BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7627 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Asylbewerber 2016 Nach dem von extrem hohen Zugangszahlen geprägten Jahr 2015 verlief das Jahr 2016 in Bezug auf die nach Hamburg kommenden Flüchtlinge zwar durchaus weniger dramatisch, trotzdem stellten immer noch mehrere Tausend Menschen einen Asylantrag. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Flüchtlinge kamen im Jahr 2016 a) insgesamt zunächst nach Hamburg, b) wie viele verblieben hier nach der Verteilung aufgrund des Königsteiner Schlüssels? Im Jahr 2016 suchten 15.256 Menschen in Hamburg Schutz. 8.608 Personen wurden nach den §§ 45, 46 und 71 Asylgesetz (AsylG) Hamburg zugewiesen. Im Übrigen siehe Drs. 21/2976, 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4734, 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 2. Wie stellt sich die Alters- und Geschlechtsstruktur der zugewiesenen Flüchtlinge dar und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Die Hauptherkunftsländer der Hamburg zugewiesenen Personen können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Personen Afghanistan 2.265 Syrien 1.772 Irak 1.618 Iran 700 Eritrea 430 Russische Föderation 412 Albanien 249 Serbien 181 Somalia 167 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 141 Im Übrigen siehe Drs. 21/2836, 21/2976, 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4734, 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 3. Wie viele unbegleitete minderjährige Ausländer wurden Hamburg im Jahr 2016 insgesamt zugewiesen und aus welchen Ländern stammen sie? Drucksache 21/7627 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Im Rahmen der Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach dem SGB VIII sind Hamburg 2016 keine unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zugewiesen worden, da die Anzahl der in Hamburg untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge weiterhin über dem nach dem Königsteiner Schlüssel berechneten Anteil Hamburgs liegt. In Hamburg sind 2016 jedoch 1.255 junge Flüchtlinge nach § 42a SGB VIII vorläufig in Obhut genommen worden, davon sind 117 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Hamburger Jugendhilfe verblieben: Herkunftsland Anzahl UMA Afghanistan 52 Ägypten 9 Albanien 2 Benin 1 Brasilien 1 Eritrea 14 Gambia 1 Guinea 5 Irak 5 Iran 2 Marokko 2 Mazedonien 2 Palästina 1 Serbien u. Montenegro 1 Sierra Leone 1 Somalia 3 Syrien 13 Ukraine 1 Vietnam 1 Summe 117 Im Übrigen siehe Drs. 21/2976, 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4734, 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 4. Wie viele der zugewiesenen Flüchtlinge hatten keine Papiere bei sich? Diese Angabe wird statistisch nicht erfasst. Die Beantwortung der Frage würde die Durchsicht aller 8.608 Ausländerakten erfordern; dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie viele sogenannte Duldungsantragsteller wurden Hamburg im Jahr 2016 zugewiesen, aus welchen Herkunftsländern kamen sie, wie viele erhielten davon eine Duldung, auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese gewährt und für wie lange jeweils? Zusätzlich zu den 8.608 in Hamburg verbliebenen Personen wurden nach § 15a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) 840 sogenannte Duldungsantragsteller Hamburg zugewiesen . Die Hauptherkunftsländer sind der folgenden Übersicht zu entnehmen (dargestellt ist nur der Zeitraum seit April 2016, da die statistische Auswertung der Herkunftsländer erst seitdem erfolgt): Herkunftsland Personen Afghanistan 169 Syrien 106 Ghana 83 Eritrea 38 Ägypten 30 Albanien 22 Serbien 17 Guinea 10 Somalia 8 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7627 3 Herkunftsland Personen Irak, Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.), Russische Föderation je 7 Unbegleitete minderjährige Ausländer erhalten im Ankunftszentrum in der Regel eine Duldung gemäß § 12 AsylG in Verbindung mit § 60a AufenthG für zwei Monate. Andere Personen, die keinen Asylantrag stellen wollen und gemäß § 15a AufenthG in Verbindung mit § 45 AsylG anhand des Königsteiner Schlüssels verteilt werden, erhalten eine Duldung gemäß § 60a AufenthG für einen Monat. Bezüglich der einzelnen Monate siehe Drs. 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 6. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2016 in Hamburg insgesamt gestellt? Im Jahr 2016 wurden in Hamburg insgesamt 18.168 Asylanträge gestellt, davon waren 17.512 Erstanträge und 656 Folgeanträge. 7. Wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2016 mit jeweils welchem Status positiv beschieden? Wie sieht in Hamburg für 2016 die Anerkennungsquote nach Herkunftsländern aufgeschlüsselt aus? Im Jahr 2016 sind für das Land Hamburg insgesamt 19.375 Asylanträge beschieden worden, davon 12.907 (66,6 Prozent) positiv: Entscheidung Anzahl Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16a Grundgesetz und Familienasyl ) 65 Anerkennung als Flüchtling gemäß § 3 Absatz 1 AsylG 7.983 Gewährung von subsidiärem Schutz gemäß § 4 Absatz 1 AsylG 3.235 Feststellung eines Abschiebungsverbotes gemäß § 60 Absatz 5 und 7 Aufenthaltsgesetz 1.624 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Stand: 31.12.2016) Die Anerkennungsquoten der Hauptherkunftsländer können der folgenden Übersicht entnommen werden: Herkunftsland Quoten (in Prozent) Anerkennung als Asylberechtigte Anerkennung als Flüchtling Gewährung von subsidiärem Schutz Feststellung eines Abschiebungsverbotes Insgesamt Afghanistan 0,0 25,1 8,5 29,1 62,8 Syrien 0,2 61,6 35,5 0,6 97,8 Irak 0,4 58,4 12,8 0,4 72,1 Iran 3,1 51,4 3,1 2,2 59,8 Eritrea 0,4 74,1 15,5 0,5 90,6 Russische Föderation 0,0 2,3 0,6 0,8 3,7 Albanien 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Serbien 0,0 0,0 0,2 0,0 0,2 Somalia 0,8 34,7 19,6 20,4 75,5 Mazedonien (ehem. jugosl. Rep.) 0,0 0,0 0,0 0,3 0,3 (Quelle: BAMF, eigene Berechnungen, Stand: 31.12.2016) 8. Wie viele Asylanträge wurden abgelehnt? Wie viele Abgelehnte erhielten eine Duldung? 4.393 Anträge sind abgelehnt worden. 2.075 weitere Verfahren haben sich auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Rücknahme) erledigt. Im Falle einer anschließenden Klageerhebung beim zuständigen Gericht wird die Aufenthaltsgestattung verlängert. Ist das Asylverfahren bestandskräftig negativ abgeschlossen und sind die Betroffenen Drucksache 21/7627 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 nicht innerhalb der festgelegten Frist ausgereist, wird zunächst grundsätzlich eine Duldung erteilt. Im ausländerbehördlichen Fachverfahren sind 2.077 Personen erfasst, deren Asylantrag im Jahr 2016 abgelehnt wurde und denen im Anschluss zur Vorbereitung der Rückführung eine Duldung ausgestellt wurde (Stand: 23.01.2017). 9. Wie viele der Asylanträge wurden seit Inbetriebnahme des Ankunftszentrums dort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entgegengenommen und welchen Clustern wurden sie jeweils zugeordnet? Wie viele der Asylanträge wurden innerhalb von 48 Stunden beschieden und wie viele davon positiv, wie viele negativ? 10. Wie viele Mitarbeiter beschäftigte das BAMF mit Stand Ende 2016 insgesamt in Hamburg und wie viele davon im Ankunftszentrum? Das BAMF hat im Ankunftszentrum im vergangenen Jahr nicht nur die Asylanträge der neu eintreffenden Flüchtlinge entgegengenommen, sondern auch Personen vorgeladen , die bereits vor Eröffnung des Ankunftszentrums nach Hamburg gekommen sind. Zahlen zu Anträgen, Bescheiden und Mitarbeitern liegen der zuständigen Behörde nicht vor. Das BAMF hat mitgeteilt, keinen Beitrag zur Verfügung zu stellen, da das BAMF als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament der Freien und Hansestadt Hamburg unterliege und zu einer freiwilligen Beantwortung gegenwärtig nicht bereit sei. 11. Wie viele vorbereitete, vollzogene und gescheiterte Rückführungen beziehungsweise Abschiebungen gab es im Jahr 2016 insgesamt? Welche Gründe führten jeweils zum Scheitern? Im Jahr 2016 wurden insgesamt 4.071 Rückführungen vorbereitet. Davon konnten 3.062 Rückführungen vollzogen werden. 1.009 vorbereitete Rückführungen konnten zunächst nicht vollzogen werden. Für die Gründe siehe Drs. 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4734, 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 12. Wie viele behördlich festgestellte Ausreisen erfolgten im Jahr 2016? Bitte in freiwillige und überwachte Ausreisen untergliedern. Die Zahl der behördlich festgestellten Ausreisen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen : Art der Rückführung Anzahl Abschiebungen ins Herkunftsland 641 Überstellungen in Drittländer 164 Überwachte freiwillige Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen 2.257 Summe 3.062 Bei Ausreisen mit Grenzübertrittsbescheinigungen handelt es sich regelmäßig um freiwillige Ausreisen. Darüber hinaus gibt es eine unbestimmte Zahl von Personen, die ohne behördliche Kontrolle das Bundesgebiet verlässt.