BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/770 21. Wahlperiode 23.06.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 15.06.15 und Antwort des Senats Betr. Grundbesitz außerhalb Hamburgs Der Senat verfolgte im Jahr 2014 Pläne, „das Grundstück, die Revierförsterei oder Ähnliches“ in Alt-Erfrade zu verkaufen.1 Die zuständige Behörde hatte die Flächen der Revierförsterei als potenziell entbehrlich eingestuft.2 Ich frage deshalb den Senat: 1. Wie groß ist der Hamburger Besitz in Alt-Erfrade? Wie groß ist die bewaldete, wie groß die unbewaldete Fläche? Insgesamt rund 1.042 ha. Die bewaldete Fläche der Revierförsterei hat eine Größe von circa 794 ha. Die übrigen Flächen bestehen aus einem unbewaldeten Teil der Revierförsterei (6,7 ha), der engeren Hofstelle (12,6 ha), landwirtschaftlicher Nutzfläche beziehungsweise Kiesabbaugebiet (201,4 ha) sowie naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen (27 ha). 2. Will der Senat oder die zuständige Behörde weiterhin den Besitz verkaufen ? Wenn ja, welcher Teil des Besitzes soll verkauft werden? Derzeit ist kein Verkauf der Revierförsterei, aber eines Teils der Kiesabbauflächen vorgesehen. 3. Wird aktuell bereits eine Ausschreibung von (Teil-)Flächen vorbereitet? Wurde mit der Ausschreibung bereits begonnen und wenn ja, wann? Ja. Die Ausschreibungen zum Verkauf eines Teils der Kiesabbauflächen (siehe Antwort zu 2.) werden derzeit vorbereitet. 4. Gibt es bereits Kaufinteressenten? Wenn ja, wer sind sie beziehungsweise aus welcher Branche kommen sie? Ja. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, weitergehende Einzelheiten zu laufenden Vergabeverfahren zu veröffentlichen. 5. Welche Nachnutzung wird von den möglichen Käufern des Besitzes angestrebt? 6. Gibt es Auflagen der Stadt für die neue Nutzung nach einem Verkauf? 1 Siehe Drs. 20/13079. 2 Siehe Drs. 20/13243. Drucksache 21/770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Zweckbestimmung und andere Auflagen werden Teil der in der Antwort zu 3. genannten Ausschreibungen. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen . 7. Warum entscheidet sich die Stadt nicht anstelle eines Verkaufs für eine Verpachtung von Flächen in Alt-Erfrade, sodass die Flächen auch künftig von Hamburg genutzt werden könnten? Das ehemalige Staatsgut Alt-Erfrade ist – zunächst zeitlich befristet bis 31. Dezember 2018 – verpachtet worden. Die landwirtschaftlichen Teilflächen, die für den Kiesabbau in Anspruch genommen werden sollen, werden je nach Ausgang des Gebotsverfahrens vorzeitig aus dem Pachtvertrag herausgelöst. 8. Im Dezember 2014 war den Medien zu entnehmen, dass Hamburg den geplanten Verkauf des Großensees nicht mehr durchführen will. Gibt es aktuell Pläne, den Großensee zu verkaufen oder zu verpachten? Ein Verkauf des Großensees beziehungsweise eine Beendigung des bestehenden Pachtvertrages ist seitens der zuständigen Behörde derzeit nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 20/13072.