BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7695 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 26.01.17 und Antwort des Senats Betr.: HSH Nordbank Bezug:Garantieprovisionen (II) In Drs. 21/7518 habe ich Senatsantworten auf meine Fragen zu den Zahlungsströmen der Garantieprovisionen erhalten. Demnach sind die vollständigen Zusatzprämien über bisher 1,02 Milliarden Euro nie an die Länder geflossen, sondern lediglich den Ländern als Besserungsscheine angedient worden. Auf meine Frage 6., was der Senat gedenke zu unternehmen, um die noch nicht eingelösten Besserungsscheine doch noch von der HSH Nordbank in Geld bezahlt zu bekommen habe ich folgende Antwort erhalten: „Mit der Umstrukturierung der HSH Nordbank AG (HSH) in eine operative Gesellschaft und eine Holdinggesellschaft (HoldCo) im Rahmen der EU- Beihilfe-Entscheidung vom 2. Mai 2016 hat die HoldCo die Verpflichtungen hinsichtlich der zusätzlichen Prämie einschließlich der Verpflichtungen der HSH unter dem Besserungsschein aus den bisher von der finfo erklärten Forderungsverzichten übernommen (siehe Drs. 21/7385). Die Regelungen zur zusätzlichen Prämie sind mit der EU-Kommissionsentscheidung vom 20. September 2011 im Einzelnen festgelegt und entsprechend garantievertraglich umgesetzt worden (siehe Drs. 20/3220).“ Bereits in meiner Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 20/8370 vom 18.06.2013 habe ich explizit gefragt, wie und mit welchen Maßnahmen die Zweckbindung gewährleistet ist, dass diese Gelder aus den angedienten Besserungsscheinen auch irgendwann den Ländern zufließen können. Als Antwort habe ich exakt den identischen Hinweis auf die Drs. 20/3220 erhalten. Bereits zum 31.12.2012 hatte die Bank nach IFRS-Bilanzierungsregeln eine kostenwirksame Position dieser rückständigen Zusatzprovisionen über 980 Millionen Euro bilanziert. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein beziehungsweise deren hsh finanzfonds AöR benötigen diese Zuflüsse dringend, um ihre eigenen Kapitaldienste zu Kreditaufnahmen zugunsten der HSH-Nordbank -Rettung bedienen zu können. Offensichtlich hat die Bank diese Gelder dann letztendlich doch für sich selbst vereinnahmt. Dazu frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh finanzfonds AöR (finfo), der HSH Beteiligungs Management GmbH (HoldCo) und der HSH Nordbank AG (HSH) wie folgt: Drucksache 21/7695 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Hat die ländereigene Holdinggesellschaft demnach die HSH Nordbank von der nachträglichen Zahlungspflicht aus den angedienten Besserungsscheinen freigestellt? 2. Ist das denn nun ein „Forderungsverzicht“ oder eine Verpflichtungsübernahme ? 3. Falls es unter den von der finfo erlassenen Forderungsverzicht fällt, wer hat diesen Forderungsverzicht zulasten von Steuergeldern beziehungsweise der finfo diesen handstreichartigen Akt genehmigt? 4. Falls es eine (demnach sogar rückwirkend geltende) Verpflichtungsübernahme der HoldCo ist, warum ist der Bürgerschaft diese zusätzliche Verpflichtung über 1,02 Milliarden Euro zu hälftigen Lasten des Landes Hamburg nicht zur Abstimmung vorgelegt worden? 5. Wann hat die Bank diese Bilanzposition und in welcher Größenordnung gewinnerhöhend zugunsten ihres GuV-Ergebnisses ausbuchen dürfen, ohne es wie geboten an die Länder beziehungsweise die finfo auszukehren ? Die Verpflichtung der HSH zur Leistung der Zusatzprämie an die finfo wurde einschließlich der Regelungen zum Forderungsverzicht mit Besserungsschein im Wege einer Schuldübernahme auf die HoldCo übertragen (siehe Drs. 21/7385). Die Bürgerschaft hat den Maßnahmen zur Umstrukturierung, Stabilisierung und Privatisierung der HSH am 9. Dezember 2015 zugestimmt (siehe Drs. 21/2177). Der von der Bank bereits in Anspruch genommene Forderungsverzicht wurde mit den verbuchten Zusatzprämien der Bank verrechnet und im Rahmen des im Juni 2016 von der HSH vorgelegten Jahresabschlusses 2015 abgebildet. Im Jahresabschluss der HSH Nordbank führte die ertragswirksame Auflösung zukünftiger Verpflichtungen aus Garantieprämien sowie gegenläufig die aufwandswirksame Auflösung des Forderungsverzichts in Summe zu einer Entlastung von 665 Millionen Euro (siehe http://geschaeftsbericht2015.hsh-nordbank.de/mit-blick-nach-vorn.html#section).