BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7712 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir und Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Erteilung von Steueridentifikationsnummern für wohnungs- und obdachlose Menschen Für wohnungs- und obdachlose Menschen ist die Beantragung einer Steueridentifikationsnummer schwierig. Oftmals wird dies mit dem Hinweis abgelehnt , die Vergabe einer Steuer-ID wäre nur möglich, wenn eine Meldeadresse vorhanden sei. Diese können wohnungs- und obdachlose Menschen jedoch nicht vorweisen. Insbesondere Menschen aus anderen europäischen Staaten, die sich hier auf Arbeitssuche befinden, sind von dieser Praxis betroffen. Gleichwohl scheint es jedoch Wege zu geben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist das reguläre Verfahren für die Erteilung einer Steueridentifikationsnummer ? Das Verfahren ergibt sich aus den §§ 139a und 139b der Abgabenordnung (AO). 2. Welche rechtliche oder sonstige Grundlage besteht für die oben geschilderte Verknüpfung von Steuernummer und Meldeadresse? Bitte Paragrafen , Dienstanweisung et cetera nennen. Eine Verknüpfung von Identifikationsnummer (IdNr.) und Meldeadresse ist nach § 139a Absatz 2 AO nicht zwingend erforderlich. 3. Wie legt die zuständige Behörde die Verordnung: „Vergabe der Identifikationsnummer auf Anforderung des Finanzamts nach § 139a Abs. 2. Abgabenordnung“ aus? Seit 2012 wird auch nicht meldepflichtigen Personen eine IdNr. zugeteilt. 4. Wie können wohnungslose Menschen in Hamburg eine Steueridentifikationsnummer bekommen? a. Was sind die Voraussetzungen und wie die Wege der Beantragung? b. Welche Finanzämter sind zuständig? Durch einen entsprechenden Antrag und Vorlage eines Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) im Finanzamt Hamburg-Mitte. c. Gibt es gesonderte Verfahren für Unionsbürger/-innen und wenn ja, wie laufen diese ab? Nein. 5. Ist dem Senat der eingangs beschriebene Umstand bekannt? a. Schätzt er diesen als problematisch ein? Drucksache 21/7712 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum nicht? b. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der betroffenen Menschen? c. Wird an einer Lösung gearbeitet? Wenn ja, wie soll diese aussehen und wann kann mit ihrer Umsetzung gerechnet werden? Siehe Antwort zu 1. bis 4. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.