BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7686 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Nockemann (AfD) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Handykontrollen zur Identitätsermittlung bei fehlenden oder zweifelhaften Ausweispapieren Im Zusammenhang mit aufenthaltsrechtlichen Fragen, insbesondere auch was die Abschiebung ausreisepflichtiger Personen angeht, ist zuletzt stark das Problem nicht vorhandener Ausweispapiere dieser Personen thematisiert worden. Zwei Drittel der Asylbewerber kommen ohne Papiere ins Land. In diesem Kontext werden auch Fälle genannt, in denen Personen unter mehr als einer Identität registriert sind und beispielsweise Sozialleistungen betrügerisch mehrfach erhalten. Teilweise verfügen Personen auch über Ausweispapiere , deren Authentizität aber zu bezweifeln ist. Nicht selten besitzen diese Personen aber Mobiltelefone, über die zahlreiche Daten über die Identität einer Person zu ermitteln sind. Nach § 48 Absatz 3 AufenthG ist ein Ausländer ohne gültigen Pass oder Passersatz „verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden, sonstigen Unterlagen und Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen . Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Nutzen die Hamburger Ausländerbehörden bei Ausländern, die über keine Ausweispapiere verfügen beziehungsweise die über möglicherweise gefälschte Ausweispapiere verfügen, diese Möglichkeit, um Aufschluss über die Identität zu erlangen? 2. Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde seit dem 1.1.2016 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht? Mit welchen Ergebnissen? Bitte tabellarisch die Anzahl dieser durchgeführten Maßnahmen darstellen und das jeweilige Ergebnis. 3. Wie bewertet der Senat aus seiner bisherigen Erfahrung diese Möglichkeit , Informationen über die Identität von Ausländern zu erlangen? Siehe Drs. 21/7611. 4. Wenn die Ausländerbehörden hiervon keinen Gebrauch gemacht haben, warum nicht? Drucksache 21/7686 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wie bewertet der Senat die Diskrepanz, dass einerseits zahlreiche Ausländer ohne Papiere einreisen in der Absicht, ihre Abschiebung zu erschweren und unberechtigterweise mehrfach Sozialleistungen zu erhalten und andererseits von der geschilderten Möglichkeit laut Medienberichten kein Gebrauch gemacht wird? Entfällt.