BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7672 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 24.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Kleingärten – Kleine Paradiese ohne Zukunft? In einer zunehmend bebauten und versiegelten städtischen Umwelt haben viele Menschen einen starken Wunsch nach einem eigenen Garten. Dieser Wunsch ist insbesondere bei den Mitbürgern ausgeprägt, die aufgrund der persönlichen Wohnsituation keine Nutzungsmöglichkeit eines eigenen Gartens direkt am Wohnort haben, da sie in Mietwohnungen in größeren Einheiten wohnen. In Hamburg gab es 2016, wie aus Drs. 21/7283 hervorgeht, 34.734 Parzellen auf insgesamt 1849 ha Fläche. Im Vergleich mit den Zahlen des Vorjahres ergab sich ein Schwund von 6 ha. Da Hamburg aufgrund des „Vertrages für Hamburg“ und der damit verbundenen Bautätigkeiten kontinuierlich nach weiteren , zur Bebauung geeigneten Flächen sucht, ist die Gefahr eines deutlichen Flächenschwundes der bestehenden Kleingartenflächen auch über die in oben genannter Anfrage bereits genannten Kleingartenvereine hinaus in den kommenden Jahren zu befürchten. Eine räumliche Nähe der Kleingartenvereine zu den Wohnungen der Kleingärtner , die auch aufgrund der Verkehrssituation in Hamburg durchaus wünschenswert ist, wird bei zunehmender Verdichtung der Stadt immer seltener gegeben sein. Es ergeben sich zu den Angaben aus Drs. 21/7283 zudem Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und des Landesbundes der Gartenfreunde (LGH), wie folgt: 1. In welchen Bezirken und auf welchen Flächen ist die Schaffung neuer Kleingartenflächen angedacht oder bereits geplant? Wie groß sind diese Flächen, wo liegen sie und wann soll mit der Umsetzung begonnen werden ? Aufgelistet werden Flächen für die Schaffung neuer Kleingartenflächen, die sich bereits in Planung befinden beziehungsweise deren Umsetzung beschlossen ist, auch wenn diese erst in einigen Jahren vorgesehen ist (zum Beispiel Verlagerungsflächen A7-Deckel in Altona, Rothenhauschaussee in Bergedorf). Es werden zudem nur Neuanlagen aufgeführt werden. Parzellengewinne durch Nachverdichtung im Altbestand werden nicht erfasst. Drucksache 21/7672 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bezirk Stadtteil Belegenheit Umsetzungsbeginn Größe in m² Mitte Öjendorf Barsbüttler Weg, Driftredder 2017 21.682 Öjendorf Barsbüttler Weg 2019 6.841 Öjendorf Hegenredder 2019/2020 6.900 Altona Lurup Sprützwiese ab 2017/18, teilw. Privatbesitz ca. 6.000 Lurup Swattenweg in Privatbesitz und derzeit nicht verfügbar ca. 5.700 Bahrenfeld A7-Deckel ab 2025/26 - Arbeitsstand: Vorentwurf ca. 85.000 Bahrenfeld Regerstieg in Privatbesitz und derzeit nicht verfügbar ca. 24.700 Bahrenfeld Friedhof Diebsteich in Privatbesitz und derzeit nicht verfügbar ca. 23.000 Eimsbüttel Niendorf Niendorfer Straße ab 2018 ca. 12.600 Stellingen Hagenbeckstraße ab 2018 ca. 3.630 Schnelsen Schnelsen ab 2019 ca. 14.000 Stellingen Stellingen ab 2020 ca. 16.000 Nord Barmbek- Nord Dieselstraße Planung ab 2017 ca. 34.000 Langenhorn Langenhorn 71 Planung ab 2018 ca. 32.000 Wandsbek Jenfeld Deelwischredder (Arrondierung) 2017 8.997 Bergedorf Allermöhe Mittlerer Landweg/ Rungedamm ab 2017 ca.24.000 in mehreren Bauabschnitten Tatenberg Tatenberg (Arrondierung) ab 2018/19 ca. 8.000 Bergedorf Rothenhauschaussee (Erweiterung) ab 2018/19 ca.38.000 in mehreren Bauabschnitten Harburg Neugraben- Fischbek Fischbeker Reethen NF 67 voraussichtlich ab 2022- 2030 noch nicht festgelegt , B-Planaufstellung in Vorbereitung 2. Wird sich der Senat dafür einsetzen, die 10000er-Regelung auch über den 30.Juni 2017 hinaus fortzuführen? Ja. Im Übrigen siehe Drs. 21/7283. 3. Wie ist die Verteilung der in Drs. 21/7283 genannten Kleingartenflächen auf die Bezirke? Bitte die Fläche der Kleingärten nach Bezirken aufschlüsseln . Kleingartenflächen werden im Digitalen Grünplan erfasst. In der zitierten Flächenangabe, Stand 1. Januar 2016, sind noch die Kleingartenflächen der zukünftigen Wohnungsbaufläche „Pergolenviertel“ enthalten, die zwar bis 30. November 2016 weiter genutzt werden durften, aufgrund der Kündigung und entsprechender Abrechnung zwischen Landesbund und LIG bezogen auf die Statistik der Kleingartenparzellenanzahl jedoch bereits als Parzellenabgänge zu führen waren. Ebenfalls enthalten sind Flächen, die bereits in Vorjahren geräumt, aber erst im Laufe 2016 nachträglich im Digitalen Grünplan bereinigt wurden. Ein rückwirkender Abgleich der im Digitalen Grünplan geführten Kleingartenflächen mit den Zu- und Abgängen an Kleingartenparzellen zum Stand 1. Januar 2016 würde dazu führen, dass die aus dem Digitalen Grünplan ableitbaren Kleingartenbestandsflächengrößen je Bezirk mit Stand 1. Januar 2016 nicht korrekt wären. Auf die Aufschlüsslung der Fläche je Bezirk wird daher verzichtet. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7672 3 Die Aufschlüsslung der Parzellenanzahl je Bezirk ist hingegen möglich, da die statistische Fortschreibung der Parzellenanzahl unabhängig vom Digitalen Grünplan erfolgt (siehe dazu auch Drs. 20/2056). Der Abgleich der Kleingartenflächen im Digitalen Grünplan mit den Zu- und Abgängen an Kleingartenparzellen und die Bereinigung der Kleingartenflächen im Digitalen Grünplan mit Stand 1. Januar 2017 erfolgt im 1. Quartal 2017. Zur Verteilung der Parzellen auf die Bezirke siehe folgende Übersicht: Bezirk KLG-Parzellenzahl 01.01.2016 HH-Mitte 7.792 Altona 2.726 Eimsbüttel 4.185 HH-Nord 5.089 Wandsbek 6.914 Bergedorf 4.666 Harburg 3.362 gesamt 34.734 4. Alternative Gartenformen und neue Nutzergruppen sollen gemäß Drs.21/7283 gefördert werden. Hat der Senat Kenntnis über die Anzahl vorhandener verfügbarer Parzellen und die Anzahl der derzeitigen Bewerber um diese Parzellen? Dem Senat liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 5. Sieht der Senat in der Förderung von neuen Nutzergruppen zum Beispiel in Gemeinschaftsgärten nicht die Gefahr eine Schlechterstellung anderer Nutzergruppen mit ebenfalls gegebenem sozialen Bedarf an Förderung? Nein. 6. Hält der Senat die Kollektivierung von Gärten oder anderen Flächen generell für förderwürdig? Eine Kollektivierung oder Ähnliches von Kleingartenflächen oder anderen Flächen ist nicht geplant. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst. 7. Plant der Senat alternative Möglichkeiten zu Kleingärten? Beispielsweise den Kräuter- und Gemüseanbau oder das Gärtnern auf öffentlichen Flächen zu verstärken, wie bei den urban gardening Projekten (Kräutergarten Hammer Park, Stadtteilgarten Hamm, Kallersche Gärten und andere) bereits begonnen. In einzelnen öffentlichen Grünanlagen sind zum Beispiel Obstbäume vorhanden (zum Beispiel im Lohsepark in der HafenCity) oder Urban-Gardening-Projekte integriert. Darüber hinaus sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen.