BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7703 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Alexander Wolf und Dr. Joachim Körner (AfD) vom 26.01.16 und Antwort des Senats Betr.: Das Projekt STAFFEL Initiiert durch die Hamburger SPD-Bundestagsabgeordneten Matthias Bartke und Johannes Kahrs hat das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium 21 Millionen Euro bereitgestellt für das Modellprogramm „STAFFEL“, durch das Arbeitslose und Flüchtlinge gemeinsam arbeiten und weitergebildet werden sollen. Gefördert werden sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit einer Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche. Die Förderung ist als Festbetragsfinanzierung ausgestaltet und beträgt maximal 681 Euro, was einem Fördersatz von 75 Prozent entspricht. Der bereitgestellte Betrag von 21 Millionen Euro steht für die Förderung von rund 500 Plätzen bis 2018 zur Verfügung . Interessierte Projektträger konnten bis Ende Juli 2016 Konzeptvorschläge zur Förderung beim Bundesarbeitsministerium einreichen, so geschehen durch die „FIT gGmbH“. Dieser Hamburger Beschäftigungsträger bekam die Zusage für die vollen von ihm beantragten 400 der insgesamt rund 500 Plätze. Mit 60 genehmigten Förderungsplätzen wurde der Kolping- Dienstleistungs-GmbH Bamberg mit deutlichem Abstand die zweithöchste Projektgenehmigung zuteil. Bei der „FIT gGmbH“ handelt es sich laut Internetauftritt um ein „gemeinnütziges Unternehmen, das in Hamburg unterschiedliche Projekte betreibt und Arbeiten ausführt, bei denen etwas Sinnvolles für die Allgemeinheit entsteht.“ Geschäftsführer des Unternehmens ist das SPD-Mitglied Peter Bakker, der zugleich auch Geschäftsführer des traditionellen und gemeinnützigen Beschäftigungsträgers „Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH“ ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 6. Juni 2016 eine Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe durch Arbeit für junge erwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (STAFFEL)“ im Bundesanzeiger veröffentlicht (http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema- Arbeitsmarkt/foerderrichtlinie-bundesprogramm-soziale-teilhabe.pdf?__blob= publicationFile&v=1). Mit dem Bundesprogramm sollen laut Förderrichtlinie erwerbsfähige , leistungsberechtigte Geflüchtete und andere Leistungsberechtigte im Rechtskreis SGB II zwischen 25 und 35 Jahren an Beschäftigung oder Ausbildung herangeführt und langfristig in den Arbeitsmarkt sowie in die Gesellschaft integriert werden. Im Rahmen des Bundesprogrammes werden durch den Bund sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden gefördert. Finanziert werden 75 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts (einschließlich Sozial- und Arbeitslosenversicherung ) sowie Anleitung, Betreuung, Beratung und Coaching. Anträge Drucksache 21/7703 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 waren an das BMAS zu richten, die Auswahlentscheidung traf ein durch das BMAS zuvor ausgeschriebener Dienstleister. In den Tagen und Wochen nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger erhielt die zuständige Behörde zu dem Bundesprogramm Anfragen von mehreren Hamburger Trägern: - FIT sowie ein weiteres Hamburger Trägerkonsortien baten um einen Letter of Intent . - Mook wat e.V. sowie ein weiterer Hamburger Träger erkundigten sich nach einer ergänzenden Finanzierung des Programms STAFFEL durch die Stadt. Die zuständige Behörde begrüßt aus arbeitsmarktpolitischer Sicht das Programm, da zum einen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze angeboten werden, die es den Teilnehmenden ermöglichen, unter realen Arbeitsbedingungen beschäftigt zu werden. Zum anderen bietet die Limitierung der Arbeitszeit auf 20 Stunden genügend Freiräume für parallele Maßnahmen (zum Beispiel Qualifizierung, Sozialberatung et cetera). Damit steigen die Chancen der Teilnehmenden erheblich, im Anschluss auch eine Beschäftigung oder Ausbildung aufzunehmen. Aus diesem Grund erhielten die anfragenden Trägerkonsortien von der zuständigen Behörde ein entsprechendes Unterstützungsschreiben (Letter of Intent) für das Antragsverfahren. Außerdem hat die zuständige Behörde zugesagt, sich als Drittfinanzier am Programm zu beteiligen. Schlussendlich haben FIT und Mook wat e.V. Ende August mitgeteilt, dass ihre Anträge an das Bundesministerium erfolgreich waren und einen Zuschlag durch den Dienstleister erhalten haben. Demnach wurden dem Träger FIT 400 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bewilligt, Mook wat e.V. 20 Plätze. Die zuständige Behörde stellt den beiden Hamburger Trägern FIT und Mook wat e.V. des Programms STAFFEL je Teilnehmerin/Teilnehmer und Monat für besetzte Plätze ergänzende Mittel in Höhe von 400 Euro für die Projektlaufzeit zur Verfügung. Die Kofinanzierungsmittel sollen für Verwaltungskosten und/oder Infrastrukturausgaben eingesetzt werden, die nicht Bestandteil der Förderung des Bundes sind. Die Höhe der Zuwendung orientiert sich an der Kofinanzierung für das Programm Soziale Teilhabe . Hier finanziert die zuständige Behörde ebenfalls 400 Euro pro Teilnehmenden und Monat ergänzend zur Bundesförderung. Die Antragsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Laut Bericht des NDR hat die Hamburger Sozialbehörde der „FIT gGmbH“ zusätzliche Förderzusagen erteilt. Trifft dies zu und wenn ja, in welcher Form, in welcher Höhe, in welchem Zeitraum und für welche Projekte wird die Förderung gewährt? Siehe Vorbemerkung. 2. Erhält die „Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH“ Förderungen durch Behörden des Stadtstaates Hamburg und wenn ja, in welcher Höhe? Die Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH ist einer von insgesamt sechs Trägern der zwei Produktionsschulen in Horn und Bergedorf mit jeweils 50 Plätzen im Bereich der schulpflichtersetzenden Ausbildung von schulpflichtigen Jugendlichen betreibt. Dafür erhalten alle Träger monatliche Zuwendungen in Höhe von 822,50 Euro pro besetzten Platz. Weiter ist die die Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH einer von acht Tagwerk- Projekt-Trägern, die ein niedrigschwelliges Arbeits- und Unterstützungsangebot in der Größenordnung von 40 Plätzen für arbeitspolitische Zielgruppen umsetzt. Sie erhält eine Zuwendung in Höhe von 123.689 Euro pro Jahr. Die Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH unterstützt zudem mit einem arbeitspolitischen Projekt die Pflege der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und erhält dafür eine Zuwendung von 33.953 Euro jährlich für eine Anleiterstelle. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7703 3 3. Welche Verflechtungen gesellschaftsrechtlicher oder sonstiger Art bestehen zwischen der „FIT gGmbH“ und der „Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH“? Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH und Jugend hilft Jugend Hamburg e.V. sind Gründer der Gesellschaft FIT gGmbH. 4. Ist dem Senat bekannt, inwieweit die „FIT gGmbH“ Gewinne erzielt und falls ja, in welcher Höhe? 5. Ist dem Senat bekannt, inwieweit die „Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH“ Gewinne erzielt und falls ja, in welcher Höhe? 6. Ist dem Senat das Gehalt des Geschäftsführers der „FIT gGmbH“ bekannt? Falls ja, wie hoch ist dieses? 7. Ist dem Senat das Gehalt des Geschäftsführers der „Sprungbrett Dienstleistungen gGmbH“ bekannt? Falls ja, wie hoch ist dieses? FIT gGmbH und Sprungbrett gGmbH sind gemeinnützige GmbHs im Sinne der Abgabenordnung . Im Rahmen der Zuwendungsverfahren wird zudem geprüft, inwieweit Eigenmittel einzubringen sind. Darüber hinaus liegen der zuständigen Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration keine Informationen vor. 8. Welche weiteren Projekte werden beziehungsweise wurden bereits von der „FIT gGmbH“ durchgeführt? Weitere Projekte sind der zuständigen Behörde nicht bekannt.