BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7674 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrea Oelschlaeger (AfD) vom 24.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Windkraftanlagen und die Stadtreinigung Wie der Presse am 04.01.2017 zu entnehmen war, ist es im Bereich Neu Wulmstorf zu einem Unfall mit einer Windkraftanlage gekommen. Der gesamte obere Teil der Anlage ist umgestürzt, die Anlage als Ganzes besitzt nur noch Schrottwert. Die Anlage wurde von der Stadtreinigung Hamburg vor circa 16 Jahren auf dem Gelände einer ehemaligen Mülldeponie errichtet und seither betrieben. Nachdem nun einige Tage in Land gezogen sind, sollte dieser Vorfall, auch im Sinne einer zukünftigen Gefahrenabwehr, näher betrachtet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH), wie folgt: 1. Wird die Anlage allein von der Stadtreinigung Hamburg betrieben oder gibt es weitere Mitbetreiber? Die SRH ist alleinige Betreiberin der Windkraftanlagen am Standort Neu Wulmstorf. 2. Ist der Rest der Anlage wieder in Betrieb? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, wann ist die erneute Inbetriebsetzung geplant? Nein. Ein Termin zur erneuten Inbetriebnahme der weiteren Windkraftanlagen ist noch nicht festgelegt. 3. Gibt es über die in Drs 21/7428 gefragten Sachverhalte hinaus bereits weitere Erkenntnisse zur Schadensursache? Wenn ja, welche sind das? Nein. 4. Im Konzern- und Nachhaltigkeitsbericht 2015 ist lediglich die Windkraftanlage in Neu Wulmstorf aufgeführt. Ist dies nach wie vor die einzige von der Stadtreinigung betriebene Anlage oder wurden zwischenzeitlich an anderen Standorten weitere Anlagen errichtet oder daran Beteiligungen erworben? Die SRH betreibt außer den Windkraftanlagen in Neu Wulmstorf keine weiteren Windkraftanlagen . Drucksache 21/7674 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wenn die Schadensursache noch nicht ermittelt sein sollte: Welche vorbeugenden Schutzmaßnahmen wurden für die anderen Anlagen eingeleitet ? Die SRH-Anlagen in Neu Wulmstorf wurden aus Sicherheitsgründen außer Betrieb gesetzt. 6. Wurde zwischenzeitlich geklärt, ob es bei baugleichen Anlagen anderer Betreiber in Deutschland oder dem näheren Ausland zu vergleichbaren Havarien kam? Diese Fragestellung ist noch nicht abschließend geklärt. Die SRH steht in Kontakt mit den Betreibern von zwei baugleichen Anlagen, bei denen es in jüngster Zeit zu ähnlichen Schäden gekommen ist.