BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7655 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 23.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Stadtteilfest Volksdorf Seit Jahrzehnten ist das Stadtteilfest Volksdorf sehr beliebt. Es soll auch im Jahre 2017 wieder stattfinden. Offenbar macht die Verwaltung jedoch so hohe Auflagen, dass die Durchführung des beliebten Festes gefährdet ist. Ich frage den Senat: 1. Seit wie vielen Jahren wird das Stadtteilfest Volksdorf durchgeführt? Nach Angabe des Veranstalters gegenüber dem zuständigen Bezirksamt fand im Jahr 2016 das 38. Stadtteilfest Volksdorf statt. 2. Wie haben sich in den letzten Jahren die Besucherzahlen entwickelt? Die von der Polizei in den Jahren 2011 bis 2016 jeweils an den beiden Veranstaltungstagen geschätzten Besucherzahlen sind in der folgenden Tabelle dargestellt: Jahr 1.Tag 2.Tag Gesamt 2011 5.000 5.000 10.000 2012 4.000 3.500 7.500 2013 5.000 5.000 10.000 2014 3.000 5.000 8.000 2015 6.500 1.500 8.000 2016 5.000 8.000 13.000 3. Wann gab es welche Gewaltvorfälle im Zusammenhang mit dem Stadtteilfest Volksdorf? Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die räumliche Erfassung des Tatortes erfolgte in der PKS bisher in der kleinsten Einheit nach Ortsteilen (OT). Nach Art der Tatörtlichkeit oder Ereignissen wurde nicht differenziert . Daher ist das in der Anfrage genannte „Stadtteilfest“ nicht mit der PKS auswertbar . Zur Beantwortung der Frage wäre eine Durchsicht aller Hand- und Ermittlungsakten der erfragten Zeiträume aus den letzten fünf Jahren bei den für die einschlägigen Delikte zuständigen Dienststellen des Landeskriminalamtes erforderlich. Die Auswertung mehrerer Zehntausend Vorgänge ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Wer ist für die Genehmigung des Volksfests und eventuelle Auflagen zuständig? Drucksache 21/7655 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die gewerberechtlichen und wegerechtlichen Genehmigungen erteilt das zuständige Bezirksamt, die straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgt durch das Polizeikommissariat 35. 5. Welche Auflagen wurden in den letzten Jahren erteilt? Der Veranstalter wurde auf die geltenden Regelungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten , der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), des Gaststättengesetzes, der Gewerbeordnung, des Infektionsschutzgesetzes und der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung hingewiesen. In den Jahren 2015 und 2016 wurde dem Veranstalter insbesondere auferlegt: Sanitäter und Ordner zu stellen, Schieber-, Kanal-, und Einsteigeschächte der Leitungsgesellschaften sowie öffentliche Verkehrs- und Beleuchtungsanlagen frei zu halten, ausschließlich pfandpflichtige und wiederverwendbare Verpackungen und Behältnisse auszugeben, an Informations- und Werbestände keine Flächen weiterzugeben, die vorbeugenden Brandschutzauflagen der Feuerwehr zu beachten und die Veranstaltungsfläche nach Abbau zu säubern. Eine Beantwortung aller erfolgten Auflagen über die letzten Jahre, käme einem Aktenvorlageersuchen gleich, welches nach Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt an andere Voraussetzungen geknüpft ist. 6. Welche zusätzlichen Auflagen sollen für 2017 erteilt werden? 7. Warum sollen diese zusätzlichen Auflagen erteilt werden? 8. Wann wurden diese zusätzlichen Auflagen wem mitgeteilt? Wie war die Reaktion der Veranstalter? Dem zuständigen Bezirksamt liegt für das Jahr 2017 bisher kein Antrag zur Durchführung des Stadtteilfestes vor. Daher kann zu den gegebenenfalls erforderlichen Auflagen derzeit keine Aussage gemacht werden, da diese von Art und Umfang der beantragten Veranstaltung abhängig sind. 9. Wieso kann einer eventuellen Gefährdung nicht durch eine höhere Polizeipräsenz begegnet werden? Die Polizei setzt die vorhandenen personellen Ressourcen im Rahmen aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der erforderlichen Prioritätensetzungen ein. Sollten hinsichtlich des Stadtteilfestes Volksdorf Erkenntnisse zu Gefahren vorliegen, die durch den Einsatz von Polizeikräften abgewendet werden können, ist grundsätzlich eine erhöhte Polizeipräsenz möglich.