BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7677 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 24.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es zu der geplanten Bebauung am Rehagen neben dem „Weatherpark -Gutachten“ noch weitere Gutachten? (II) Da zum Zeitpunkt der Beantwortung der Drs. 21/7471 noch nicht alle Gutachten vorlagen, muss erneut nachgefragt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Im November 2016 hat die HIG Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG) ein landschaftsplanerisches Gutachten beim Büro „Landschaft & Plan“ in Auftrag gegeben. Dieses befasst sich mit naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 und dem Biotopschutz. Liegt dieses Gutachten bereits vor und wenn ja, was sind die wesentlichen Erkenntnisse? Wenn nein, wann ist mit einer Fertigstellung des Gutachtens zu rechnen ? Bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Hummelsbüttel 28 wird das Gutachten vorliegen. 2. Eine gutachterliche Stellungnahme zum potenziellen Vorkommen der Käferart Eremit hat dafür gesorgt, dass die Erschließungsplanung zugunsten einer alten artenschutzrelevanten Eiche modifiziert werden musste. Inwieweit ist wurde dafür die Erschließung geändert? Die Lage und der Querschnitt der Erschließungsanlagen wurden geringfügig verändert , sodass der maßgebende Baumbestand erhalten werden kann. 3. Werden im Rahmen des laufenden Bebauungsplanverfahrens weitere Gutachten benötigt? Wenn ja, welche und wurden sie bereits in Auftrag gegeben? Ja, über die in der Drs. 21/7471 genannten Gutachten hinaus wurden eine baumgutachterliche Bestandsaufnahme, eine schalltechnische Beurteilung, ein Luftschadstoffgutachten , eine verkehrstechnische Stellungnahme, eine Erschließungsplanung und ein Oberflächenentwässerungskonzept in Auftrag gegeben. 4. Wo sind die in Drs. 21/7471 erwähnten Gutachten im Transparenzportal zu finden? Wenn sie dort nicht eingestellt sind: Warum sind sie nicht dort zu finden? Und wie können interessierte Bürger in die Gutachten Einsicht nehmen? Bitte die Gutachten der Antwort auf diese Anfrage beifügen . Die Einstellung von Gutachten in das Transparenzportal erfolgt nach Maßgabe des Hamburgischen Transparenzgesetzes und wird unter den dort genannten Vorausset- Drucksache 21/7677 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 zungen umgesetzt. Die der Veröffentlichung vorausgehende Rechtsprüfung, beispielsweise in Bezug auf die Schwärzung geschützter Daten, ist noch nicht abgeschlossen . Innerhalb des Transparenzportales können von interessierten Bürgerinnen und Bürgern Dokumente mithilfe der dortigen Suchfunktionen und Kategorisierungen aufgefunden und eingesehen werden.