BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7692 21. Wahlperiode 31.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 25.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gemeinsames Arbeitsmarktprogramm 2015 – 2020 der Sozialbehörde, Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg (4) – Sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen effizient (II)? Mit der Drs. 21/7483 setzt der Senat das gemeinsame Arbeitsmarktprogramm 2012 zwischen der Agentur für Arbeit Hamburg, Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) fort. Demnach ist es das Ziel, den Herausforderungen des Hamburger Arbeitsmarkts weiterhin gemeinschaftlich und wirksam zu begegnen und erfolgreiche Strategien des vorherigen Arbeitsmarktprogramms fortzusetzen (Seite 1 – Drs. 21/7483). Das aktuelle gemeinsame Arbeitsmarktprogramm beschreibt den IST-Zustand sowie die weiteren Ziele und konkret verabredete Programme durch die benannten Akteure am Hamburger Arbeitsmarkt. „Vermittlung“, „Qualifizierung“ und „Sozialer Arbeitsmarkt“ waren in der vorherigen Legislaturperiode Handlungsschwerpunkte. Mit der neuen Drs. 21/7483 wurde dieser Bereich weiterentwickelt. Geflüchtete, Frauen, Familien , Menschen mit Behinderung und Beschäftigte sind berücksichtigte Gruppen , denen bedarfsgerechte Qualifizierung oder Angebote unterbreitet werden sollen. Diese Angebote sollen bei Bedarf mit kommunalen und Bundesleistungen verknüpft werden. Auf die Antworten der Drs. 21/7543 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: I. Gemeinsame Herausforderungen – gemeinsame Verantwortung – gemeinsame Lösungen 1. In der Antwort des Senats wurde das Projekt „Inga“ vergessen: In welchem Verhältnis steht der Betreuungsschlüssel der Projekte „Inga“ zum sonstigen Betreuungsschlüssel von „Markt und Integration“ bei der Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter t.a.h.? Bitte jeweils im Verhältnis für die Jahre 2015 und 2016 tabellarisch darstellen. In der Agentur für Arbeit Hamburg lag der Betreuungsschlüssel für INGA in den Jahren 2015 und 2016 bei 1 zu 65, ein sonstiger Betreuungsschlüssel „Markt und Integration “ wird nicht festgelegt. Drucksache 21/7692 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Rund jede/r Fünfte bricht die „abschlussorientierte Qualifizierung im Alter von 25 bis unter 35 Jahren ab“. Welche Gründe sind dem Senat bekannt und wie bewertet er dieses? Siehe Abschlussbericht der Bundesagentur für Arbeit zur Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“: https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mda w/mtc4/~edisp/egov-content449061.pdf. Darüber hinaus ist das Thema regelmäßig Gegenstand der Erörterung zwischen den Partnern des Aktionsbündnisses Bildung und Beschäftigung Hamburg – Hamburger Fachkräftestrategie – auch unter dem Aspekt branchenspezifischer Unterschiede. 3. Wie viele Teilnehmer/-innen wurden nach der erfolgreichen Qualifizierung im Rahmen der 3. Hamburger Qualifizierungsinitiative für Altenpfleger /-innen in eine Tätigkeit vermittelt? Bitte auflisten nach: a. Geringfügige Tätigkeit b. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit c. Helfertätigkeiten Zielgruppen des ESF-Projektes 3. Hamburger Qualifizierungsoffensive sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Einrichtungen der Altenpflege. Ziele sind die Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse und die Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten im Berufsfeld der Altenpflege sowie die Erhöhung der Zahl der dringend benötigten Fach- und Assistenzkräfte. Im Rahmen des Projektes erfolgen: berufsbegleitende und verkürzte Nachqualifizierung von ungelernten und gering qualifizierten Pflegekräften zu ausgebildeten Assistenzkräften, berufsbegleitende und verkürzte Nachqualifizierung von ausgebildeten Assistenzkräften zu ausgebildeten Fachkräften und die Aufstiegsqualifizierung von ausgebildeten Fachkräften zu Leitungskräften. Zu den bisherigen Ergebnissen siehe Drs. 21/7543. Eine Vermittlung in die unter a. bis c. genannten Beschäftigungsverhältnisse ist nicht Bestandteil des Projektauftrags.