BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7634 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Nachfrage zu Drs. 21/7470 – Ergebnisse der von den ReBBZ durchgeführten Diagnostik zum sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung (LSE) in der Jahrgangsstufe 4 für das Schuljahr 2016/2017 Die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) mussten – meiner Kenntnis nach – ihre erhobenen standardisierten Diagnostikdaten zum Förderbedarf LSE in der Jahrgangsstufe 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen für das Schuljahr 2016/2017 bereits vor Weihnachten 2016 an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) weitermelden . Dies geschah in digitaler Form per Datentool, somit entfällt eine wie ehedem schriftliche Übertragung von Papier in ein taugliches EDV- Format samt entsprechendem zeitlichem Mehraufwand. Dieses Verfahren erlaubt folglich auch die problemlose kurzfristige Weitergabe der betreffenden Informationen auf Anfrage von Bürgerschaftsabgeordneten – unter Verweis der Vorläufigkeit, wegen noch nicht endgültiger Qualitätsprüfung durch die BSB. Ich frage den Senat: Zur Vereinfachung von Verwaltungsabläufen im Zusammenhang mit der sonderpädagogischen Förderung von Schülerinnen und Schülern hat die zuständige Behörde das IT-Verfahren SPF (Sonderpädagogische Förderung) eingeführt. SPF enthält eine Schnittstelle für das im Herbst 2016 neu eingeführte Schulverwaltungsprogramm DiViS (Digitale Verwaltung in Schulen). Mittels des Verfahrens SPF werden auch die bestätigten sonderpädagogischen Förderbedarfe in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung von den Regionalen Bildungs- und Beratungszentren erfasst und in einem automatisierten Verfahren in die Datenbestände von DiViS übernommen. Mit SPF entfällt somit das bisherige Verfahren einer händischen Übertragung der bestätigten sonderpädagogischen Förderbedarfe (zur Praxis der Berichterstattung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schuljahren 2014/ 2015 und 2015/2016 siehe Drs. 21/3047, 21/3049 und 21/3746). Alle Schulen sind ferner angehalten, jeweils im Laufe des ersten Schulhalbjahres zu überprüfen, ob ein im vorherigen Schuljahr bestehender sonderpädagogischer Förderbedarf im laufenden Schuljahr weiterhin besteht und diesen dann in das Schulverwaltungsprogramm DiViS einzutragen. Dabei gilt für die vierten Jahrgangsstufen das zweistufige Diagnostikverfahren. Um valide über sonderpädagogische Förderungen berichten zu können, besteht jedoch weiterhin die Notwendigkeit eines Datenabzuges aus dem Schulverwaltungsprogramm DiViS zum Ende des ersten Schulhalbjahres, denn zum Beispiel schulscharfe Angaben zu der Zahl der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpä- Drucksache 21/7634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 dagogischem Förderbedarf sind erst dann möglich, wenn der Sonderabzug aus DiViS mit den Stichtagsdaten der Schuljahresstatistik verknüpft wird. Diese Verknüpfung ist notwendig, da zum Beispiel Umzüge innerhalb Hamburgs sowie Fort- und Zuzüge oder auch Schulwechsel und Klassenwiederholungen berücksichtigt werden müssen, um eine zur Schuljahreserhebung konsistente Datenlage zu erzeugen. Zum Ende des laufenden Schulhalbjahres erfolgen der Sonderabzug aus DiViS und die Verknüpfung mit den Stichtagsdaten der Schuljahresstatistik. Der so gewonnene Datensatz muss dann anschließend ausgewertet werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass die Meldung der Diagnostikergebnisse seitens der ReBBZ in Hamburg für die vierten Klassen der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen des Schuljahres 2016/2017 bereits vor Weihnachten beziehungsweise vor Jahresende 2016 an die BSB, Bereich sonderpädagogische Förderung und Schulbegleitung (B1-So) erfolgte? a. Wenn nein, bis wann genau müssen diese von den ReBBZ eingereicht werden? (Bitte exaktes Datum benennen.) 2. Wenn Frage 1. mit ja beantwortet wurde und die ReBBZ die betreffenden Daten zum LSE-Bedarf in Jahrgangsstufe 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen noch in 2016 eingereicht haben: Auf welcher sachlichen Grundlage verweigert der Senat die Herausgabe der betreffenden Zahlen, obschon diese gegebenenfalls auch in nicht qualitätsgeprüfter Form akzeptiert beziehungsweise angefordert wurden (vergleiche Drs. 21/7470 Frage 7. fortfolgende)? (Bitte im Einzelnen erläutern.) 3. Wenn Frage 1. mit ja beantwortet wurde und die ReBBZ die betreffenden Daten zum LSE-Bedarf in Jahrgangsstufe 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen noch in 2016 eingereicht haben: Auf welcher fachlichen Grundlage verweigert der Senat die Herausgabe der betreffenden Zahlen, obschon diese gegebenenfalls auch in nicht qualitätsgeprüfter Form akzeptiert beziehungsweise angefordert wurden (vergleicheDrs. 21/7470 Frage 7. fortfolgende)? (Bitte im Einzelnen erläutern.) 4. Wenn Frage 1. mit ja beantwortet wurde und die ReBBZ die betreffenden Daten zum LSE-Bedarf in Jahrgangsstufe 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen noch in 2016 eingereicht haben: Welche rechtliche Grundlage deckt diese Praxis der senatlichen Verweigerung der Herausgabe der betreffenden Zahlen, obschon diese gegebenenfalls auch in nicht qualitätsgeprüfter Form akzeptiert beziehungsweise angefordert wurden (vergleiche Drs. 21/7470 Frage 7. fortfolgende)? (Bitte im Einzelnen erläutern, rechtliche Grundlage mit Fundort benennen und als DOC-Datei anfügen.) 5. Bei wie vielen Schülern/-innen des Jahrgangs 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen wurde im Schuljahr 2016/2017 insgesamt sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich LSE diagnostiziert? (Bitte in absoluten Zahlen in einer Excel-Tabelle angeben. Sollte noch keine Qualitätsüberprüfung der Daten erfolgt sein, bitte die Fragen 5. – 5.a. auf der Basis der von den ReBBZ an die BSB (B1-So) gelieferten Daten beantworten mit der Anmerkung „Qualitätsüberprüfung steht noch aus“.) a. Wie viele waren es für LSE insgesamt? (Bitte entsprechend in der Tabelle zu 5. angeben.) b. Wie viele Schüler/-innen waren es dabei jeweils in den einzelnen Förderschwerpunkten L, S und E? (Bitte für jeden Schwerpunkt gesondert in absoluten Zahlen in der Tabelle zu 5. angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7634 3 6. Bezogen auf Frage 5.: Wie hoch war der Prozentsatz der Schüler/-innen mit LSE damit im Verhältnis zur Gesamtschüler-/-innenschaft des Jahrgangs 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in 2016/2017? (Bitte in absoluten Zahlen sowie in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben. Sollte noch keine Qualitätsüberprüfung der Daten erfolgt sein, bitte die Fragen 6. – 6.a. auf der Basis der von den ReBBZ an die BSB (B1-So) gelieferten Daten beantworten mit der Anmerkung „Qualitätsüberprüfung steht noch aus“.) a. Wie hoch war dabei die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit LSE im Verhältnis zur Gesamtschüler-/-innenschaft des Jahrgangs 4 aufgeschlüsselt nach Sozialindex (KESS-Faktor 1 bis 6)? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen sowie in Prozent in der Tabelle zu 6. angeben.) 7. Bezogen auf Frage 5.: Wie viele Schüler/-innen des Jahrgangs 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen gehörten in 2016/2017 dabei jeweils zu den einzelnen ReBBZ-Einzugsbereichen? (Bitte nach Einzugsbereichen der ReBBZ zugeordnet in absoluten Zahlen und in Prozent in einer Excel-Tabelle angeben. Sollte noch keine Qualitätsüberprüfung der Daten erfolgt sein, bitte die Fragen 7. – 7.a. auf der Basis der von den ReBBZ an die BSB (B1-So) gelieferten Daten beantworten mit der Anmerkung „Qualitätsüberprüfung steht noch aus“.) a. Bei wie vielen von ihnen wurde jeweils von den einzelnen ReBBZ Förderbedarf LSE diagnostiziert? (Bitte entsprechend in absoluten Zahlen sowie in Prozent in der Tabelle zu 7. angeben.) Siehe Vorbemerkung. 8. Wann genau werden die Diagnostikergebnisse im Förderbedarf LSE für die 4. Jahrgangsstufen der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in 2016/2017 durch den Senat beziehungsweise die zuständige Fachbehörde qualitätsgeprüft ausgewertet und verfügbar sein? (Bitte Woche und Monat in 2017 angeben .) Siehe Vorbemerkung und Drs. 21/7470. 9. Wie genau ist durch Senat beziehungsweise zuständige Fachbehörde abgesichert, dass die betreffenden Ergebnisse der LSE-Bedarfsdiagnostik seitens der ReBBZ für die Jahrgangsstufe 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in 2016/2017 in den finanziellen Ausstattungen der schulischen Inklusion für 2017 bedarfsgerecht berücksichtigt werden können – insbesondere , da diese ja angeblich noch nicht vorliegen, der Schulhaushalt aber in wenigen Wochen bekanntgegeben werden soll? (Bitte Maßnahmen , Verfahren und Plangrößen der Berücksichtigung erläutern.) Es ist vorgesehen, dass Ende Mai 2017 alle Schulen ihre Lehrer- und PTF-Bedarfe zum 01.08.2017 in den IT-Anwendungen für die Personalorganisation der staatlichen Schulen einsehen können. Zu diesem Zeitpunkt wird auch bekannt sein, an welche weiterführenden Schulen die Schülerinnen und Schüler der jetzigen Jahrgangsstufe 4 mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehen werden. Insofern sind dann auch die zusätzlichen Lehrerbedarfe für die inklusive Beschulung dieser Schülerinnen und Schülern bekannt und in den IT-Anwendungen ausgewiesen. 10. In welcher gegenwärtigen Höhe werden die zusätzlichen – aufgrund der Diagnostik der ReBBZ für den Förderbedarf der Jahrgangsstufen 4 der staatlichen Grundschulen beziehungsweise Grundschulabteilungen der Stadtteilschulen in 2016/2017 – erwarteten Mehrbedarfe für die schulische Inklusion im Haushalt des Senats (Einzelplan 3.1 BSB) 2017/2018 berücksichtigt beziehungsweise vorgehalten? (Bitte mit Nennung der Produktgruppe in absoluten Zahlen und in Prozent für 2017 angeben.) Drucksache 21/7634 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Aufwachsend seit dem 1. August 2015 sind die Bedarfszuweisungen für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit LSE-Förderbedarfen an weiterführenden Schulen auf 85 Sonderpädagogenstellen pro Jahrgangsstufe aufgestockt worden. Diese Stellenzahl steht der Jahrgangsstufe verlässlich zur Verfügung. Siehe Haushaltsplan 2017/2018, Einzelplan 3.1, Anhang 2 zu Anlage 1 (Bedarfsgrundlagen im Lehrerstellenplan).