BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7644 21. Wahlperiode 27.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 20.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Kommt Rot-Grün inzwischen seiner Verpflichtung der Kontrolle der privaten Wach- und Sicherheitsdienste in Hamburger Flüchtlingsunterkünften nach? Nachdem der rot-grüne Senat im Herbst 2016 nach langen Verhandlungen endlich Verträge mit den meisten Betreibern von Erstunterkünften – ausgerechnet mit Ausnahme von f & w fördern und wohnen AöR (f & w) als größtem Träger – abschließen konnte, existiert nun auch eine schriftliche Grundlage für den Einsatz von Wach- und Sicherheitsdiensten. Gleichzeitig sind die Kosten für Leistungen der Wach- und Sicherheitsdienste mit mehr als 37 Millionen Euro im Jahr 2016 allein für die von f & w betriebenen Einrichtungen , denn Zahlen für alle Flüchtlingsunterkünfte liegen noch nicht vor, immens hoch. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Laut Drs. 21/7465 wurden im Bereich der Flüchtlingsunterkünfte im Jahr 2016 null Subunternehmen eingesetzt, in Drs. 21/5823 heißt es hingegen , der Senat habe nach Meldung durch den Betreiber in zwei Fällen der Beauftragung eines Subunternehmens zugestimmt. Wie sind die unterschiedlichen Antworten zu erklären? Wer ist genau für die Erteilung dieser Zustimmung zuständig? Der Einsatz von Subunternehmen in Erstaufnahmeeinrichtungen bedarf der Zustimmung der zuständigen Behörde. Das Personal eines Subunternehmens durchläuft das allgemeingültige Verfahren im Rahmen der erweiterten Sicherheitsüberprüfung. In dem Betreibervertrag sichern die Betreiber zu, den Sicherheitsdienstleister vertraglich zu verpflichten, in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur fest angestelltes Personal einzusetzen, das den Anforderungen des Betreibervertrages genügt. Für f & w fördern und wohnen AöR (f & w) sind die Vorgaben der Leistungsbeschreibung verpflichtend. In 2015 und 2016 wurden zwischen den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen und neun Wachdienstunternehmen Verträge abgeschlossen. Die Wachdienste werden im Auftrag der Betreiber tätig. Davon hat ein Wachdienst drei Subunternehmen eingesetzt. Das eingesetzte Personal der Wachdienste durchläuft das allgemeingültige Verfahren im Rahmen der erweiterten Sicherheitsüberprüfung. Im Rahmen des Betreibervertrages sichern die Betreiber zu, den Sicherheitsdienstleister vertraglich zu verpflichten, in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur fest angestelltes Personal einzusetzen , das den Anforderungen gemäß Betreibervertrag genügt. Die Antwort in der Drs. 21/7465 ist das Ergebnis eines Übertragungsfehlers und wird hiermit korrigiert. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gelten, neben dem Grundsatz, „keinen Wachdienst“ einzusetzen, bereits seit mehreren Jahren strenge Qualitätsan- Drucksache 21/7644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 forderung für Wach- und Sicherheitsdienste. So muss die Beauftragung von Wachdiensten über die Formulierung konkreter Leistungsbeschreibungen unter Einbeziehung der klaren Beschreibung der Aufgabenbereiche der Wachdienstmitarbeiter erfolgen und unter Vorlage von polizeilichen Führungszeugnissen zu den einzelnen eingesetzten Mitarbeitern beim Auftragnehmer. Darüber hinaus gilt ebenfalls seit mehreren Jahren die Vorgabe des Auftraggebers f & w, Subunternehmer nur mit Genehmigung des Auftraggebers einzusetzen (siehe Drs. 20/13232). 2. Wie viele Zustimmungen für den Einsatz von Subunternehmen von Wach- und Sicherheitsdiensten hat der Senat beziehungsweise haben ihm nachgeordnete Behörden im Jahr 2016 insgesamt in welchen Monaten erteilt? Wie viele Zustimmungsanfragen sind an den Senat herangetragen worden? Siehe Drs. 21/5823, darüber hinaus sind keine weiteren Zustimmungsanfragen an die zuständige Behörde herangetragen worden. Für die örU erfolgte weder eine Zustimmung des Betreibers f & w noch eine der zuständigen Behörde. 3. Welche Subunternehmen sind derzeit in jeweils welcher Flüchtlingsunterkunft für welchen Auftragnehmer von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen bei welchem Betreiber eingesetzt? Wie viele Sicherheitsunternehmen beschäftigen mehr als einen Subunternehmer? Derzeit wird weiterhin die Firma Hamburger Sicherheits- und Wachdienst GmbH (ehemals Firma Stratego Security Hamburg) im Auftrag der Firma SOD Bergedorf UG in der Erstaufnahmeeinrichtung Albert-Einstein-Ring bei dem Betreiber Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Hamburg e.V. eingesetzt. In den örU sind keine Subunternehmen eingesetzt. 4. Wie verhält es sich mit der Zustimmung zu der Beschäftigung von Subunternehmen , die bereits vor dem Abschluss der schriftlichen Betreiberverträge kontrahiert worden waren? Ist auch für diese eine Zustimmung erforderlich? Wurde diese eingeholt? Wein nein, warum nicht? Siehe Drs. 21/5823. 5. Wie viele Zuverlässigkeitsprüfungen durch die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz wurden in diesem Bereich im Jahr 2016 und bisher im Jahr 2017 durchgeführt? Bitte pro Monat und für das Gesamtjahr aufführen. Durch die Polizei wurden im Jahr 2016 nachfolgende Zuverlässigkeitsüberprüfungen (ZSÜ) im Sinne der Fragestellung durchgeführt: 2016 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt 2016 Anzahl der durchgeführten ZSÜ 48 71 0 0 164 132 291 132 106 152 111 129 1.336 Im laufenden Jahr 2017 (Stand 23. Januar 2017) wurden bisher 25 ZSÜ durchgeführt. ZSÜ werden für den Monat gezählt, in dem sie abgeschlossen werden. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hamburg führt im Sinne der Fragestellung keine Statistik. Im Übrigen siehe Drs. 21/3278, 21/4686, 21/5673 und 21/5823. 6. Wie vielen Personen wurde daraufhin die Arbeit in einer Flüchtlingsunterkunft untersagt und was waren jeweils die Gründe? Für die Zeit ab dem 26. August 2016 wurde es 51 Personen untersagt, in Erstaufnahmeeinrichtungen tätig zu werden. Es fehlte jeweils an der erforderlichen Zuverlässigkeit . Die Prüfergebnisse werden ohne nähere Angaben von Gründen an die Betreiber Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7644 3 bekannt gegeben und nachträglich nicht gespeichert. Im Übrigen siehe Drs. 21/5673. Für die örU gab es keine Untersagungen. 7. Arbeiten derzeit Personen ohne Zuverlässigkeitsprüfung oder sogar mit einer negativ beschiedenen Prüfung in Flüchtlingsunterkünften? Wenn ja, wie viele, warum und in welcher Höhe erfolgt die Bezahlung und ist sie genauso hoch wie bei Kollegen mit positiv beschiedener Sicherheitsüberprüfung? Nein. 8. Wie stellt der Senat sicher, dass das von Subunternehmern eingesetzten Personal tatsächlich die erforderliche Sicherheitsprüfung durchläuft und die geforderten Qualifikationsnachweise vorlegt? Siehe Antwort zu 1. 9. Wird oder wurde bei der monatlichen Vergütung der Sicherheitsdienstleistungen durch den Senat an den Betreiber eine Minderung des Rechnungsbetrages für den Fall vorgenommen, dass nicht alle Mitarbeiter auch der Subunternehmer die erforderlichen Qualifikationsnachweise oder Sicherheitsprüfung vorweisen können? Wenn ja, wie viele Rechnungen wurden durch den Senat gekürzt? Welche Unterkünfte betrafen diese Kürzungen? Wenn nein, warum nicht? 10. Ist dem Senat bekannt, dass von Wach- und Sicherheitsdienstleistern, die mit den Betreibern Verträge abgeschlossen haben, solche Minderungen der Rechnungsbeträge gegenüber ihren Subunternehmen vorgenommen wurden, in einem Fall sogar die Zahlung unter Hinweis auf fehlende Qualifikationsnachweise für ganze Monate sogar vollständig verweigert werden? Nein, im Übrigen siehe Antwort zu 1. 11. Sind dem Senat anhängige Rechtsstreitigkeiten über die Vergütung von Wach- und Sicherheitsdienstleistern an ihre Subunternehmer bekannt? Wie stellt der Senat sicher, dass die von ihr an die Betreiber gezahlten Beträge für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen auch tatsächlich bei den Subunternehmern ankommen? Die zuständige Behörde hat keine Kenntnis über bestehende Rechtsstreitigkeiten. 12. Hat es im Jahr 2016 einen Wechsel von Sicherheitsdiensten bei Flüchtlingsunterkünften gegeben? Wenn ja, welcher Sicherheitsdienst wurde mit welcher Begründung ausgewechselt ? Im Jahr 2016 gab es einen Sicherheitsdienstwechsel in der Erstaufnahmeeinrichtung Kurdamm, aufgrund des Laufzeitendes des Vertrages mit NR Security AG. Inzwischen ist dort W.I.S. Sicherheit + Service GmbH & Co. KG tätig. Im Bereich der örU hat es keinen Wechsel gegeben. Darüber hinaus hat es in einem Fall aufgrund von schwierigen Vertragsverhandlungen nur einen Vorvertrag gegeben. Der Hauptvertrag wurde an einen anderen Bieter vergeben. In einem weiteren Fall wurde der Vertrag nach Laufzeitende an einen anderen Dienstleister vergeben. 13. In Drs. 21/5823 heißt es, das es „aufgrund von Häufungen bei der Abgabe und Personalengpässen“ eine gehäufte Ergebnismitteilung durch die Polizei gegeben habe, was bedeutet, dass Zuverlässigkeitsüberprüfungen nicht zeitnah erfolgten. Wie lang war die Bearbeitungszeit im Laufe des zweiten Halbjahrs 2016 und wie ist sie derzeit? Gibt es noch Rückstau bei der Bearbeitung? Drucksache 21/7644 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Die Bearbeitungszeit der durchgeführten ZSÜ betrug im zweiten Halbjahr 2016 durchschnittlich 79 Kalendertage. Aktuell beträgt die Bearbeitungszeit durchschnittlich 55 Tage. 14. Wie viele Beschwerden von Flüchtlingen oder Mitarbeitern der Betreiber oder Freiwilligen in Bezug auf Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten hat es in den Hamburger Erstaufnahmen seit August 2016 gegeben? Bitte pro Monat und Einrichtung mit Betreiber angeben. 15. Wie werden diese Beschwerden bei den Betreibern beziehungsweise der Innenbehörde dokumentiert? 16. Wie viele der Beschwerden führten zu welchen Konsequenzen, insbesondere Abmahnungen, Kündigungen von Mitarbeitern oder Sicherheitsunternehmen oder Strafanzeigen, Strafverfahren oder Verurteilungen ? Betreiber Einrichtung Zeitpunkt Konsequenz ASB Schmiedekoppel 12/2016, zwei Be-schwerden Klärendes Gespräch mit den Beteiligten ASB Schmiedekoppel 01/2017, zwei Be-schwerden Klärendes Gespräch mit den Beteiligten ASB Papenreye 10/2016, eine Be-schwerde Klärendes Gespräch mit den Beteiligten JUH Fiersbarg 10/2016, eine Be-schwerde Mitarbeiter wurde entlassen JUH Wendenstraße 10/2016, zwei Be-schwerden Mitarbeiter wurden versetzt DRK Landesverband Albert-Einstein-Ring 08/2016, 09/2016, 11/2016 drei Beschwerden ; Arbeitsrechtliche Konsequenzen DRK KV Harburg Neuland I 12/2016, eine Beschwerde klärende Gespräche, Versetzung einzelner Mitarbeiter f&w Harburger Post-straße 9/2016, eine Beschwerde Arbeitsrechtliche Konsequenzen f&w Schnackenburgallee 8/2016, drei Be-schwerden Arbeitsrechtliche Konsequenzen f&w Holstenhofweg 9/2016, eine Be-schwerde Der Mitarbeiter wurde zeitweilig anders eingesetzt , eine Ermahnung wurde ausgesprochen f&w Niendorfer Straße 10/2016, eine Be-schwerde Mitarbeiter wurde versetzt f&w Grellkamp 8/2016- 10/2016, drei Beschwerden pro Monat Klärendes Gespräch mit den Beteiligten f&w Jenfelder Moorpark 12/2016, eine Be-schwerde Mitarbeiter wurden versetzt f&w Kurdamm 8/2016, zwei Beschwerden ; 10/2016, drei Beschwerden; 11/2016, eine Beschwerde Mitarbeiter wurden versetzt f&w Osterrade 8/2016- 12/2016, zwei Beschwerden pro Monat Klärendes Gespräch mit den Beteiligten Im Übrigen siehe Drs. 21/5673. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7644 5 17. Liegt inzwischen von allen in Flüchtlingsunterkünften eingesetzten Wach- und Sicherheitsdiensten das in den Betreiberverträgen geforderte Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 vor? Wenn nein, von welchen Dienstleister warum noch nicht und an welchen Standorten wird er eingesetzt? Die Betreiber sind gemäß Betreibervertrag und Qualitätskonzept und Qualitätsmanagement verpflichtet, dass der Sicherheitsdienstleister für sein Unternehmen spätestens zum Vertragsabschluss ein Zertifikat über die Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 eingereicht hat beziehungsweise unverzüglich nachreicht. Dies ist in den Erstaufnahmeeinrichtungen und örU erfolgt. 18. Wie hoch waren im Jahr 2015 und nach bisherigem Kenntnisstand im Jahr 2016 die Gesamtkosten für Wach- und Sicherheitsdienstleistungen jeweils in Erstunterkünften (inklusive Ankunftszentrum) und Folgeunterkünften ? Bitte pro Unterkunft, pro Monat und Jahr, pro Unternehmen unter Angabe der Belegungszahlen der Unterkunft jeweils zum Monatsletzten tabellarisch angeben. Die standortbezogene Auswertung einzelner Sachkonten (hier: Bewachung) ist erst ab dem Jahr 2016 möglich. Die monatlichen Gesamtausgaben für Sicherheitsdienste in Erstaufnahmeeinrichtungen in 2015 ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. Für 2016 siehe Drs. 21/6898. Die Darstellung erfolgt nach dem Buchungsdatum. Schwankungen zwischen den Monaten sind somit nicht zwangsläufig auf unterschiedlich hohe Rechnungsbeträge zurückzuführen, sondern resultieren auch aus unterschiedlichen Buchungsdaten der Rechnungen. Negative Beträge resultieren aus Umbuchungen. Da die Sicherheitsdienste nicht Vertragspartner der zuständigen Behörde sind, können Angaben zu den jeweils eingesetzten Unternehmen in Zusammenhang mit der Rechnungserfassung nicht gemacht werden. Zu den Belegungszahlen zum Monatsende siehe Drs. 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293, 21/4734, 21/5124, 21/5453, 21/5812, 21/6222, 21/6544, 21/7162 und 21/7420. 2015 Kosten für Bewachung (in Euro) in Erstaufnahmeeinrichtungen Januar - Februar 454.489,47 März 385.774,46 April 677.863,64 Mai 592.125,21 Juni 564.811,10 Juli 912.801,51 August 638.151,24 September 1.943.914,89 Oktober 3.633.818,20 November 1.191.166,57 Dezember 6.600.909,71 Gesamt 17.595.826,-- Die Kosten für die Einsätze von Wachdiensten im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Zuwanderern und Wohnungslosen belaufen sich auf insgesamt 1.700.909,89 Euro im Jahr 2015 und 1.613.863,50 Euro im Jahr 2016. Eine Differenzierung der Kosten im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Hierzu bedarf es einer Einverständniserklärung aller Vertragspartner.