BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7679 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Fehlt es im innerstädtischen Bereich an Sportplätzen? Im innerstädtischen Bereich Hamburgs scheint es einen gravierenden Mangel an Sportanlagen zu geben. Einen Beleg dafür liefert der aufstrebende neue Stadtteil HafenCity mit zukünftig 14.000 Einwohnern und 45.000 Arbeitsplätzen. Seit Anbeginn der Planungen zur HafenCity im Jahr 2000 wurde seitens der Politik bei jeder sich bietenden Gelegenheit kein Zweifel daran gelassen, eine für den Vereins-, Schul- und Freizeitsport geeignete Sportanlage zu errichten. So war diese Anlage stets Bestandteil der Planungen des Masterplans HafenCity. Wie wir aber wissen, ist es anders gekommen ! Zumindest für den Vereinssport wurde keine geeignete Sportanlage in der HafenCity realisiert. Nun ist einem Bericht der „HAFENCITY ZEITUNG“ vom 1. Oktober 2016 zu entnehmen, dass ein ligataugliches Fußballspielfeld beziehungsweise ein sogenanntes Elfer-Spielfeld außerhalb der HafenCity gesucht wird. Selbiger Artikel nimmt auf die kontrovers debattierte Ausweichfläche Entenwerder Bezug, wohlwissentlich, dass es sich gemäß der Studie der Firma Körting Ingenieure GmbH vom 15. April 2014 um stark belastete Erde handelt, die eine kostengünstige Errichtung nicht zulässt. Eigenen Recherchen zufolge existieren nicht in allen Stadtteilen des innerstädtischen Bereichs qualifizierte Außensportanlagen und innenanliegende Anlagen, die auch Sport unter Wettkampfbedingungen zulassen. Zusätzlich wird mit der Innenverdichtung durch den forcierten Wohnungsbau verstärkt Druck auf Sportflächen ausgeübt. Es ist davon auszugehen, dass dieses zu einer Verknappung der Nutzflächen von Sportanlagen führt. Aber eine steigende Bevölkerungszahl fragt entsprechend stärker nach Sportangeboten nach. Daher ist die Infrastruktur in puncto Sport für die innerstädtischen Stadtteile zu ermitteln und ein Blick in die Zukunft zu richten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat sieht in ständiger Praxis davon ab, Presseveröffentlichungen zu kommentieren . Dieses vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Hamburger Sportbundes (HSB) und der HafenCity Hamburg GmbH (HCH) wie folgt: 1. Welche Stadtteile gehören zum innerstädtischen Bereich? Welche Stelle definiert nach welchen Maßstäben die betreffenden Stadtteile dem innerstädtischen Bereich zu? Nach der Verwaltungsgliederung der Freien und Hansestadt Hamburg gibt es keine feststehende Definition für den innerstädtischen Bereich. Das Statistische Amt für Drucksache 21/7679 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hamburg und Schleswig-Holstein – Statistikamt Nord – hat für überregionale Datenzusammenstellungen und für die innerstädtische Raumbeobachtung folgende Stadtteile als Innenstadt definiert: Altstadt HafenCity Neustadt St. Georg Hammerbrook Borgfelde. Für die erbetenen Datenauswertungen orientieren sich die zuständigen Fachbehörden und das zuständige Bezirksamt an dieser Definition. 2. Wie viele Einwohner sind in den innerstädtischen Stadtteilen wohnhaft? Mit wie vielen Einwohnern rechnet die zuständige Stelle in welchem Zeitraum ? Bitte tabellarisch ab 1999 gegenüberstellen und für die nächsten Jahre prognostizieren. Siehe Anlage 1. Prognosedaten liegen für die innerstädtischen Stadtteile nicht vor. 3. Wie ist die Entwicklung der Sportanlagen seit 1999 im innerstädtischen Bereich inklusive wegfallende und neugebaute Anlagen? Bitte die innenanliegenden und Außensportanlagen nach öffentlichen Sportanlagen, Schulsporthallen und vereinseigenen Anlagen differenzieren. Bitte tabellarisch aufführen nach Stadtteil, Bezeichnung und Art der Sportstätte, Flächenangaben (Brutto und Netto), Baujahr, Nutzung nach Sportart, Nutzer und Betriebszeit und Infrastruktur. 4. Welche dieser Anlagen wurde seit 1999 saniert oder umgebaut? Bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt, Art der Maßnahme und Höhe der Finanzierung . Zu den öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen siehe Anlage 2. Im Jahr 2016 wurde die Dreifeld-Sporthalle an der Beruflichen Schule Recycling- und Umwelttechnik saniert (Investition: rund 2,94 Millionen Euro). Zum Bestand an Schulsporthallen und den seit Gründung des Sondervermögens Schulimmobilien (SoV) durchgeführten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen siehe Drs. 21/3659. Eine Auswertung für den Zeitraum vor der Gründung des SoV würde eine manuelle Sichtung der Altakten der mehr als 100 Schulgebäude in den betroffenen Stadtteilen erfordern. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welche Stelle beziehungsweise welche Stellen sind federführend hinsichtlich Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sportanlagen im innerstädtischen Bereich? Wer entscheidet aus welchen Mitteln und in welcher Höhe diese Anlagen finanziert werden? Für die Bauplanung und die Ausstattung von Sportanlagen sind folgende Behörden für den in der Antwort zu 1. genannten räumlichen Bereich zuständig: Öffentliche Sportanlagen: Bezirksamt Hamburg-Mitte, Schulsportanlagen: Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) als Auftraggeber, Sondervermögen Schulimmobilien (SoV) als Eigentümer und Schulbau Hamburg (SBH) als Dienstleister, Vereinseigene Anlagen: Sportselbstverwaltung. Seit Inkrafttreten der Entflechtung der Zuständigkeiten in der Sportverwaltung zum 1. Januar 2013 ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau im Bezirksamt Hamburg- Mitte als Baudienstleister der Bezirke für die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen auf öffentlichen Sportplätzen zuständig. Dies geschieht in enger Abstimmung Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7679 3 mit den jeweiligen Bezirksämtern sowie der Bezirkspolitik, die im Beirat Bezirklicher Sportstättenbau vertreten ist und über die Priorisierung der Maßnahmen entscheidet. Über die schulsportliche Nutzung von Schulsportanlagen entscheidet die jeweils zuständige Schule, über die darüber hinausgehende Nutzung das Bezirksamt Hamburg -Mitte. Über die Mittelausstattung entscheidet die Bürgerschaft auf der Grundlage von Einzelplänen , die der Senat im Rahmen seiner Haushaltsplanung aufstellt. 6. Wer ermittelt wie und auf welcher Grundlage die Bedarfe von Sportanlagen im innerstädtischen Bereich? Wurden die Vereinsbedarfe beziehungsweise die vereinspolitischen Belange in den Planungen grundlegend berücksichtigt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? 7. Welche Stellen sind wann mit welchen Verantwortlichen von Sportvereinen in Kontakt getreten, um die Bedarfe der Vereine, die Standortauswahl und die Finanzierung gemeinsam zu erläutern? Welche Positionen haben die beteiligten Akteure diesbezüglich und welche Abstimmungen haben wann zwischen diesen mit welchem Ergebnis stattgefunden? Gemäß Zuständigkeitsanordnung des Senats liegt die Verantwortung für die Sportstättenbedarfsgesamtplanung , ausgenommen Schulsportstätten, bei der für Sport zuständigen Behörde. Für den Bereich der öffentlichen Sportplätze ist das Fachamt Bezirklicher Sportstättenbau seit dem 1. Januar 2013 als Dienstleister tätig. Vereinsbedarfe und -belange werden bei der Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen, die öffentliche Sportplätze betreffen, berücksichtigt und im Austausch mit den ortsansässigen Vereinen ermittelt. Auch für die HafenCity hat die Ermöglichung und Förderung von Sport- und Bewegungsangeboten hohe Priorität. Dies schließt auch die Realisierung von Sportanlagen ein, die für den Vereinssport geeignet sind. Es werden insgesamt drei Sporthallen in der HafenCity entstehen. Die Zweifeldhalle der Katharinenschule ist bereits seit 2009 in Betrieb und steht auch der Vereinsnutzung zur Verfügung. Im Quartier Baakenhafen wird zusammen mit der zweiten Grundschule der HafenCity eine Zweifeldhalle Plus entstehen, die auch die Durchführung von Spielen und Wettkämpfen zum Beispiel im Bereich Handball ermöglicht. Diese Halle wird 2019/2020 fertiggestellt werden . Schließlich ist im Zusammenhang mit dem Bau der weiterführenden Schule im Quartier Lohsepark eine Dreifeld-Sporthalle vorgesehen, Fertigstellung ist voraussichtlich 2021. Für das Quartier Oberhafen sehen die Planungen der HCH ein 9er-Spielfeld (70 x 55 m) vor, das es Kindern bis einschließlich zwölf Jahre ermöglicht, dort auch Punktspiele auszutragen. In diesem Quartier werden im Zuge der Realisierung der weiterführenden Schule zudem Leichtathletikflächen entstehen, die dem Schul- wie dem Vereinssport zur Verfügung stehen werden. Die Fertigstellung ist für 2019 geplant. Darüber hinaus zeichnet es die HafenCity aus, dass sie ein breites Spektrum von Sportund Bewegungsangeboten für den Freizeitsport entwickelt. Hervorzuheben ist hier zunächst die Schaffung von 10,5 km Uferpromenade, die Voraussetzungen für Sportaktivitäten wie Jogging, Radfahren, Walking und Fitness bietet. In die öffentlichen Freiräume sind bereits zwei Streetball-Anlagen integriert, eine dritte folgt im Quartier Baakenhafen sowie an verschiedenen Stellen Bouleangebote und ein Bolzplatz . Die inhaltlich betroffenen Dienststellen haben den Sportflächenbedarf im Kontext mit der Entwicklung der HafenCity untereinander sowie mit einer Vielzahl von Beteiligten innerhalb und außerhalb des Sports umfangreich erörtert. Dabei wurde insbesondere die fehlende Realisierbarkeit eines den Fußballregeln entsprechenden Spielfeldes als Defizit beschrieben. Drucksache 21/7679 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 8. Welche Anforderungen beziehungsweise Bedarfe sind erforderlich, um ein ligataugliches Fußball-Spielfeld beziehungsweise ein sogenanntes Elfer-Spielfeld herzurichten? Ein den Fußballregeln entsprechendes Spielfeld muss mindestens 45 m breit und mindestens 90 m lang sein. Zusätzlich sind Sicherheitsbereiche stirnseitig von 4 m sowie seitlich von 2 m erforderlich. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb sind weiterhin Umgangswege, Pflege- und Rettungszufahrten , Stellplätze für Pkws und Fahrräder sowie letztlich eine Fläche für ein Sportfunktionsgebäude unabdingbar. Mithin ist ein Flächengrundbedarf von rund 10.000 m² erforderlich. 9. Welche sechs Standorte beziehungsweise Flächen wurden in Bezug auf den Artikel der „HAFENCITY ZEITUNG“ vom 1. Oktober 2016 geprüft? a. Welche weiteren Flächen wurden geprüft beziehungsweise kommen aus welchen Gründen in Betracht? b. Wann erfolgte diese Prüfung und wie ist der derzeitige Sachstand zu jeder dieser Flächen? c. Erfolgte bereits eine Bedarfsanalyse zu betreffenden Flächen? Wenn ja, für welche Flächen trifft dieses zu und welche Infrastruktur bieten die ausgewählten Standorte im Einzelnen? Inwieweit wurden Vereine in die Entscheidungsfindung jeweils miteinbezogen? Wenn nein, warum nicht beziehungsweise wann wird diese erfolgen ? d. Welche Nutzfläche weisen diese Sportanlagen jeweils auf? Bitte tabellarisch und mit genauer Ortsbezeichnung aufführen. e. Welche der Standorte erfüllen die Bedingungen eines ligatauglichen Fußball-Feldes? f. Welche der Standorte sind für Ein-, Zwei- oder Dreisportfelder geeignet? g. Welche Sportarten sollen an den besagten Standorten ausgeübt werden? Eignet sich der Standort für die Durchführung von Sport unter Wettkampfbedingungen? Wenn ja, für welche Sportarten gilt dieses? Wenn nein, warum nicht? Die nachstehend aufgeführten bestehenden öffentlichen Sportanlagen wurden vor dem Hintergrund der räumlichen Nähe zur HafenCity hinsichtlich einer Modernisierung mit dem Ziel einer Kapazitätserweiterung überprüft. Die Kapazitätserweiterung ist grundsätzlich an allen Standorten möglich. Alle Sportanlagen sind für den regelgerechten Fußballbetrieb geeignet. Sportanlage Bruttofläche in m² Nettofläche in m² Anckelmannplatz 2f 12.438 6.800 Luisenweg 10.476 5.700 Slomanstr. 58a 11.474 7.100 Wendenstr. 164 9.164 6.400 Marckmannstr. 125 11.612 5.520 Zusätzlich wird der Neubau einer normgerechten Sportanlage am Bullerdeich erwogen . Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 6. und 7. 10. Wie beurteilt die zuständige Stelle den Standort Entenwerder als Nutzung einer Sportfläche? Wer hat sich aus welchen Gründen sowie zu welchem Zeitpunkt für und gegen eine Sportfläche in Entenwerder ausgesprochen ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7679 5 Die Überlegungen der zuständigen Fachbehörden und des zuständigen Bezirksamts sind noch nicht abgeschlossen. Stand: Hamburg-Altstadt HafenCity Neustadt St. Georg Hammerbrook Borgfelde Gesamtsumme 31.12.1999 1 993 - 11 980 10 318 615 6 351 31 257 31.12.2000 1 993 - 11 912 10 191 565 6 526 31 187 31.12.2001 1 965 - 12 106 10 239 572 6 469 31 351 31.12.2002 1 908 - 11 989 9 940 584 6 457 30 878 31.12.2003 1 843 - 12 052 10 298 494 6 504 31 191 31.12.2004 1 774 - 11 856 10 245 432 6 460 30 767 31.12.2005 1 816 - 11 850 10 388 418 6 654 31 126 31.12.2006 1 949 - 11 747 10 551 450 6 591 31 288 31.12.2007 2 247 - 11 706 10 586 435 6 565 31 539 31.12.2008 1 701 760 11 838 10 666 1 697 6 649 33 311 31.12.2009 1 673 930 11 626 9 980 1 673 6 611 32 493 31.12.2010 1 661 1 097 11 856 10 279 1 703 6 556 33 152 31.12.2011 1 665 1 582 12 026 10 443 1 896 6 688 34 300 31.12.2012 1 660 1 834 12 331 10 554 2 119 6 857 35 355 31.12.2013 1 675 1 914 12 301 10 466 2 170 7 085 35 611 31.12.2014 1 793 2 093 12 372 10 682 2 244 6 773 35 957 31.12.2015 1 879 2 319 12 586 10 736 2 454 6 845 36 819 30.06.2016 2 142 2 489 12 784 10 693 3 247 7 160 38 515 Daten zum 31.12.2016 liegen nicht vor März 2017 vor. Bevölkerung insgesamt in den innerstädtischen Stadtteilen vom 31.12.1999 bis zum 30.06.2016 Einwohner/Anzahl Drucksache 21/7679 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 b ru tt o n et to W an n M aß n ah m e K o st en ( in € ) H am m er b ro o k Sp o rt p la t z A n ck el m an n p la tz 2 f ö ff en tl . S p o rt an la ge 1 2 .4 3 8 6 .8 0 0 1 9 2 3 /1 9 9 8 Fu ß b al l St ö rt eb ek er S V , Sp o rt in C lu b e d e H am b u rg , SV M u sl im e H am b u rg , Sp o rt H am b u rg B en fi ca , B et ri eb ss p o rt ve rb an d H am b u rg ,H am b u rg er Fu ß b al l V er b an d 8 .0 0 - 2 1 .3 0 G ro ß sp ie lf el d Te n n e, U m kl ei d eh au s H am m er b ro o k Sp o rt p la tz W en d en st ra ß e 1 6 4 ö ff en tl . S p o rt an la ge 9 .1 6 4 6 .4 0 0 1 9 5 3 Fu ß b al l FC E la zi g Sp o r, H am b u rg er F u ß b al l V er b an d 8 .0 0 - 2 1 .3 0 G ro ß sp ie lf el d Te n n e, C lu b - /U m kl ei d eh au s 2 0 1 4 /2 0 1 5 N eu b au d es C lu b - /U m kl ei d eh au se s u n d Sa n ie ru n g d er Te n n en d ec ke 5 3 8 .6 4 3 B o rg fe ld e / H am m Si ev ek in gd am m 7 ve re in se ig en e A n la ge k. A . ca . 3 .0 0 0 2 0 1 7 B al ls p o rt , G ym n as ti k, Fi tn es s, K le tt er n H am b u rg er T u rn er sc h af t vo n 1 8 1 6 r .V . ga n zt äg ig Sa u n a, T ag u n g 2 0 1 6 - 2 0 1 8 N eu b au 1 0 .4 7 0 .0 0 0 si eh e D rs . 2 1 /3 4 8 9 St . G eo rg W e s tp h al en w eg 1 1 ve re in se ig en e A n la ge k. 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