BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7668 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 24.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Verlagerung der Theaterakademie (III) – Wie ist der Stand der Dinge? Dem Vernehmen nach soll mittlerweile eine Entscheidung gefallen sein, unter anderem die Theaterakademie Hamburg (TAH) und das Junge Schauspielhaus von der Gaußstraße an den Wiesendamm zu verlagern. Gegen die bereits früher bekannt gewordenen Pläne hatten insbesondere Theatermacher und Studierende protestiert, da sie keinen Vorteil im Umzug, ja sogar Nachteile durch Auflösung der Synergien der Zusammenarbeit, unter anderem mit dem Thalia an der Gaußstrasse, sahen. Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Bauvorhaben beziehungsweise der Verlagerung konnten vom Senat bislang ebenfalls nicht vorgelegt werden. Bezugnehmend auf die Ankündigungen des Senats zum Prüfverfahren vor der Entscheidungsfindung in meinen Schriftlichen Kleinen Anfragen 21/3897 und 21/6407 sind daher viele Fragen offen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT), wie folgt: 1. Wie ist der Stand der derzeitigen Planungen zu einer möglichen Verlagerung der TAH von der Gaußstraße an den Wiesendamm? a) Wurde die Verlagerung der TAH von der Gaußstraße bereits (politisch ) beschlossen? Wenn ja: wann und von wem? Wenn nein: Wann und von wem wird die Entscheidung über die Verlagerung der TAH voraussichtlich getroffen? b) Welches Ergebnis hatte der angekündigte Kostenvergleich der konkreten Bedarfe zum Ausbau der TAH und anderer Angebote der Hochschule für Musik und Theater (HFMT) zwischen dem bisherigen Standort Gaußstraße und dem geplanten neuen Standort Wiesendamm ? Wenn die Ergebnisse noch nicht vorliegen: Warum und auf welcher Basis wurde dann die Entscheidung für die Verlagerung getroffen? c) Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen wurden dazu mit welchen Beteiligten geführt? Trotz langjähriger Verhandlungen konnte bis Ende 2016 keine belastbare Vereinbarung über die räumliche Weiterentwicklung der Theaterakademie (TAH) mit dem privaten Investor der Liegenschaft Gaußstraße getroffen werden. Die Zusammenführung der von der HfMT gewünschten Bestandteile der Theaterakademie an einem Ort ist in der Liegenschaft Wiesendamm möglich. Vor diesem Hintergrund hat sich die HfMT Drucksache 21/7668 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 nach ausführlichem Abwägungsprozess entschieden, sich bei der Entwicklung eines zukunftsfähigen Standorts auf den Standort Wiesendamm zu konzentrieren. Diese Entscheidung hat sie der zuständigen Behörde am 6. Januar 2017 mitgeteilt. d) Was planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden beziehungsweise Institutionen jetzt im Einzelnen, was werden die Maßnahmen kosten, wer soll sie durchführen und wie und von wem werden sie finanziert (Investitionen, Mieten et cetera)? Die Planungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. e) Inwieweit sind diese Planungen mit der TAH und der HFMT abgestimmt ? Die TAH, die HfMT und die zuständige Behörde haben die Planungsgrundlagen eingebracht und werden weiterhin an der Planung beteiligt. f) Zu wann geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde von einer Fertigstellung der Arbeiten am Wiesendamm aus, und welche Übergangslösungen sollen bis dahin für die HFMT genutzt werden? Die TAH nutzt bis zur Zusammenführung am Wiesendamm weiterhin Flächen in der Gaußstraße sowie im ehemaligen Gebäude der HafenCity Universität an der Hebebrandstraße . Im Übrigen siehe Antwort zu 1.d). 2. Wie ist der Stand der derzeitigen Planungen zur möglichen Verlagerung des Jungen Schauspielhauses von der Gaußstraße an den Wiesendamm ? a) Wurde die Verlagerung des Jungen Schauspielhauses von der Gaußstraße bereits beschlossen? Wenn ja: wann und von wem? Wenn nein: Wann wird die Entscheidung über die Verlagerung des Jungen Schauspielhauses voraussichtlich getroffen? Die Verlagerung des Jungen Schauspielhauses an den Wiesendamm wurde in der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung der Neue Schauspielhaus GmbH am 21. November 2016 beschlossen. b) Gibt es bereits einen Kostenvergleich der konkreten Bedarfe zum Ausbau des Jungen Schauspielhauses zwischen dem bisherigen Standort Gaußstraße und dem geplanten neuen Standort Wiesendamm ? Wenn ja: Wie sieht dieser aus? Wenn nein: Warum nicht, und auf welcher Grundlage wurde dann die Entscheidung zur Verlagerung des Jungen Schauspielhauses an den Wiesendamm gefällt? c) Welche Gespräche mit welchen Ergebnissen wurden bisher mit welchen Beteiligten geführt? d) Was planen der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden beziehungsweise Institutionen zur Verlagerung des Jungen Schauspielhauses , was werden die Maßnahmen kosten, wer wird sie durchführen und wie und von wem werden sie finanziert (Investitionen , Mieten et cetera)? Siehe Antworten zu 1.c) und 1.d).