BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7675 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus (DIE LINKE) vom 24.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Ferienförderunterricht im Fach Mathematik an den weiterführenden staatlichen Schulen Obwohl die Ursachen für die überwiegend schlechten Ergebnisse der Vorabi- Klausuren im Fach Mathematik noch gar nicht fundiert analysiert worden sind, stehen die vermeintlich schlechten Leistungen der Schüler/-innen aber bereits im Fokus der Debatte. Es existieren, abgesehen von den regulären kostenlosen, Lernförderungen für Schulpflichtige mit Leistungen schlechter als Note 4. Der Bildungssenator forderte die Schulen nun auf, auch die Ferienzeit bis zu den Abiturprüfungen zum Mathe-Nachsitzen zu nutzen. Offenbar bieten aber viele allgemeinbildende Schulen diese Förderangebote schon jetzt innerhalb der Schulferien an. Ich frage den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hat in ihrem Schreiben vom 9. Januar 2017 an die Schulleitungen der weiterführenden Schulen die Vorgabe gemacht, die Durchführung eines Kompakttrainings in der für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfreien Zeit vom 11. bis zum 18. April 2017 anzubieten, um auf das erste bundesweite Mathematik -Abitur vorzubereiten. Jede Schule organisiert ein Übungsangebot für Prüflinge im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Unterrichtsstunden. Die Schulen haben dieses Angebot verbindlich bereitzustellen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist jedoch freiwillig. Diese unterrichtsfreie Zeit liegt nicht in den Schulferien, sondern dient den Schülerinnen und Schülern dazu, sich auf das schriftliche Abitur vorzubereiten. Die Lehrkräfte stehen in diesem Zeitraum für Fragen und Einzelberatung hinsichtlich der Prüfungen in den Schulen zur Verfügung. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde die Schulen gebeten, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu gehören die Einführung einer zusätzlichen wöchentlichen Doppelstunde Mathematik in der Zeit bis zum Abitur, individuelle Fördermaßnahmen gemäß § 45 Hamburgisches Schulgesetz sowie eine Kompaktwoche Mathematik in den Märzferien. Jede Schule ist vor diesem Hintergrund aufgefordert zu prüfen, welche Formen der Förderung für ihre Schülerschaft passend und angemessen sind. Dabei können die Schulen auch auf ihre Erfahrungen mit einer Förderung in den Schulferien zurückgreifen . Die fachliche Förderung in den Schulferien wird bereits an einigen Schulen als eine Möglichkeit der zusätzlichen Unterstützung genutzt, beispielsweise zur Vorbereitung Drucksache 21/7675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 auf zentrale Prüfungen, für freiwillige Intensivkurse beim Übergang in die Oberstufe und zur individuellen fachlichen Vertiefung. Die Entscheidung, in welchen Zeiträumen und in welchen Formen die zusätzliche fachliche Förderung erfolgt, liegt dabei in der Verantwortung der einzelnen Schule. Sie ist auch abhängig von zur Verfügung stehenden Fachlehrkräften und der Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, diese Unterstützungsangebote zu nutzen. Die Schulen entwickeln im Rahmen ihrer Selbstverantwortung für ihre Schülerinnen und Schüler geeignete Angebote und kommunizieren und organisieren diese innerhalb der Schulgemeinschaft. Dabei können die Schulen auf die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel im Rahmen der Vertretungs - und Organisationsreserve oder des Schulbudgets zurückgreifen. Die Nutzung dieser Angebote in den Schulferien ist für die Schülerinnen und Schüler stets freiwillig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An wie vielen und welchen weiterführenden staatlichen Schulen in Hamburg wurde/wird seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2017) Förderunterricht im Fach Mathematik in den Ferienzeiten angeboten? (Bitte mit Standort, Schulform und Sozialindex für jedes Schuljahr gesondert in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie oft fand diese Förderung zu wie vielen Stunden jeweils wann im Ferienkalender statt? (Bitte nach Stundenanzahl, Frequenz pro Woche und Ferienzeitraum aufgeschlüsselt in der Tabelle zu 1. angeben.) 2. Wie viele Schüler/-innen welcher Jahrgangsstufe nahmen/nehmen seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2017) insgesamt an diesen Mathe- Ferienförderangeboten teil? (Bitte für jedes Schuljahr einzeln in einer Excel-Tabelle angeben.) a. Wie viele waren es dabei an den betreffenden weiterführenden Schulen im Einzelnen? (Bitte mit Nennung des Standorts, der Schulform , des Sozialindexes und der Jahrgangsstufe in absoluten Zahlen und in Prozent zur Gesamtschüler-/-innenschaft des Jahrgangs an der betreffenden Schule in der Tabelle zu 2. angeben.) Die für Bildung zuständige Behörde erhebt keine zentralen Daten über diese zusätzlichen , freiwilligen Angebote der Schulen. Die Durchführung einer Schulabfrage war im Rahmen dieser Parlamentarischen Anfrage aufgrund des Ferientags (30.01.2017) zum Ende des Schulhalbjahres nicht möglich. 3. Wie und von welchen Organisationsebenen der Schulstruktur werden diese zusätzlichen Ferienförderungen geplant und organisiert? (Bitte Verfahren und beteiligte Organe/Akteure benennen.) a. Welche Dokumentations- und Kontrollpflichten bestehen hinsichtlich des Inhalts und Durchführung dieser Förderangebote? b. Wie und durch welche Schulorganisationsstrukturen der Schulbehörde werden diese überwacht? c. In welcher Form und mit welchen die Ergebnissen wurden diese Mathematik-Förderunterrichtsangebote in den Ferienzeiten seit 2015/2016 bis heute evaluiert? (Bitte Verfahren beschreiben und Ergebnisse beifügen.) Die Organisation dieser Angebote liegt in der Verantwortung der Einzelschule, im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Sind beziehungsweise waren diese Mathematik-Ferienförderungen ein generell freiwilliges oder ein gegebenenfalls verpflichtendes Angebot? a. Gab/gibt es eine notentechnisch definierte Zutrittsschwelle beziehungsweise Zutrittsaufforderungen zur Teilnahme? (Bitte erläutern und Notenkriterien angeben.) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7675 3 b. Gab/gibt es andere Teilnahmebe- beziehungsweise Zutrittseinschränkungen ? Wenn ja, bitte Kriterien erläutern. Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot für die Schülerinnen und Schüler. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie und durch wen wurde in den Schulen beziehungsweise gegenüber den Eltern und Schülern/-innen auf diese Förderangebote aufmerksam gemacht? (Bitte Art der Informationsgabe und dafür zuständige Personen seitens der Schule oder Fachbehörde erläutern.) Die Schulen nutzen unterschiedliche Möglichkeiten zur Information der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler beispielsweise in Form von Newslettern, Informationsbriefen, mündlichen Erläuterungen auf Elternabenden , im Elternrat und in anderen schulischen Gremien. 6. Wurde/wird dieser Ferienförderunterricht in Mathematik seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2017) von regulären Lehrern/-innen des Unterrichtsfachs an der betreffenden Schule durchgeführt? (Bitte für jedes Schuljahr gesondert beantworten.) a. Wenn ja, wie hoch war/ist der dadurch zu veranschlagende Mehraufwand an Wochenarbeitszeitstunden (WAZ) beziehungsweise Vollzeitäquivalenten (VZÄ) und wie wurde/wird er im Rahmen der Zuweisungen an die Schulen abgebildet? (Bitte WAZ beziehungsweise VZÄ in absoluten Zahlen angeben und Zuweisungsberücksichtigung erklären.) 7. Sollten keine schuleigenen Fachlehrer/-innen für Mathematik diesen Ferienförderunterricht betreut haben/betreuen: Welche Kräfte in welchem Anstellungs- beziehungsweise Vertragsverhältnis, von welchem Träger und mit welcher fachlichen sowie pädagogischen Qualifikation taten/tun dies dann? (Bitte fachliche und pädagogische Qualifikation sowie das Anstellungsverhältnis angeben.) Die Schulen entscheiden in eigener Verantwortung, welche Fachkräfte – wie zum Beispiel Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, Vertretungslehrkräfte, Honorarkräfte einzelner Träger – mit der Durchführung etwaiger Ferienförderungskurse betreut werden. Mit der Beauftragung sichern die Schulen die fachliche Qualität der zusätzlichen Lernförderung ab. Ziel ist es, die für die Abiturprüfung vorbereitenden Unterlagen und Beispielaufgaben vertiefend zu bearbeiten. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. bis 2. a. 8. Welche Kosten verursachte diese zusätzliche Ferienförderung im Fach Mathematik an den weiterführenden Schulen seit 2015/2016 bis heute (Stand Januar 2017) und wie wurden diese im Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg eingestellt beziehungsweise abgedeckt? (Bitte für jedes Haushaltsjahr mit Einzelplan, Aufgabenbereich und Produktgruppe in absoluten Eurobeträgen angeben.) Die Förderangebote werden aus den Mitteln finanziert, die den Schulen im Rahmen ihrer Bedarfsgrundlagen zugewiesen werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 9. Wie bewertet der Senat das Instrument der zusätzlichen Lernförderung im Fach Mathematik in den Schulferien hinsichtlich der Kompetenzerweiterung der Schüler/-innen? (Bitte Stellung nehmen.) Übungs- und Wiederholungsphasen, auch außerhalb des Unterrichts, sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen. Diese Übungsphasen finden regelmäßig in häuslicher Vorbereitung durch die Schülerinnen und Schüler statt. Die für Bildung zuständige Behörde hält es grundsätzlich für sinnvoll, dass die Einzelschule darüber hinaus überlegt, ob und in welchem Rahmen die Schule diese Übungs- und Vorbereitungsphasen durch zusätzliche Angebote wie Hausaufgabenhilfe , Einrichtung von Lernbüros und Lernangebote in den Ferien unterstützen kann. Drucksache 21/7675 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 10. Aus welchen konkreten Erkenntnissen (und insbesondere vor dem Hintergrund der schlechten Ergebnisse der Mathe-Vorabi-Klausuren) leitet sich die aktuelle Aufforderung des Senates an die Schulen ab, zusätzlichen Lernförderunterricht in den Ferienzeiten anzubieten? (Bitte Stellung nehmen.) Siehe Vorbemerkung.