BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/765 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.06.15 und Antwort des Senats Betr.: Flüchtlingsfinanzierung per „Notfallparagraph“? Nach Hamburg kommen immer mehr Flüchtlinge. Die zuständigen Behörden haben deshalb Mehrbedarfe angemeldet, die zurzeit nicht durch den Haushalt 2015/2016 gedeckt sind. Eine Nachtragsdrucksache ist deshalb angekündigt . Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wann ist mit der angekündigten Nachtragsdrucksache zu rechnen? Eine entsprechende Vorlage wird zurzeit erarbeitet. 2. Gab es in diesem Jahr bereits über- und außerplanmäßige Kosten, Auszahlungen oder Darlehen im Bereich Flüchtlinge, für die im Haushalt zurzeit keine Ermächtigungen vorliegen und die deshalb vom Senat nur im Rahmen des „Notfallparagraphen“ § 39 LHO genehmigt werden können ? Wenn ja, wann, in welcher Höhe und wofür? Nein. 3. Lag in den unter 2. genannten Fällen jeweils eine Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit vor, die § 39 LHO zwingend vorschreibt? Bitte jeweils begründen. 4. Die über- und außerplanmäßigen Kosten, Auszahlungen oder Darlehen sollen laut § 39 LHO im selben Einzelplan gegenfinanziert werden. Wie wurden die unter 2. genannten Fälle jeweils gegenfinanziert? 5. Wann soll für die unter 2. genannten Fälle die Genehmigung der Bürgerschaft eingeholt werden? Entfällt.