BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/762 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 15.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Einsatz von Schulterkameras bei der Polizei Hamburg Innensenator Neumann hat bekanntgegeben, ab dem 19. Juni 2015 Schulterkameras bei der Polizei Hamburg einzusetzen. Zu Beginn sollen vier Kameras angeschafft und im Stadtteil St. Pauli eingesetzt werden, um insbesondere Angriffe auf Polizeibeamte zu verhindern und aufzuzeichnen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Effekte sind durch den Einsatz der Schulterkameras bei der Polizei Hessen bekannt? Die Polizei in Hessen berichtet, dass durch den Einsatz der Body-Cams Widerstandshandlungen und Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte merklich rückläufig seien. 2. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde den Einsatz der Schulterkameras bei der Polizei Hessen? Welchen Umfang hat der Einsatz von Schulterkameras bei der Polizei Hessen? Die Bewertung der aus Hessen berichteten positiven Entwicklungen hat dazu geführt, dass die Polizei die Übertragbarkeit der dort erfolgreichen Maßnahme auf Hamburg in einem eigenen Pilotversuch erproben wird. Das 2013 in Frankfurt-Alt-Sachsenhausen begonnene Pilotprojekt wurde zunächst auf die Frankfurter Zeil und im Jahr 2014 auf ausgewählte Einsatzgebiete in Offenbach und Wiesbaden ausgeweitet. Für das Jahr 2015 hat das hessische Innenministerium einen Einsatz der Body-Cams in ganz Hessen angekündigt. 3. Welche Wirkungen verspricht sich der Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde durch den Einsatz der Schulterkameras? Durch den Einsatz mobiler Videotechnik verspricht sich die Behörde für Inneres und Sport bei präventiven oder repressiven Einsatzmaßnahmen eine deeskalierende oder abschreckende Wirkung, die auf potenzielle Gewalttäter und auf polizeiliche Maßnahmen störende Personen abzielt. Insofern dient die Body-Cam als technisches Mittel zur Eigensicherung der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten. 4. Welche Bedenken hatte der Datenschutzbeauftragte hinsichtlich des Einsatzes von Schulterkameras bei der Polizei Hamburg und wie konnten diese ausgeräumt werden? Siehe Drs. 21/749. 5. Wie läuft der Versuch mit vier Schulterkameras bei der Polizei Hamburg zunächst ab? Die Polizei führt den Pilotversuch bis Ende 2016 im Vergnügungsviertel St. Pauli durch. Hierbei ist geplant, freitags bis sonntags und an Feiertagen jeweils einen Poli- Drucksache 21/762 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zeibeamten von zwei eingesetzten Gruppen mit einer Kamera auszustatten. Der Einsatz der Body-Cams soll ausschließlich in öffentlich zugänglichen Bereichen bei präventiven oder repressiven Maßnahmen erfolgen, wenn dies zum Schutz der eingesetzten Beamten oder von Dritten gegen eine Gefahr für Leib und Leben erforderlich ist. 6. Inwiefern und unter welchen Voraussetzungen ist geplant, weitere Schulterkameras für die Polizei Hamburg anzuschaffen? 7. Welche Einsatzgebiete sollen zukünftig neben St. Pauli für den Einsatz von Schulterkameras in Betracht gezogen werden und warum? Entsprechende Überlegungen können erst nach Abschluss und Auswertung des Pilotversuchs angestellt werden. 8. Welche Kosten und welchen Personaleinsatz beispielsweise für die Auswertungen verursachen die Schulterkameras bei der Anschaffung und langfristig? Die Kosten für technische Geräte sowie Tragewesten betragen bislang circa 14.000 Euro. Angaben über gegebenenfalls entstehende Personalkosten sind derzeit noch nicht möglich.