.352 17.799 1 Niederlassungserlaubnis 4.604 2.962 1 488 7.079 - Aufenthaltsgestattung 10.524 5.144 35 5.154 10.547 2 Duldung 3.261 1.752 13 1.656 3.370 - (Quelle: AZR, Stand: 31.12.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/6368. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7604 5 Rückführungen/Ausreisen 6. a) Wie viele ausreisepflichtige Personen hielten sich im Dezember 2016 in Hamburg auf? Die Zahl der Ausreisepflichtigen belief sich nach dem AZR zum 31. Dezember 2016 auf 5.026 Personen mit Duldung. Die Duldungssachverhalte sind in der Antwort zu 6. b) aufgeschlüsselt. 1.450 Personen verfügen über keine Duldung. Trotz des Begriffes „ausreisepflichtig“ verbindet sich hiermit nicht automatisch die Möglichkeit, den Aufenthalt auch tatsächlich zu beenden, zum Beispiel bei fehlenden Reisedokumenten , siehe auch Antwort zu 6. b). b) Wie viele dieser Personen aus welchem Herkunftsland wurden aus welchem Grund geduldet? Bitte die große Gruppe der „sonstigen Gründe“ aufschlüsseln. Die Teilmenge der Ausreisepflichtigen im geduldeten Aufenthalt zum Stand 31. Dezember 2016 sowie die Aufteilung auf die zehn Hauptherkunftsländer ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Duldungssachverhalte nach AufenthG ge sa m t A fg ha ni st an R us si sc he F öd er at io n G ha na Se rb ie n Ä gy pt en M on te ne gr o M az ed on ie n (e he m . j ug os l. R e p .) K os ov o A se rb ai ds ch an A lb an ie n Duldung nach § 60a (alt) 23 2 - 3 1 1 - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 1 6 - - 2 - - - - - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (gültig bis 05.09.2013) 17 - - - 1 - 1 - 2 - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus sonstigen Gründen) 3.051 325 271 227 283 121 179 202 170 47 174 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen familiärer Bindungen zu Duldungsinhabern ) 282 2 10 79 34 8 20 17 10 8 7 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (wegen fehlender Reisedokumente) 1.552 56 104 44 30 193 59 17 29 147 3 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 1 (aus medizinischen Gründen) 52 5 - 21 6 - 3 1 1 - 2 Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 2 8 1 - - - - - 1 - - - Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 31 7 - 1 - 2 - 1 4 - 2 Duldung nach § 60a Abs. 2b 4 2 2 - - - - - - - - Gesamt 5.026 400 387 377 355 325 262 239 216 202 188 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.12.2016) Im Übrigen siehe Drs. 21/3070. c) Wie viele der i) Ausreispflichtigen ii) Geduldeten kommen aus sicheren Herkunftsstaaten? Bitte nach Staaten aufschlüsseln . Drucksache 21/7604 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Die Angaben sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staat Ausreisepflichtige Geduldete Albanien 271 188 Bosnien und Herzegowina 136 100 Ghana 428 377 Kosovo 242 216 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 316 239 Montenegro 296 262 Senegal 13 5 Serbien 442 355 (Quelle: AZR, Stichtag: 31.12.2016)