BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7702 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Körner (AfD) vom 26.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Myopie bei Jugendlichen – Erfassung und Prävention Myopie, umgangssprachlich Kurzsichtigkeit genannt, hat in den letzten Jahren extrem zugenommen und sich zu einer buchstäblichen Volkserkrankung entwickelt, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen. Anders als Weitsichtigkeit, die oftmals auf den menschlichen Alterungsprozesses zurückgeführt werden kann, werden in der Forschung immer wieder verschiedene Ursachen für die Myopie angeführt. Während in der Mitte des letzten Jahrhunderts ausschließlich eine genetische Veranlagung für die Kurzsichtigkeit verantwortlich gemacht wurde, sah man zunehmend auch das viele Lesen und Schreiben, vor allem aber das Fernsehen und die Bildschirmarbeit an Computer und Smartphone, als entscheidenden Faktor für die Entwicklung dieser Erkrankung an. Den allerneuesten Studien zufolge sind Letztere definitiv Teil des Problems. Weiterführend stellen diese Studien jedoch heraus, dass der einzige wirkliche Umweltfaktor, der die Kurzsichtigkeit bedingt, die im Freien verbrachte Zeit war.1 Untersuchungen von 4.000 Schulkindern in den USA zeigen, dass jene, die weniger Zeit im Freien verbrachten, ein größeres Risiko für Kurzsichtigkeit hatten. Der Grund hierfür liegt laut Studie im Fehlen des Lichtes beziehungsweise in den zu geringen Mengen an natürlicher Beleuchtungsstärke . Der gängigsten Hypothese zufolge wird durch Licht Dopamin im Auge freigesetzt, das anschließend das übermäßige Längenwachstum des Augapfels , und somit die Ursache einer Myopie, verhindert. Ein täglicher Lichtkonsum von 10.000 Lux über drei Stunden soll der Studie zufolge Kurzsichtigkeit bei Kindern signifikant verhindern können.2 Das Nichtbeachten dieser Zusammenhänge führte weltweit zu einem enormen Anstieg an Kurzsichtigkeit gerade bei Kindern und Jugendlichen. Litten in China vor 60 Jahren circa 10 bis 20 Prozent der Jugendlichen an einer Myopie, sind es derzeit bereits schätzungsweise 90.3 In Europa trifft dies im gleichen Altersspektrum auf rund jede zweite Person zu. Entstehende Kosten für Brillen, Kontaktlinsen oder Operationen belasten somit zunehmend Krankenkassen sowie die Bürger selbst. Zudem können ganze Lebenswege verbaut werden. Eine stärkere Ausprägung dieser Erkrankung führt auch zu 1 Dolgin, Elie (2015): Kurzsichtigkeit – die neue Pandemie, In: Spektrum der Wissenschaft, 09/ 2015, Seite 20. 2 Dolgin, Elie (2015): Kurzsichtigkeit – die neue Pandemie, In: Spektrum der Wissenschaft, 09/ 2015, Seite 21. 3 Stein, Annett (2015): Computer und Smartphone – Immer mehr Menschen sind kurzsichtig, unter: http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/kurzsichtig-immer-mehr-menschen-sehenschlecht -a-1051300.html (abgerufen am: 12.09.2016). Drucksache 21/7702 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 beruflichen Folgen: Die Ausübung von Berufen innerhalb der Polizei, dem Militär oder der Luftfahrt bleibt Kurzsichtigen teilweise verwehrt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Grundprinzip der Unterrichtsgestaltung in Hamburger Schulen ist ein methodisch abwechslungsreicher Unterrichtsverlauf. Dementsprechend wechseln sich im Bereich der digitalen Bildung Phasen der Arbeit an einem digitalen Endgerät mit anderen Phasen im Stundenverlauf ab. Damit sitzen die Schülerinnen und Schüler in Hamburger Schulen nicht über Stunden vor digitalen Endgeräten. Schülerinnen und Schüler erhalten in den Klassenräumen bei Bedarf besondere Sitzplätze , die die Sicht zur Tafel oder ähnliche Unterstützung ermöglichen. Beim Abschluss von Rahmenverträgen zur Beschaffung digitaler Endgeräte für Schulen werden aktuelle, qualitativ hochwertige Geräte ausgeschrieben. Das Konzept des ganzheitlichen und handlungsorientierten, binnendifferenzierenden Lernens kommt allen Schülerinnen und Schülern zugute und ist nicht speziell auf Kinder und Jugendliche mit spezifischen Einschränkungen ausgerichtet. Schülerinnen und Schüler mit Einschränkungen bei der Teilhabe an Bildung erhalten einen Nachteilsausgleich . Hierzu hat die für Bildung zuständige Behörde eine Handreichung für pädagogisches Personal und Eltern herausgegeben. Spezielle Angaben zum Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Sehbeeinträchtigungen finden sich in der Handreichung auf Seiten 18 und 19, siehe http://www.hamburg.de/contentblob/ 3897226/data/nachteil-dl.pdf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Sind dem Senat aktuelle Erhebungen bezüglich des Ausmaßes von Kurzsichtigkeit bei Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen für Hamburg bekannt? Aussagekräftige Daten über die Kurzsichtigkeit von Kindern und Jugendlichen in Hamburg liegen den zuständigen Behörden nicht vor. 2. Gibt es innerhalb Hamburger Schulen Konzepte bezüglich der Unterrichtsgestaltung außerhalb der räumlichen Einheiten? Wenn ja, an welchen Schulen und mit welchen Stundenaufwand? 3. Finden Unterrichtseinheiten außerhalb schulischer Gebäude statt? Wenn ja, welche Disziplinen und welcher Stundenansatz? Schulen entscheiden im Rahmen ihrer einzelschulischen Selbstverantwortung und auf der Grundlage der geltenden Bildungspläne über die Gestaltung des Unterrichts und damit auch über die Orte (innerhalb oder außerhalb von Gebäuden), an denen dieser Unterricht stattfindet. Unterricht außerhalb schulischer oder anderer Gebäude ist mit Blick auf eine Fülle von Fächern möglich. Exemplarisch können Sportunterricht unter Nutzung von Außensportanlagen, Wasserflächen et cetera, Exkursionen, zum Beispiel im Stadtteil im Kontext der „Stolpersteine“, der Besuch von Freilichtmuseen, Gärten und Grünanlagen, Natur- beziehungsweise Tierparks, des Hafens, die Radfahrausbildung im Rahmen des Aufgabengebiets Verkehrserziehung, der Besuch von Denkmälern als Element des Geschichtsunterrichts und vieles mehr genannt werden (siehe hierzu exemplarisch die Handreichung „Außerschulische Lernorte – gesellschaftswissenschaftliche Fächer, siehe: http://li.hamburg.de/publikationen-2010/2819340/ ausserschulische-lernorte-gesellschaftswissenschaften/). Grundsätzlich ist die Zahl möglicher Lernorte außerhalb von Gebäuden nicht begrenzt. Eine Erfassung der unterrichtlichen beziehungsweise unterrichtsergänzenden Nutzung von Lernorten außerhalb von Gebäuden nach Orten und Stundenansätzen durch die zuständige Behörde findet nicht statt. Die Bildungspläne im Verantwortungsbereich des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) sehen eine Durchführung der schulischen Ausbildung in Lernfeldern vor. Innerhalb dieser Lernfelder können Unterrichtseinheiten auch außerhalb von Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7702 3 schulischen Gebäuden stattfinden, zum Beispiel im Rahmen von Fachexkursionen, Projekten und im Sportunterricht.