BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7657 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding (FDP) vom 23.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Zinszahlungen 2016 (II) – Woher stammen die hohen Zinserlöse? Mit Drs. 21/7442 hatte der Senat mitgeteilt, dass aus einem nach Beschluss der Drs. 21/6619 durch die Regierungsfraktionen verbliebenen zahlungswirksamen Plan-Kostenrahmen von 521,2 Millionen Euro im Jahr 2016 etwa 552,6 Millionen Euro Zinsen gezahlt wurden. Für den resultierenden Differenzbetrag mussten offenbar ungeplante Mehrerlöse genutzt werden. Ferner ergibt sich aus der Senatsantwort zu Drs. 21/7442, dass die Zinskosten in Produktgruppe 282.04 (Deckungskredite, Liquiditätsmanagement) per 30.11.2016 bei nur 490,4 Millionen Euro lagen. Zum gleichen Zeitpunkt waren jedoch bereits 538,4 Millionen Euro Zinsen ausgezahlt worden. Die Differenz beziehungsweise Mehrkosten von 48 Millionen Euro seien gemäß Senatsantwort durch bereits erzielte Zinserlöse ausgeglichen worden. Weitere 21,4 Millionen Euro Erlöse wurden darüber hinaus dem in einer entsprechenden Protokollerklärung zum Haushaltsausschuss angegebenen Zinsergebnis von 469 Millionen Euro zum 30.11.2016 zugrunde gelegt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Woraus genau haben sich 2015 in Produktgruppe 282.04 (Deckungskredite , Liquiditätsmanagement) in jeweils welcher Höhe die im Haushaltsplan 2017/2018 ausgewiesenen hohen Ist-Erlöse von circa 80,3 Millionen Euro sowie die hohen Ist-Erlöse des Finanzergebnisses in Höhe von 92,4 Millionen Euro ergeben? a. In welchem Umfang handelte es sich um nicht zahlungswirksame Erlöse wie zum Beispiel die Auflösung von Rückstellungen? b. Welche Erlöse wurden aus jeweils welchen Gründen dem Kontenbereich „Erlöse“ zugeordnet, welche dem Kontenbereich „Erlöse aus Finanzierungstätigkeit“? Die Erlöse setzen sich zusammen aus 78,7 Millionen Euro Erlösen aus der Auflösung von Rückstellungen aus ungewissen Verbindlichkeiten (nicht zahlungswirksam), 0,9 Millionen Euro Erlösen in Zusammenhang mit dem Abschluss von Collateral- Management-Verträgen und 0,7 Millionen Euro periodenfremden Erlösen. Die Erlöse des Finanzergebnisses setzen sich zusammen aus 14,9 Millionen Euro Bankzinsen Inland, 6,0 Millionen Euro Bankzinsen Ausland, 19,7 Millionen Euro sonstige Zinserträgen (aus Abgrenzungen, nicht zahlungswirksam), 3,8 Millionen Euro Zinserträgen (Agien) und 48,0 Millionen Euro Erlösen aus der Auflösung von Rückstellungen für drohende Verluste (Derivate, nicht zahlungswirksam). c. In welchem Umfang wurden diese Erlöse durch Landesbetriebe/ Sondervermögen sowie Organisationen, an denen die Freie und Drucksache 21/7657 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hansestadt Hamburg beteiligt ist (zum Beispiel öffentliche Unternehmen ), erbracht? 0 Euro. d. Wie hoch lagen die entsprechenden Erlöse der beiden Kontenbereiche nach derzeitigem Buchungsstand im Jahr 2016 und wodurch wurden sie jeweils erbracht? 2,96 Millionen Euro Erlöse im Zusammenhang mit dem Abschluss von Collateral- Management-Verträgen und Erlöse des Finanzergebnisses von 18,0 Millionen Euro Bankzinsen Inland, 0,3 Millionen Euro Bankzinsen Ausland und 6,8 Millionen Euro Zinserträge (Agien). e. Woraus resultiert die Differenz von 12,4 Millionen Euro zwischen kameralen Zinsausgaben in Höhe von 598,4 Millionen Euro im Jahr 2015 und den in Drs. 21/7442 angegebenen doppischen zahlungswirksamen Aufwendungen in Höhe von 586,0 Millionen Euro?1 Kamerale Zinsausgaben bilden nur liquiditätswirksame Zahlungsströme ab. Doppische Aufwendungen beinhalten auch Abgrenzungsbuchungen. 2. Ist es zutreffend, dass die eingangs geschilderte Differenz von 48 Millionen Euro zwischen Zinskosten und Zinsauszahlungen in Produktgruppe 282.04 (Deckungskredite, Liquiditätsmanagement) zum 30.11.2016 vollumfänglich durch zu diesem Zeitpunkt „bereits erzielte Zinserlöse“2 finanziert wurde? a. Wenn ja, woher genau stammen diese Zinserlöse in jeweils welcher Höhe? b. Wenn nein, in welchem Umfang nicht? Wodurch wurde sie dann finanziert? 3. Warum und in welcher konkreten Hinsicht hat eine solche Nutzung ungeplanter Mehrerlöse zur Finanzierung der Mehrkosten für Zinsen ein wirtschaftliches Verhalten gefördert oder war mit welcher konkreten Begründung anderweitig geboten, zumal die Mehrkosten letztlich erst durch Übertragung von Zinskostenansätzen auf andere Produktgruppen mit Drs. 21/6619 entstanden? Der betragsmäßige Unterschied zwischen Kosten und Auszahlungen führt zu keinen Finanzierungsbedarfen (siehe auch Antwort zu 1.e. 4. Handelt es sich bei den circa 552,6 Millionen Euro gezahlten Zinsen um überplanmäßige Kosten angesichts eines nach Beschluss der Drs. 21/6619 verbliebenen Kostenrahmens für Zinsen von 521,2 Millionen Euro? Wenn nein, warum nicht und worum handelt es sich dann? Nein, es handelt sich um Auszahlungen, die keine überplanmäßigen Kosten darstellen . 1 Vergleiche Senatsantwort zu Frage 1. in Drs. 21/7442. 2 Vergleiche Senatsantworten zu Fragen 2.a. und Frage 3. in Drs. 21/7442.