BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7639 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Übernahme von Datensätzen aus der Datei „Gruppen- und Szenegewalt “ Im Jahr 2016 wurde festgestellt, dass die Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ zum großen Teil rechtswidrig ist. Die Daten sollten zum Teil in die neuen CRIME-Dateien „Sportgewalt“ sowie „Türstehergewalt“ überführt werden (Drs. 21/4321). Außerdem werden in der CRIME-Datei „AURELIA“ politisch motivierte Kriminalität sowie ihre extremistischen und terroristischen Ausprägungen erfasst. Vor etwa einem Jahr waren in der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ circa 4.000 Datensätze gespeichert (Drs. 21/2944). Im Mai 2016 (Drs. 21/4321) waren noch 564 Personen eingetragen. Die Überprüfung war noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie ist der Sachstand hinsichtlich der Löschung der Datei „Gruppenund Szenegewalt“? Die Polizei hat die Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ wegen datenschutzrechtlicher Bedenken eingestellt und durch die CRIME-Dateien „Sportgewalt“ und „Türstehergewalt “ ersetzt. Der gesamte Datenbestand wurde einer materiell-rechtlichen Prüfung unterzogen. Die Daten zu Personen, die den Phänomenbereichen Sportgewalt und Türstehergewalt zuzurechnen sind, wurden getrennt in diese neuen Dateien übernommen . Daten zu Personen, die nicht diesen Phänomenbereichen zugeordnet werden konnten, wurden gelöscht. 2. Wie viele Datensätze aus der Datei „Gruppen- und Szenegewalt“ wurden endgültig gelöscht? Siehe Drs. 21/4321. 3. Wie viele Datensätze wurden in andere CRIME-Dateien überführt? Bitte nach den verschiedenen CRIME-Dateien differenzieren. Mit Stichtag 12. Januar 2017 sind in der CRIME-Datei „Sportgewalt“ 77 Personen und in der CRIME-Datei „Türstehergewalt“ 317 Personen eingetragen. 4. Welche Auswirkungen hatten diese Überprüfungen und Verschiebungen der Datensätze auf die Verbunddatei „Sportgewalt“? a. Wurden dort ebenfalls Datensätze endgültig gelöscht? Wenn ja, aus welchem Grund und wie viele? Die Polizei hat den in der INPOL-Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ vom Landeskriminalamt Hamburg eingegebenen Datenbestand ebenfalls einer materiell-rechtlichen Drucksache 21/7639 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Prüfung unterzogen und die Daten gelöscht, die die rechtlichen Voraussetzungen für eine Speicherung in der Verbunddatei nicht erfüllten. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. b. Wurden Datensätze von der Verbunddatei in die CRIME-Dateien übernommen? Wenn ja, aus welchem Grund und wie viele in die jeweiligen CRIME-Dateien? Nein. 5. Wie ist der Sachstand der in der Drs. 21/4321 erwähnten Vor-Ort- Prüfungen der CRIME-Dateien im Hinblick auf Erweiterungen, Löschungen oder Errichtungen? Zu welchen Ergebnissen kam der Hamburgische Datenschutzbeauftragte? Weitere Vor-Ort-Prüfungen der CRIME-Dateien durch den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit erfolgten im Jahr 2016 nicht. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit teilt im Übrigen Folgendes mit: Mit der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Verfassungsänderung verfügt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über eine auch und gerade vom Senat unabhängige verfassungsrechtliche Stellung (vergleiche Artikel 60a Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg). Anfragen nach Artikel 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg verpflichten jedoch gerade ausdrücklich den Senat. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit unterliegt demnach ausweislich des Wortlautes sowie angesichts seiner Unabhängigkeit gerade nicht der Pflicht zur Beantwortung; von einer inhaltlichen Stellungnahme wird diesseits daher abgesehen.