BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7641 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 19.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Reform der Lehrerausbildung (III) Am 19. Januar 2017 hat die Schulbehörde per Pressemitteilung die „Empfehlungen der Expertenkommission zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg“ veröffentlicht und kommentiert. Das Ziel der Reform ist eine Neustrukturierung in getrennte Ausbildungsgänge für das Lehramt in Grundschulen, in Stadtteilschulen, in Gymnasien, in Berufsschulen und im Bereich Sonderpädagogik (vergleiche Anfragen der FDP-Fraktion, Drs. 21/3263 & 21/5689). Einen Antrag der FDP-Fraktion, auch Praktiker aus den Lehrerverbänden sowie Handels- und Handwerkskammer in die Reformkommission einzubeziehen, wurde im April 2016 in der Bürgerschaft abgelehnt (Drs. 21/3555). Die nun vorgelegten Empfehlungen werfen eine Reihe von Fragen auf. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Empfehlungen der Expertenkommission zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg sind im Internet veröffentlicht worden, siehe www.hamburg.de/ bsb/de/7937096. Auf diese Weise kann sich die interessierte Öffentlichkeit einschließlich der Kammern, Verbände und Interessengruppen an dem nun einsetzenden Diskussionsprozess beteiligen. Auf der Grundlage der Stellungnahmen aus Hochschulen, der fachöffentlichen Interessenvertretungen und der interessierten Öffentlichkeit sowie der Kammern nach dem Hamburgischen Schulgesetz werden die für Bildung sowie die für Wissenschaft zuständigen Behörden die Empfehlungen der Expertenkommission bewerten, einen Vorschlag entwickeln und Senat und Bürgerschaft vorlegen. Generell sind dabei die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) zu berücksichtigen wie zum Beispiel, den Lehramtstyp 2 mittelfristig auslaufen zu lassen. Daraus folgt die Einführung eines eigenständigen Grundschullehramts. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt. 1. Wie oft und wann hat die Expertenkommission getagt? Waren jeweils alle Mitglieder anwesend? Wenn nein: welche nicht und warum nicht? Für den Zeitraum Dezember 2015 bis Juni 2016 siehe Drs. 21/4999. Ab Juni 2016 hat die Expertenkommission vier Mal getagt: am 15. September 2016, 7. Oktober 2016, 11. November 2016 und 2. Dezember 2016. Es waren jeweils alle Mitglieder anwesend . 2. Wie oft und wann haben die an der Expertenkommission angedockten Projekt-, Steuerungs- und Arbeitsgruppen getagt? Die Projektgruppe hat zwei Mal getagt am 4. Januar 2016 und am 1. März 2016. Die Steuerungsgruppe hat am 1. Dezember 2015 getagt. Drucksache 21/7641 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Sind für die Zukunft weitere Sitzungen geplant? Wenn ja: bitte angeben. Für die Expertenkommission ist keine weitere Sitzung geplant. Die Projektgruppe tagt das nächste Mal am 2. Februar 2017. Weitere Termine erfolgen nach Vereinbarung. Die Steuerungsgruppe tagt gemäß Vereinbarung nach Abschluss des Prüfauftrags der Projektgruppe. 4. Wann wurde der Abschlussbericht fertiggestellt? 5. Wann wurde der Bericht der zuständigen Behörde zugeleitet? Die „Empfehlungen der Expertenkommission zur Fortschreibung der Reform der Lehrerbildung in Hamburg“ wurden am 13. Januar 2017 fertiggestellt und den für Bildung sowie für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung zuständigen Behörden am 18. Januar 2017 übergeben. 6. Wie bewertet der Senat die Vorschläge der Expertenkommission im Einzelnen ? Bitte für jede der fünf Empfehlungen einzeln begründen. Siehe Vorbemerkung. 7. Schulsenator Rabe wird in der oben genannten PM der BSB mit den Worten zitiert, Hamburg vollziehe den Schritt für ein eigenes Grundschullehramt . Wenn diese Empfehlung der Expertenkommission offenbar bereits vom Senat übernommen wurde, welchen Sinn haben nun weitere Prüfungen durch die Behörden und weitere Institutionen? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche Verbindlichkeit haben die übrigen vier Vorschläge der Kommission ? Auf welcher Grundlage sind diese gegebenenfalls noch nicht vom Senat übernommen worden, der Vorschlag für das Grundschullehramt aber schon? Siehe Vorbemerkung sowie Antwort zu 7. 9. Wie ist es zu dem Sondervotum von Dr. Reiner Schmitz bezüglich Stadtteilschullehramt gekommen? Wie bewertet der Senat dieses Sondervotum inhaltlich? Das Sondervotum ist im Zuge der internen Kommissionsarbeit entstanden und wurde von der Expertenkommission den Empfehlungen beigefügt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 10. Ein Stadtteilschullehrer mit nur einem Oberstufenfach – wie von der Expertenkommission vorgeschlagen – würde eine Mischung der beiden KMK-Lehramtstypen III und IV bedeuten. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass ein solcher Lehrer damit keine Anerkennung durch die KMK hätte? Siehe Vorbemerkung. 11. Wie bewerten die zuständigen Behörden die Gefahr, dass mit der verbindlichen Einführung des Stadtteilschullehrers nach Vorschlag der Expertenkommission Lehrer mit einem Studium nach KMK-Lehramtstyp III in anderen Bundesländern keine Möglichkeit haben, in Hamburg eine Anstellung zu finden? Lehrkräfte, die nach den Vorgaben der KMK für den Lehramtstyp 3 ausgebildet werden , können auch weiterhin in Hamburg eingestellt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . 12. Welche Stellen in welchen Behörden sind nun mit der in der oben genannten Pressemitteilung genannten Prüfung der Vorschläge befasst? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7641 3 Die mit Lehrerbildung befassten Abteilungen der beiden zuständigen Behörden sind mit der fachlichen Bewertung der Vorschläge befasst. 13. Wann werden die Ergebnisse der Prüfungen der Behörden vorliegen? Es ist vorgesehen, dass die Ergebnisse der Prüfungen im zweiten Quartal 2017 vorliegen werden. 14. Welche weiteren Einrichtungen (Hochschulen, Schulen, Kammern, Verbände , Gewerkschaften et cetera) hat der Senat wann um Stellungnahme gebeten? Siehe Vorbemerkung. Die Empfehlungen der Expertenkommission wurden nach Übergabe an die zuständigen Behörden veröffentlicht und zur Diskussion an die interessierte Fachöffentlichkeit freigegeben. 15. Wenn der Senat an den Rückmeldungen zu den Vorschlägen von „alle (n) Interessierten in Hamburg“ (Zitat aus der oben genannten PM der BSB) interessiert ist: An wen können sich interessierte Bürger mit Vorschlägen und Kommentaren wenden? Wer wird diese dann prüfen? Die Vorschläge und Kommentare können der Arbeitsstelle zur Reform der Lehrerbildung im Zentrum für Lehrerbildung Hamburg (ZLH) übergeben werden. Hierfür kann das folgende E-Mail-Postfach verwendet werden: reformlehrerbildung@hamburg.de. Alle Stellungnahmen und Kommentare werden in die Meinungsbildung einbezogen. 16. Welche Überlegungen verfolgt der Senat hinsichtlich der künftigen Besoldung der Lehrer bei Umsetzung der Expertenvorschläge? Welche Lehramtstypen werden weiterhin nicht nach A 13 besoldet werden? Der Senat hat sich mit der Frage der künftigen Besoldung noch nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.