BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7651 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 23.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Hamburg – Stadt der guten Arbeit oder der leeren Versprechungen Am 14. Juli 2016 beschloss die Bürgerschaft mit der Drs. 21/5076 ein Ersuchen an den Senat, konkrete Schritte zur Verringerung der Zahl sachgrundlos befristeter Arbeitsplätze zu gehen. Nach Auskünften von Personalräten/ -innen hatte dies bisher keine praktisch spürbaren Folgen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Seit dem Haushaltsjahr 2015 kennt die Haushaltsordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (Landeshaushaltsordnung – LHO) vom 17. Dezember 2013 keine „nettoveranschlagten Einrichtungen nach § 15 LHO“ mehr. Die Antwort erfolgt daher aufgeschlüsselt nach Einzelplänen unter gesonderter Ausweisung der Landesbetriebe nach § 106 Absatz 1 LHO und der staatlichen Hochschulen. Befristete Arbeitsverhältnisse nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz und dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sind im Rahmen der Sachgrundbefristung miterfasst, auch wenn diese eigenständige Sachgrundbefristungen neben § 14 Absatz 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) darstellen. Die besonderen Beschäftigungsverhältnisse von Studierenden (studentische Hilfskräfte /Tutoren) sind nicht erhoben worden, da dies regelmäßig Nebenjobs neben dem Studium sind. Sinn und Zweck dieser Nebenjobs ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Studium, den materiellen Bedürfnissen der Studierenden und der Möglichkeit , durch studiennahe Arbeit Einkünfte zu erzielen. Das Bürgerschaftliche Ersuchen , auf das sich die Schriftliche Kleine Anfrage bezieht, hat hingegen die befristeten Arbeitsverhältnisse von hauptberuflich abhängig Beschäftigten im Fokus. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass sich befristete Arbeitsverhältnisse im Rahmen flüchtlingsbedingter Mehrbedarfe über § 14 Absatz 2 TzBfG abbilden. Die Umwandlung von sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen in unbefristete Arbeitsverhältnisse (Frage 3.) wird nicht gesondert im integrierten Personalverwaltungssystem erfasst und kann daher nur manuell ausgewertet werden. Bei Behörden mit einem hohen Anteil an Befristungen war diese manuelle Auswertung in der zur Beantwortung dieser Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Diese Fälle sind mit dem Hinweis „keine Angaben“ in der letzten Spalte der Anlage ausgewiesen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Arbeitsverhältnisse sind in den Monaten September bis Dezember 2016 mit der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) begründet worden? Bitte aufschlüsseln nach Einzelplänen und Einrichtungen nach §15 LHO sowie Landesbetrieben nach §26 LHO. 2. Wie viele der unter 1. genannten Arbeitsverhältnisse sind Drucksache 21/7651 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a) unbefristet, b) sachgrundlos befristet, c) begründet befristet nach §14 (1) TzBfG? Bitte aufschlüsseln nach Einzelplänen und Einrichtungen nach §15 LHO sowie Landesbetrieben nach §26 LHO. 3. Wie viele sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnisse wurden in den Monaten September bis Dezember 2016 in unbefristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt? Bitte aufschlüsseln nach Einzelplänen und Einrichtungen nach §15 LHO sowie Landesbetrieben nach §26 LHO. Siehe Anlage. 4. Welche Anweisungen wurden zur Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens erlassen? Bitte Inhalt, Datum und Geltungsbereich angeben. Der Senat hat das Personalamt beauftragt, eine Handlungsanweisung zu entwerfen, die die Zielsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens umsetzt. Dieser Entwurf befindet sich in der Behördenabstimmung. 5. In welcher Form will der Senat die Personalräte in die Umsetzung des bürgerschaftlichen Ersuchens einbeziehen? Die Dienststellen der Behörden und Ämter werden die Personalräte im Rahmen der vertrauensvollen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit über die zur Umsetzung des Bürgerschaftlichen Ersuchens ergriffenen Maßnahmen informieren. Im Übrigen unterliegen die Einzelfälle der Mitbestimmung (§ 88 Absatz 1 Nummer 2 Hmb- PersVG). Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7651 3 Anlage Einzelplan Anzahl der begründeten Arbeitsverhältnisse davon unbefristet abgeschlossen befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristet nach § 14 Abs.1 TzBfG Anzahl der umgewandelten befristeten Arbeitsverhältnisse in Dauerarbeitsverhältnisse 1.1 SenÄ (PA, Sk) 7 4 1 2 0 1.2 BA Hmb-Mitte 48 34 1 13 0 1.3 BA A 29 27 0 2 0 1.4 BA E 26 21 0 5 0 1.5 BA Hamb-Nord 42 39 0 3 1 1.6 BA W 47 43 0 4 0 1.7 BA B 12 7 0 5 0 1.8 BA H 15 11 0 4 0 2.0 JB 36 14 16 6 k.A. 3.1 BSB 1.129 85 47 997 15 3.2 BWFG einschl. Hochschulen 1 0 0 1 0 SUB 6 2 0 4 0 Uni 479 64 43* 278 k.A. TUHH 229 8 0 221 0 HCU 22 4 0 18 0 HAW 56 21 0 35 0 HfbK 14 0 0 14 0 HfMT 12 2 7 3 0 3.3 KB 3 3 0 0 0 4.0 BASFI (Kern, t.a.h.) 66 58 2 6 0 5.0 BGV 12 9 0 3 0 6.1 BSW 5 4 0 1 0 6.2 BUE 9 5 0 4 0 7.0 BWVI 2 2 0 0 0 8.1 BIS 25 22 0 3 0 9.1 FB 7 5 0 2 0 * Davon sieben wissenschaftliche Mitarbeiter gemäß § 28 Abs. 3 HmbHG (Lehre), fünf wissenschaftliche Mitarbeiter gemäß § 28 Abs. 3 HmbHG (Sonstige) sowie 31 Mitarbeiter Technisches und Verwaltungspersonal (TVB). Drucksache 21/7651 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Landesbetriebe nach § 106 Abs. 1 LHO Rathaus- Service 1 1 0 0 0 ZPD 18 6 0 12 0 ZAF/AMD 0 0 0 0 0 HIBB 194 8 0 186 0 Anzahl der begründeten Arbeitsverhältnisse davon unbefristet abgeschlossen sachgrundlos befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG begründet befristet nach § 14 Abs.1 TzBfG Anzahl der sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse in Dauerarbeitsverhältnisse VHS 14 3 0 11 0 Planetarium 1 1 0 0 0 LEB 111 35 63 13 1 Institut f. Hygiene und Umwelt 8 6 0 2 0 LGV 1 1 0 0 0 LSBG 14 12 0 2 0 Großmarkt 1 0 0 1 0 LBV 22 1 20 1 8 Kasse.Hamburg 1 1 0 0 0 Hamb. Münze 0 0 0 0 0 LGH 0 0 0 0 0 LIG 1 0 0 1 0 SBH 22 17 5 0 0 * Davon sieben wissenschaftliche Mitarbeiter gemäß § 28 Abs. 3 HmbHG (Lehre), fünf wissenschaftliche Mitarbeiter gemäß § 28 Abs. 3 HmbHG (Sonstige) sowie 31 Mitarbeiter Technisches und Verwaltungspersonal (TVB).