BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7671 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 24.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Abschiebungen von Geflüchteten aus Hamburg im 4. Quartal 2016 Täglich werden Menschen dazu gezwungen, aus Hamburg auszureisen. Dabei stellt die sogenannte freiwillige Ausreise ebenfalls eine Ausreise unter behördlichem Zwang dar. Im 3. Quartal wurden 477 Personen aus Hamburg rückgeführt; davon wurden 106 Personen abgeschoben, das heißt unter direktem Zwang ins Ausland verbracht. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Ausländische Staatsangehörige sind nach Maßgabe von § 50 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ausreisepflichtig. Unter den Voraussetzungen des § 58 Absatz 2 AufenthG ist die Ausreisepflicht vollziehbar mit der Folge, dass die betroffenen Ausländerinnen oder Ausländer nach § 58 Absatz 1 AufenthG abzuschieben sind. Bei Vorliegen der in § 60a AufenthG genannten Gründe kommt eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) in Betracht. Auf die Ausreisepflicht wird sowohl in den Asylverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als auch in den sonstigen Verfahren durch die Ausländerbehörden hingewiesen und es werden die bundesgesetzlich vorgegebenen Ausreisefristen gewährt. Der freiwilligen Ausreise wird dabei von der zuständigen Behörde Priorität eingeräumt. Dementsprechend beruht die überwiegende Zahl der monatlich von der Ausländerbehörde erfassten Aufenthaltsbeendigungen auf freiwilligen Ausreisen. Neben der Ausreiseverpflichtung können auch individuelle Rückreisewünsche der Betroffenen den behördlich erfassten freiwilligen Ausreisen zugrunde liegen. Nur bei Personen, die ihrer gesetzlichen Pflicht zur Ausreise nicht Folge leisten, kommen Abschiebungen zum Tragen. Dies gilt auch gegenüber Eltern. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Menschen mussten im 4. Quartal 2016 aus Hamburg ausreisen ? Bitte aufschlüsseln nach: a. sogenannter freiwilliger Ausreise, b. sogenannter freiwilliger Ausreise in ein Drittland, 305 Personen sind freiwillig ausgereist. Eine statistische Erfassung der Zielländer bei freiwilligen Ausreisen erfolgt nicht. Hierzu wäre die händische Durchsicht aller 305 Ausländerakten erforderlich. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. c. Abschiebung, 117 ausreisepflichtige Personen wurden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. 97 Personen wurden in Drittländer überstellt. Drucksache 21/7671 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 d. Alter (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Die Altersangaben zu den abgeschobenen/überstellten/freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Alter abgeschobene/überstellte/freiwillig ausgereiste Personen 0-6 82 6-12 44 12-18 40 18-24 87 24-30 94 30-36 60 36-42 36 42-48 28 48-54 29 54-60 9 60-66 7 über 66 3 Im Übrigen siehe Drs. 21/2763. e. Länge des Aufenthalts in Deutschland (unter einem Jahr, ein Jahr, fünf Jahre, fünf – zehn Jahre, über zehn Jahre), Bei den abgeschobenen Personen wird dieses Merkmal regelhaft nicht erfasst, siehe Drs. 21/2763. Eine Einzelfallauswertung aller 214 Ausländerakten ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Angaben zu den freiwillig ausgereisten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Aufenthaltsdauer Personen < 1 Jahr 145 1 bis 5 Jahre 157 5 bis 10 Jahre 1 > 10 Jahre 2 f. Geburtsland, Siehe Drs. 21/2763. g. Land, in das abgeschoben wurde. Die Erfassung erfolgt nach Staatsangehörigkeiten der Betroffenen, nicht nach den Zielstaaten der Abschiebungen/Überstellungen. Da die Staaten jedoch in der Regel nur zur Aufnahme eigener Staatsangehöriger verpflichtet sind, ist davon auszugehen, dass der Zielstaat bei Abschiebungen nur in wenigen Ausnahmefällen von der Staatsangehörigkeit der Betroffenen abweicht. Die Staatsangehörigkeiten der abgeschobenen /überstellten Personen sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Afghanistan 7 9 Ägypten 2 Albanien 22 1 Algerien 1 Armenien 1 Aserbaidschan 2 Bosnien und Herzegowina 7 Eritrea 4 Georgien 1 Ghana 2 Irak 19 Iran 7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7671 3 Staatsangehörigkeit Abschiebungen Überstellungen in Drittstaaten Jamaika 1 Kosovo 7 Kroatien 1 Lettland 2 Libyen 1 Litauen 1 Mali 2 Marokko 1 Mazedonien, ehem. jugosl. Rep. 19 Montenegro 7 Paraguay 1 Polen 12 Rumänien 2 Russische Föderation 1 40 Serbien 13 Somalia 2 sonstige asiatische Staaten 5 Spanien 1 Syrien 1 8 ungeklärt 1 2. Wie viele sogenannte freiwillige Ausreisen in Drittländer fanden seit Anfang des Jahres bis zum jetzigen Zeitpunkt statt? Bitte aufschlüsseln nach a. Nationalität der ausreisenden Personen, b. Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), c. Zeitpunkt der Ausreise, Zielland der ausreisenden Personen. Eine statistische Erfassung der Zielländer bei freiwilligen Ausreisen erfolgt nicht (siehe Antwort zu 1.a. und b., dementsprechend sind auch weitere Detailangaben hierzu nicht möglich. 3. Wie viele der unter 1. genannten Abschiebungen gingen vom Flughafen Hamburg aus, wie viele von Flughäfen aus welchen anderen Städten und wie viele fanden mit welchen anderen Verkehrsmitteln statt? Wie viele waren Sammelabschiebungen? Bitte mit Angabe des Ankunftsortes . Die Zahl der Abschiebungen (inklusive Überstellungen in Drittländer) nach Flughafen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: Flughafen Abschiebungen Hamburg 76 Düsseldorf 30 Frankfurt/Main 24 Berlin (Schönefeld und Tegel) 9 Leipzig 7 Hannover 5 Insgesamt wurden 68 Personen im Rahmen von Chartermaßnahmen abgeschoben. Die Zielländer waren Afghanistan, Serbien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Republik), Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo und Montenegro. Darüber hinaus wurden 63 Personen über den Landweg mit Bussen oder Dienstfahrzeugen abgeschoben. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.g. Drucksache 21/7671 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 4. Wie viele Menschen befanden sich in dem Abschiebegewahrsam am Hamburger Flughafen? Bitte aufschlüsseln nach Es befanden sich sieben Personen im Ausreisegewahrsam, davon wurden sechs abgeschoben. a. Alter der ausreisenden Personen (in Sechsjahresschritten, null – sechs, sechs – zwölf Jahre et cetera), Alter in Abschiebegewahrsam genommene Personen 0-6 0 6-12 0 12-18 0 18-24 1 24-30 0 30-36 3 36-42 1 42-48 1 48-54 0 54-60 0 60-66 1 über 66 0 b. Geschlecht, Sechs Personen waren männlich, eine Person weiblich. c. Anfangs- und Enddatum der Ingewahrsamnahme, Anfangs- und Enddatum 24.10.2016 bis 25.10.2016 25.10.2016 bis 27.10.2016 07.11.2016 bis 09.11.2016 15.11.2016 bis 18.11.2016 29.11.2016 bis 02.12.2016 06.12.2016 bis 08.12.2016 05.12.2016 bis 08.12.2016 d. Grund für die Freiheitsentziehung, Grund für die Ingewahrsamnahme ist in jedem Fall die richterliche Anordnung aufgrund eines Haftantrags gemäß § 62b AufenthG. e. Abschiebeziel, Die Abschiebungen erfolgten nach Aserbaidschan, Ägypten, Kosovo und Armenien. f. Anzahl der Familien im Ausreisegewahrsam. Keine. 5. Wie viele Menschen befanden sich im 4. Quartal in Abschiebehaft? Bitte mit Angabe des Geschlechts, des Zeitraums der Inhaftierungen und der Abschiebehaftanstalt. Im 3. Quartal befanden sich insgesamt 31 Personen in Abschiebehaft. Alle Personen waren männlich und in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren untergebracht. Die Zeiträume sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Zeitraum 04.10.2016 - 01.11.2016 20.10.2016 - 01.11.2016 01.11.2016 - 10.11.2016 07.11.2016 - 17.11.2016 04.11.2016 - 23.11.2016 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7671 5 Zeitraum 10.11.2016 - 24.11.2016 31.10.2016 - 25.11.2016 03.11.2016 - 25.11.2016 17.11.2016 - 25.11.2016 14.11.2016 - 01.12.2016 18.11.2016 - 01.12.2016 24.11.2016 - 09.12.2016 18.10.2016 - 09.12.2016 21.11.2016 - 09.12.2016 30.11.2016 - 10.12.2016 24.11.2016 - 13.12.2016 24.11.2016 - 15.12.2016 06.12.2016 - 15.12.2016 06.12.2016 - 15.12.2016 08.12.2016 - 15.12.2016 09.12.2016 - 15.12.2016 12.12.2016 - 15.12.2016 06.12.2016 - 16.12.2016 25.11.2016 - 22.12.2016 29.11.2016 - 22.12.2016 14.12.2016 - 22.12.2016 18.11.2016 - 30.12.2016 15.12.2016 - 11.01.2017 12.12.2016 - 16.01.2017 21.12.2016 - 18.01.2017 27.12.2016 - offen 6. Zu wie vielen Trennungen des Familienverbands kam es bei Rückführungen im 4. Quartal 2016, zum Beispiel weil das 18-jährige Kind abgeschoben wurde, die Eltern aber in Deutschland blieben oder weil der Vater aus Krankheitsgründen in Deutschland bleiben durfte, die Mutter mit Kindern aber abgeschoben wurde und so weiter und so fort? Wenn nötig bitte schätzen. Es wurden keine Familientrennungen durchgeführt. a. In wie vielen Fällen wurde eine entsprechende Zustimmung der Amtsleitung zur Familientrennung eingeholt? In einem Fall. 7. Wie viele Menschen erhalten derzeit eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Im Dezember 2016 waren 535 Personen von Leistungskürzungen nach § 1 a AsylbLG betroffen. a. Wie viele davon sind minderjährig? Bitte Gründe für die Einschränkungen der Leistung angeben. Drei. Der Grund für die Leistungseinschränkung ist in allen drei Fällen die fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung. b. Wie viele Minderjährige sind unter 16 Jahre alt? Bitte Gründe für die Einschränkungen der Leistung angeben. Keine.