BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7709 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Bundestagswahl 2017 – Wie viele Wahldienststellen werden eingerichtet ? In den letzten Jahren stiegen bei Wahlen regelmäßig die Anzahl und der Anteil der Briefwähler. Bei der Bundestagswahl 2013 haben in Hamburg erstmals über 30 Prozent der Wählerinnen und Wähler auf diesem Wege gewählt. Viele Menschen suchen dafür die Wahldienststellen persönlich auf, um im Rahmen der sogenannten vorgezogenen Urnenwahl ihre Stimme direkt abzugeben, ohne dass es zu einer zeitlichen Verzögerung durch den Postweg von Antragstellung und Stimmabgabe kommt. Trotz des steigenden Interesses an der Briefwahl wurde in Hamburg in den letzten Jahren allerdings regelmäßig die Anzahl der Wahldienststellen reduziert. Nachdem es bei der Bürgerschaftswahl 2011 in der Stadt noch 17 Wahldienststellen gab, waren es bei der Bundestagswahl 2013 lediglich 15 und bei der Bürgerschaftswahl 2015 nur noch 14 Wahldienststellen. Dadurch werden die Bürgerfreundlichkeit der Verwaltung sowie die Erreichbarkeit der jeweiligen Dienststellen eingeschränkt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die temporär eingerichteten Wahldienststellen haben insbesondere die Aufgabe, die hohe Anzahl per Post oder elektronisch eingehender Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahl) zu bearbeiten sowie die Wahlberechtigtenverzeichnisse zu führen. Ergänzend kann in den Wahldienststellen vor Ort per Brief gewählt werden. Eine Vergleichsstatistik zu der Inanspruchnahme dieses Angebotes liegt nicht vor, der Anteil der Wählerinnen und Wähler, die per Brief wählen, beträgt jedoch seit der Wahl vom 20. Februar 2011 etwas über 30 Prozent und ist zuletzt von der Europawahl mit einem Höchstwert von 32,1 Prozent zur Bürgerschaftswahl leicht um 1,4 Prozentpunkte zurückgegangen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. An welchen Stellen sollen in Hamburg zur Bundestagswahl im September 2017 Wahldienststellen eingerichtet werden? 2. Welche Veränderungen bei den Wahldienststellen sind jeweils aus welchen Gründen zur Bundestagswahl im September 2017 im Einzelnen vorgesehen? In Hamburg-Mitte ist die Planung noch nicht abgeschlossen und in Bergedorf ist der konkrete Standort noch offen. Im Übrigen ist beabsichtigt, wie bei der Bürgerschaftswahl am 15. Februar 2015 an folgenden Standorten eine Wahldienststelle einzurichten : Altona Altona, Platz der Republik 1 Drucksache 21/7709 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Osdorf, Bornheide 47a Eimsbüttel Grindelberg 66 Lokstedt, Garstedter Weg 13. Hamburg-Nord Hamburg-Nord, Kundenzentrum Lenhartzstraße 28 (postalisch: Kümmellstraße 7) Wandsbek Wandsbek, Schloßstraße 60 Bramfeld, Herthastraße 20 Alstertal, Wentzelplatz 7 Rahlstedt, Rahlstedter Straße 151 Bergedorf Standort noch offen, voraussichtlich, Holzhude 1, Harburg Harburg, Harburger Rathausforum 1 Süderelbe, Neugrabener Markt 5 3. Welche Veränderungen der Öffnungszeiten der Wahldienststellen für die Bundestagswahl 2017 werden gegenüber den Wahlen in 2015 und 2013 derzeit geplant oder geprüft? Über gegebenenfalls eine Änderung der Öffnungszeiten wird nach Vorliegen der für die Wahl am 24. September 2017 geltenden Fassung der Bundeswahlordnung entschieden .