BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7691 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Sozialbehörde, Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg (3) – Werden arbeitsmarktpolitische Mittel wirtschaftlich eingesetzt (II)? Mit der Drs. 21/7483 setzt der Senat das gemeinsame Arbeitsmarktprogramm 2012 zwischen der Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) fort. Demnach ist es das Ziel, den Herausforderungen des Hamburger Arbeitsmarkts weiterhin gemeinschaftlich und wirksam zu begegnen und erfolgreiche Strategien des vorherigen Arbeitsmarktprogramms fortzusetzen (Seite 1 – Drs. 21/7483). Das aktuelle gemeinsame Arbeitsmarktprogramm beschreibt den IST-Zustand sowie die weiteren Ziele und konkret verabredete Programme durch die benannten Akteure am Hamburger Arbeitsmarkt. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Reduzierung der Langzeiterwerbslosigkeit , junge Menschen in Ausbildung, Studium und Arbeit sowie Qualifizierungen von Arbeitsuchenden in den Rechtskreisen des SGB II und SGB III sind, laut Senat, stark mit den vorhandenen Schul- und Berufsabschlüssen und dem Bedarf an Qualifizierungen geknüpft. Hierzu ergaben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: I. Finanz- und Kooperationsrahmen der Arbeitsmarktpolitik 1. „Im Haushalt der Agentur für Arbeit stehen im Jahr 2016 rd. 50 Mio. Euro für arbeitsmarktpolitische Fördermaßnahmen (...) zur Verfügung“, laut Seite 16. Welche Mittel sind damit gemeint? Bitte auflisten nach „aktive Arbeitsförderung“, „Dezentral geplante Budget“, „Förderung der Berufsausbildung “, „Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben“, „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung – AlgW“ und so weiter und so fort und deren jeweiligen inklusiven Förderungen sowie sonstige Leistungen. Die genannten rund 50 Millionen Euro betreffen nur das dezentrale Budget aus Kapitel 2 (Eingliederungstitel) und nur Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, ohne Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung und das Budget zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und ohne zusätzlich zugewiesene Mittel für Personen mit Drucksache 21/7691 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Fluchthintergrund. Im Übrigen handelt sich hierbei um eine Zuständigkeit des Bundes. Darüber hinaus: entfällt. 2. Welche Posten verbergen sich jeweils in den „zugeteilte Bundesmittel VK“ nach Anlage zu Drs. 21/7542? Bitte getrennt nach Verwaltungs- und Personalkosten pro Bezirk auflisten. In den „zugeteilten Bundesmitteln VK“ verbergen sich die für die Verwaltungsausgaben im Rahmen der Zuteilung vorgesehenen finanziellen Anteile des Bundes an den Verwaltungskosten von Jobcenter. Eine Unterteilung nach Personalausgaben und sonstigen Verwaltungskosten oder in Personalausgaben nach Bezirken ist im Rahmen einer Zuteilung nicht vorgesehen. Hierzu wird auf die Eingliederungsmittelverordnung und die darin zur Zuteilung enthaltenen Regelungen verwiesen.