BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7622 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Offenlegung der Schenkungsvereinbarung zwischen der BWF und Frau Prof. Dr. h.c. Hannelore Greve Mit Mitteilung vom 4. November 2014 (Drs. 20/14101) wurde die Bürgerschaft informiert, dass zwischen der BWF und der Mäzenin Frau Prof. Dr. h.c. Hannelore Greve eine Schenkungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/3447 bietet Anlass für Nachfragen. Ich frage den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT) wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Sanierung/Modernisierung des Trautwein-Gebäudes (HfMT) und welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Sanierung des Trautwein-Gebäudes (HfMT) sind bereits umgesetzt, welche stehen noch aus und welche zeitliche Perspektive wird für deren Umsetzung gegenwärtig angestrebt? Nach Auskunft der Sprinkenhof GmbH sind die Schadstoffsanierungs-, Demontageund Abbruchleistungen abgeschlossen. Die Ausbau- und Fassadenarbeiten sowie erste Testläufe der haustechnischen Anlagen laufen. Im Februar 2017 wird mit den Fassadenarbeiten im Bereich des Forums begonnen. 2. Wie ist der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Errichtung von zusätzlichen Überäumen an der HfMT und welche Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dieser Angebotsausweitung sind bereits umgesetzt, welche stehen noch aus und welche zeitliche Perspektive wird für deren Umsetzung gegenwärtig angestrebt? Nach Auskunft der Sprinkenhof GmbH sind die Wandstellungen und haustechnischen Installationen der Überäume fertiggestellt, zurzeit finden noch Maler- und Deckenarbeiten statt. 3. Der Wert der Überäume soll nach Fertigstellung vom Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz im Sachwertverfahren ermittelt und als nachträgliche Herstellungskosten aktiviert werden. Welche Kenntnisse hat der Senat bezüglich der Herstellungskosten der Überäume und die im Rahmen der notariellen Beurkundung entstandenen Anschaffungsnebenkosten ? Die Kosten für die Überäume werden im Rahmen des Sachwertverfahrens nach Abschluss des Projekts ermittelt. Die in Rechnung gestellten Kosten für die notarielle Beurkundung in Höhe von 5.081,01 Euro wurden im Januar 2015 durch die zuständige Behörde beglichen. Drucksache 21/7622 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Der Senat hat laut Drs. 21/3447 eine Offenlegung der Schenkungsvereinbarung geplant. Ist inzwischen die Offenlegung der Schenkungsvereinbarung erfolgt? Wenn ja, wo ist die Schenkungsvereinbarung einsehbar? Wenn nein, wann wird die Schenkungsvereinbarung veröffentlicht? Ja. Die Vereinbarung wurde im Transparenzregister veröffentlicht und ist dort einsehbar .