BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7688 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Macht Senat immer noch Millionenverluste durch ineffizienten Einsatz von Containern in der Flüchtlingsunterbringung? Das Jahr 2016 war für Rot-Grün mit peinlichen Pannen im Bereich der Beschaffung und Belegung von Containern in der Flüchtlingsunterbringung verbunden. An einigen Standorten gab es Probleme mit dem Brandschutz, sodass Flüchtlinge monatelang nicht in die Unterbringung ziehen konnten, mal wurden Container zu teuer angemietet oder gekauft, da zuvor auf Ausschreibungen verzichtet worden war und manchmal wurden Monatsmieten in sechsstelliger Höhe für Container an Standorten bezahlt, die wegen verzögerter Fertigstellung nicht bezogen werden konnten. Drs. 21/7507 war nun zu entnehmen, dass von 6.566 für den Bereich der Erstaufnahme angemieteten Containern Mitte Januar 374 eingelagert und von den 6.417 im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) angemieteten Containern 377 nicht im Einsatz waren. Für diese nicht genutzten Container zahlt die Stadt eine monatliche Miete in Höhe von 219.659 Euro plus Kosten für die Einlagerung. Hinzu kommen laut Drs. 21/6814 weitere 1.889 eingelagerte Container (Stand November 2016), die sich im Eigentum der Stadt befinden. Allerdings sollen der Stadt Anfragen für die Anmietung von eingelagerten Containern vorliegen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: In allen Ländern, so auch in Hamburg, zeichnete sich bereits im Jahresverlauf 2015 zunächst eine langsame, ab der zweiten Jahreshälfte dann außerordentliche Steigerung der Zugänge von Flüchtlingen ab. In Hamburgs Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) ist eine große Zahl von Personen untergebracht, deren Residenzzeit in einer EA bereits endete und die damit einen Anspruch auf einen Platz in einer öffentlichrechtlichen Folgeunterbringung haben. Für die öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung (örU) ergibt sich daraus weiterhin erheblicher Platzbedarf. Um diese Ansprüche zu decken, wurden vermehrt Flächen geprüft, die auch eine temporäre örU zuließen, auf denen bevorzugt Containermodule verwendet werden könnten beziehungsweise verwendet werden. Bundesweit kam es im Jahr 2015 zu erheblichen Engpässen bei der Verfügbarkeit geeigneter Wohn- und Funktionscontainer, Zelten und Ausstattungen, wie zum Beispiel Betten. Entsprechend waren die für die EA zuständigen Stellen gezwungen, für den Aufbau der erforderlichen Unterbringungskapazitäten überhaupt verfügbare Container , auch außerhalb der bestehenden Rahmenverträge, kurzfristig zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund ist die Annahme, zum damaligen Zeitpunkt hätten durch Ausschreibung hierfür Kosten gespart werden können, unrealistisch. Einerseits hätten die benötigten Container dann nicht zeitnah verfügbar gemacht werden können, andererseits wären aufgrund der gegebenen Marktsituation günstigere Preise nicht erzielbar gewesen. Siehe hierzu Drs. 21/5303. Drucksache 21/7688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Aufgrund der nicht sicher vorhersehbaren Entwicklung der Zugangszahlen wurden Lösungen gewählt, die eine weitestgehende Sicherheit von Verfügbarkeiten bei gleichzeitig möglichst hoher Flexibilität abhängig von der weiteren Entwicklung bieten. Da die Verfügbarkeit von Containern in ganz Europa extrem eingeschränkt war, mussten flexible Lösungen zur Deckung des hohen Unterbringungsbedarfes gefunden werden . Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind in die jeweiligen Preise dabei stets auch die insgesamt damit verbundenen Leistungen wie Lieferung, Aufbau, Anschluss, Reparatur, Wartung, Ersatz, Umbau, Abbau, Rücknahme und Lagerung einzubeziehen. Im Ergebnis wurde im Bereich der Erstaufnahme grundsätzlich auf die Anmietung von Containern als sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung abgestellt. Für die örU wurde auf Vergleichspreise vorliegender Angebote vergleichbarer Container/Module zurückgegriffen . Siehe hierzu auch Drs. 21/5511. Alle Möglichkeiten, die sich boten, winterfeste Unterkünfte in Form von Containern, Holzhäusern oder auch umgerüsteten Hallen zur Verfügung zu stellen, wurden geprüft und ausgeschöpft, um die Gefahr der Obdachlosigkeit abzuwenden. Siehe Drs. 21/3231. Aufgrund der geringeren monatlichen Zugangszahlen und trotz der Berücksichtigung von flexiblen Angeboten ist es inzwischen erforderlich, dass Container eingelagert werden. An einem möglichst wirtschaftlichen Umgang mit derzeit nicht genutzten Containern wird kontinuierlich gearbeitet. Derzeit wird geprüft, inwieweit Container anderweitig genutzt, Verträge vorzeitig beendet oder verkauft werden können. Die Stadt Hamburg muss hierbei eine Balance zwischen dem Anspruch, eine verlässliche Vertragspartnerin zu sein, und dem Ziel, zügig die Kosten zu reduzieren, herstellen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie ist der aktuelle Stand: a) Wie viele für die Flüchtlingsunterbringung angeschaffte Container befinden sich im Eigentum der Stadt? Wie viele davon sind derzeit eingelagert? Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) befinden sich 7.912 Container im Eigentum der Stadt, hiervon wurden 1.489 eingelagert. Im Übrigen siehe Drs. 21/7507. b) Für wie viele für die Erstaufnahme angemietete Container zahlt die Stadt derzeit wie viel Miete monatlich insgesamt? Wie viele Container davon sind momentan eingelagert? Wie viele sind davon bereits für den weiteren Einsatz in Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2017 vorgesehen und bei wie vielen läuft in diesem Jahr der Mietvertrag aus? Die monatliche Miete für die Container der Erstaufnahmen liegt bei 2.727.066,37 Euro netto. Mit Stand 26. Januar 2017 sind 6.444 Container für den Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) angemietet, hiervon wurden 353 eingelagert. Bei 198 der 353 eingelagerten Container läuft im Jahr 2017 die Mindestmietzeit aus. Die Mietverträge werden zum Zeitpunkt des Endes der Mindestmietzeit gekündigt. Aufgrund der Rückbauplanungen ist der Einsatz von eingelagerten Containern derzeit für das Jahr 2017 nicht geplant. c) Für wie viele für die öffentlich-rechtliche Unterkunft (örU) angemietete Container zahlt die Stadt derzeit wie viel Miete monatlich insgesamt ? Wie viele Container sind davon momentan eingelagert? Wie viele sind davon bereits für den weiteren Einsatz in Flüchtlingsunterkünften im Jahr 2017 vorgesehen und bei wie vielen läuft in diesem Jahr der Mietvertrag aus? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7688 3 Für 1.299 gemietete Container der örU werden Mietkosten in Höhe von monatlich 357.064 Euro netto fällig. Dies beinhaltet auch die Container, die für das Winternotprogramm genutzt werden. Es laufen keine Mietverträge im Jahr 2017 aus. Im Übrigen siehe Drs. 21/6938. d) Wie hoch ist die Miete, die die Stadt insgesamt für eingelagerte Container derzeit monatlich zahlt? Wie hoch sind die Einlagerungskosten insgesamt? Die Mietkosten der eingelagerten Container betragen derzeit 215.910,98 Euro netto monatlich für den Bereich der EA und 89.225 Euro netto für den Bereich der örU. Für die Einlagerung der Container bei den Herstellern fallen derzeit im Bereich der EA Kosten in Höhe von 7.160,23 Euro netto monatlich an. Einige dieser Container werden ab Februar 2017 auf eine angemietete Lagerfläche umgesetzt, sodass die Einlagerungskosten deutlich sinken werden. Für die Einlagerung von Containern im Bereich der örU sind derzeit Kosten in Höhe von 14.680 Euro netto monatlich zu tragen. Im Übrigen siehe Drs. 21/6938. 2. Wie viel hat die Stadt im Jahr 2016 nach derzeitigem Stand insgesamt für die Anmietung von Containern für die Flüchtlingsunterbringung bezahlt, wie viel für den Kauf? Zu den Kosten für die Anmietung von Containern der EA siehe Drs. 21/6938. Die Kosten für den Kauf von Sanitärcontainern für die EA betrugen 546.924,00 Euro netto. Im Jahr 2016 sind für die Anmietung der Container für den Bereich der örU (ohne Container für das Winternotprogramm) Mietkosten in Höhe von 3.363.298 Euro netto entstanden. Zum Zwecke des Erwerbs entstanden im Bereich der örU Kosten in Höhe von 8.341.852 Euro netto. 3. Befindet sich die Stadt derzeit in Gesprächen für den Kauf oder die Anmietung weiterer Container für die Flüchtlingsunterbringung? Wenn ja, gab es eine Ausschreibung, welche Behörde/Stelle führt die Verhandlungen für welchen Standort zu welchen Konditionen (Laufzeit, Mietkosten, Kaufpreis) mit welchem Lieferanten/Hersteller und warum können nicht im Bestand befindliche Container verwendet werden? Nein. 4. Gibt es inzwischen konkrete Interessenten für die Anmietung oder den Kauf eingelagerter Container? Wenn ja, welche, für wie viele Container und wurden bereits Verträge unterzeichnet? 5. In Drs. 21/7507 heißt es, bisher hätten Vereine, Verbände, Bauunternehmen und eine Stadt angefragt. Haben auch der Stadt Hamburg zugehörige Institutionen angefragt? Wenn ja, welche? Kam es zu einer Anmietung oder einem Kauf? Wenn nein, was sprach sachlich dagegen und wie wird stattdessen der Bedarf gedeckt? Mietcontainer wurden von folgenden Behörden angefragt: - Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI), Amt für Familie, Bauangelegenheiten Kindertagesstätten - Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Sozialraummanagement - Behörde für Inneres und Sport, Polizei Hamburg Die genannten Behörden wurden über die verfügbaren Container und die Möglichkeit der Anmietung umfassend beraten. Bisher hat es hierzu keine weiteren konkretisierenden Anfragen gegeben. Ein im Eigentum der Stadt befindlicher Sanitärcontainer wurde der HafenCity Hamburg GmbH kostenfrei zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. b). Drucksache 21/7688 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Interessenten für Mietcontainer sind weiter eine eingetragene Genossenschaft, ein Wohlfahrtsverband, ein Sportverein, die Bundeswehr und das Studierendenwerk Hamburg AöR. Für gekaufte Container besteht Interesse vom Bezirksamt Hamburg- Mitte sowie der BASFI. Die Stadt Königswinter konnte das Angebot für gekaufte Container wegen eigener Ausschreibungsverfahren nicht berücksichtigen. Gekaufte Baustellencontainer konnten an ein Bauunternehmen veräußert werden, mit dem bereits weitere Verhandlungen geführt werden. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 6. In Drs. 21/7488 heißt es, dass für die Gefangenensammelstelle zum G20-Gipfel ebenfalls Container benötigt werden. Auch für andere Standorte werden Container benötigt. a) Wie viele Container werden benötigt seitens der Innenbehörde, wie viele seitens der Justizbehörde? Zur polizeilichen Einsatzbewältigung des Anfang Juli 2017 stattfindenden G20-Gipfels in Hamburg wird unter anderem auch eine Groß-Gefangenensammelstelle eingerichtet . Diese wird zum großen Teil aus Containern bestehen. Eine detaillierte Aufstellung konkreter Umbaumaßnahmen erlaubt Rückschlüsse auf das Sicherheitskonzept und die Einsatztaktik der Polizei. Daher wird aus grundsätzlichen Erwägungen von entsprechenden Angaben abgesehen. Die Justizbehörde benötigt 33 Container, darunter sind 27 Doppelcontainer und zwei Sanitärcontainer. b) Ist es möglich, dass Polizei und Justizbehörde ihren Bedarf aus dem eingelagerten Containerbestand der Stadt decken? Ist dies geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Und wie wurde die Ablehnung begründet? Wenn nein, warum nicht? Ein Teil des Bedarfs kann aus dem Bestand der Stadt gedeckt werden. Container mit speziellen Anforderungen müssen gefertigt werden, bei Anforderungen, deren Berücksichtigung größere Umbauten vorhandener Container erfordern, kann ebenfalls nicht auf den Bestand zurückgegriffen werden. Im Übrigen siehe Antwort zu 6. a). c) Wie beschaffen sich Polizei und Justizbehörde stattdessen wo zu welchen Konditionen die benötigen Container? d) Sollen die Container gekauft oder gemietet werden? Was Kosten die jeweiligen Beschaffungsvorgänge? Können die Container gegebenenfalls später weiter verwendet werden? Die Polizei hat die Sprinkenhof GmbH mit der Errichtung der Gefangenensammelstelle und der Beschaffung dafür benötigten Container beauftragt. Die Bedarfe der Justizbehörde wurden dabei berücksichtigt. Das Ausschreibungsverfahren erfolgt durch die Sprinkenhof GmbH, die Container werden anschließend beim Zulieferer gemietet. Die Gesamtmietkosten für alle benötigten Container stehen noch nicht fest.