BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7682 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz (CDU) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Erweiterung des Hallenbades Rahlstedt auf dem Gelände des gemeinnützigen Bauspielplatzes Rahlstedt Bereits mit meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage vom 20. Januar 2014 (Drs. 20/10551) habe ich den Senat zu den Plänen der Erweiterung des Hallenbads Rahlstedt auf dem Gelände des Bauspielplatzes Rahlstedt befragt. Zu jener Zeit wurden im Auftrag der Bäderland Hamburg GmbH Bodenproben auf den angrenzenden Grundstücken genommen, um die baulichen Möglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit zu ermitteln. Eine Erweiterung des Hallenbades Rahlstedt könnte möglicherweise Auswirkungen auf den angrenzenden Bauspielplatz Rahlstedt e.V. haben, der den Anwohnern als Kinderspielplatz und Erholungsort neben dem Jugendpark Rahlstedt dient. Nach wie vor ist jedoch nicht bekannt, welche Baumaßnahmen geplant und durchgeführt werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt: 1. Zu welchen Ergebnissen der Prüfungen und Probeentnahmen ist die Bänderland Hamburg GmbH am Standort Rahlstedt hinsichtlich einer Erweiterung des Hallenbades gekommen? Die der Fragestellung zugrunde liegende Beprobung hat ergeben, dass im Fall einer Bautätigkeit auf dem Grundstück der Evangelischen Kirche das Bodenmaterial teilweise ausgetauscht werden müsste. Siehe dazu auch Drs. 20/10551. 2. Welche weiteren Untersuchungen oder Prüfungen des Grundstücks des Hallenbades sowie der umliegenden Grundstücke wurden seit der Anfrage Drs. 20/10551 mit welcher Absicht und aus welchen Gründen durchgeführt? 3. Welche weiteren Untersuchungen oder Prüfungen des Grundstücks des Hallenbades sowie der umliegenden Grundstücke sollen vorgenommen werden? Keine. 4. Welche Kosten sind für die Untersuchungen und Probeentnahmen angefallen oder veranschlagt? Die Kosten der zuvor genannten Beprobung beliefen sich auf weniger als 1.000,00 Euro. Drucksache 21/7682 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Für welche Erweiterungsbaumaßnahmen sind die umliegenden Grundstücke welcher Eigentümer jeweils geeignet? Die Grundstücksfläche des Bauspielplatzes, die im Eigentum der evangelischen Kirche liegt, ist konzeptionell für Erweiterungen geeignet. 6. Welche Erweiterungen des Hallenbades Rahlstedt sind nunmehr geplant oder aus welchen Gründen verworfen worden? Das Hallenbad Rahlstedt wird aktuell um eine Kurshalle auf der Seite „Rahlstedter Bahnhofstraße“ erweitert. Sollte die damit beabsichtigte Erschließung und Gewinnung weiterer Besuchergruppen gelingen, wäre langfristig die Erweiterung der Wasserflächen um ein ganzjährig nutzbares beheiztes Außenschwimmbecken und einen Außenbereich mit Wasserspielmöglichkeiten vorstellbar. Hierzu besteht zurzeit keine Planungsreife. 7. Welche Auswirkungen ergeben sich hierbei jeweils für den angrenzenden Bauspielplatz Rahlstedt und wie sollen diese gegebenenfalls kompensiert werden? Eine Erweiterung um ein Außenbecken würde die Verlagerung des Bauspielplatzes erforderlich machen. Über eine tragfähige Ersatzlösung wäre rechtzeitig zu entscheiden . 8. Mit welchen zeitlichen Abläufen können die Bürgerinnen und Bürger gegebenenfalls rechnen? Der seit Juni 2016 laufende Kurshallenanbau und eine ab dem zweiten Halbjahr 2017 vorgesehene Modernisierung des Bestandsbades werden voraussichtlich im Februar 2018 abgeschlossen sein. 9. Welche Kosten werden für welche Maßnahmen jeweils veranschlagt? BLH hat für den Kurshallenanbau und die Modernisierung 6,5 Millionen Euro veranschlagt . Für eine Erweiterungsoption besteht zum jetzigen Zeitpunkt eine vorläufige Kostenschätzung von 3,2 Millionen Euro. 10. Inwieweit wurde oder wird mit den Eigentümern welcher umliegenden Grundstücke verhandelt und welche Ergebnisse sind hierbei gegebenenfalls bereits erzielt worden? Bei den erfragten Daten handelt es sich gemäß § 7 HmbTG um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die – im Falle einer Veröffentlichung – geeignet sind, die Wettbewerbsposition der BLH zu beeinträchtigen.