BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7637 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Explosive Altlasten Während des Zweiten Weltkrieges gab es immer wieder Luftangriffe der alliierten Luftstreitkräfte auf das Hamburger Stadtgebiet. Die explodierten Luftminen , Spreng- und Brandbomben haben dabei fürchterliche Zerstörungen angerichtet. Als Hinterlassenschaft aus diesen düsteren Zeiten ist noch immer im Hamburger Boden eine erhebliche Anzahl von nicht explodierten Sprengkörpern vorhanden, sogenannte Blindgänger. Immer wieder werden im Rahmen von vorbereitenden Arbeiten des Kampfmittelräumdienstes zu Baumaßnahmen oder bei den Erdarbeiten selber Blindgänger im Boden entdeckt. Entsprechende Sondierungen sind für Grundstückseigentümer seit 2005 verpflichtend. Die meisten dieser Sprengkörper verfügen über Aufschlagzünder. Andere wiederum sind mit sogenannten Langzeitzündern unter anderem auf Säurebasis versehen, die auch heute noch zur Selbstzündung in der Lage sind. Gerade von ihnen geht ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus. Schätzungen zufolge soll die Anzahl der im Hamburger Boden befindlichen Blindgänger bei circa 2800 – 2900 liegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Blindgänger wurden bei Sondierungen oder Baumaßnahmen 2016 jeweils aufgespürt und beseitigt? Siehe Drs. 21/7568. 2. Wie viele dieser Blindgängerfunde führten zu Einschränkungen im Bahnverkehr oder im Straßenverkehr? 3. Welchen zeitlichen Umfang hatten diese Einschränkungen 2014 – 2016 jeweils? Die für die Beantwortung notwendigen Informationen werden statisch nicht erfasst. Für eine Beantwortung müssten mehrere Hundert Einsatzberichte händisch ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wie viele der aufgefundene Blindgänger enthielten Langzeitzünder oder waren durch sonstige Umstände akut brisant? Drucksache 21/7637 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Kampfmittelräumdienst entschärfte im Jahr 2016 drei große, mit chemischen Langzeitzündern versehene Sprengbomben (größer/gleich 100 lbs = 45,3 Kg). Bedingt durch die chemische Konstellation der seit Jahrzehnten ablaufenden chemischen Prozesse innerhalb der Blindgänger und Zündsysteme sind alle Blindgänger als brisant zu bezeichnen. 5. Die Kosten einer Kampfmittelsondierung auf privaten Grundstücken trägt der Eigentümer. Wer trägt die Kosten der Entschärfung beziehungsweise des Abtransportes? Die Kosten der Entschärfung und des Abtransportes trägt die Freie und Hansestadt Hamburg. 6. Wie hoch waren die Kosten für Sondierungen und Kampfmittelräumungen auf städtischen Flächen 2016? Statistisch wird nicht erfasst, ob Fundstellen auf privaten oder städtischen Flächen liegen. Eine Zuordnung der Kosten des Kampfmittelräumdienstes nach privaten und städtischen Flächen ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Wie beurteilt der Senat für die zukünftigen Jahre die Gefahr der Selbstzündung von Blindgängern1? Die zuständige Behörde unterhält im Rahmen ihrer staatlichen Gefahrenvorsorge einen eigenen Kampfmittelräumdienst. Der besonderen Brisanz von Blindgängern wurde durch die Kampfmittelverordnung Rechnung getragen. Im Übrigen siehe Antwort zu 4. 1 Siehe unter anderem „Hamburger Abendblatt“ vom 31.01.2016.