BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7680 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Steuerung der öffentlichen Unternehmen – Was macht die angekündigte Überprüfung der Investitions- und Förderbank? Im Zuge der Gründung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) mit Drs. 20/6335 hatte der Senat eine Überprüfung der IFB „nach Abschluss von mindestens drei vollen Geschäftsjahren“ angekündigt. Demnach sollen „unter Federführung der für die Beteiligungsverwaltung zuständigen Behörde“ wesentliche Organisationsstrukturen und -prozesse der IFB untersucht werden. Zudem sollen durch die Fachbehörden nach der Anlaufphase die Förderprogramme der IFB einer Überprüfung unterzogen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan bezüglich der in Drs. 20/6335 dargestellten Überprüfung der Organisationsstrukturen und -prozesse der IFB? Welche Stellen sind hieran im Einzelnen beteiligt oder sollen hieran beteiligt werden? 2. Welche Ergebnisse der Überprüfung der Organisationsstrukturen und -prozesse liegen bereits vor und welche Änderungen ergeben sich daraus für die IFB und die Steuerung der IFB durch die Freie und Hansestadt Hamburg? 3. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan bezüglich der in Drs. 20/6335 dargestellten Überprüfung der einzelnen Förderprogramme der IFB? Welche Stellen sind hieran im Einzelnen beteiligt oder sollen hieran beteiligt werden? 4. Welche Ergebnisse der Überprüfung der Förderprogramme der IFB liegen bereits vor? 5. Wie bewertet der Senat die einzelnen Förderprogramme der IFB sowie ihre Inanspruchnahme? Welche Veränderungen wurden im Einzelnen aus welchen Gründen vorgenommen beziehungsweise sind beabsichtigt ? 6. In welcher Form und mit welchen Ergebnissen wurden bislang Benchmarkingprozesse mit anderen Förderinstituten geprüft und vorgenommen ? 7. Welche Bedeutung hat für den Senat der Vergleich der Organisation und der Förderaktivitäten der IFB im Benchmarking mit anderen Förderinstituten ? Wie bewertet der Senat die bisherigen Ergebnisse und welche Schlussfolgerungen werden daraus für die Aktivitäten der IFB gezogen? Die für die Beteiligungsverwaltung zuständige Fachbehörde plant eine Evaluation noch in diesem Jahr. Es ist beabsichtigt, Handels- und Handwerkskammer und das Drucksache 21/7680 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Bündnis für das Wohnen in Hamburg einzubeziehen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.