BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7715 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Elbvertiefung – Wie gut ist der Senat vorbereitet? (IV) – hier: Änderungen im Projektablauf Die Unklarheiten vonseiten des Senats zum geplanten Bauablauf bei der Elbvertiefung bleiben. Im Jahr 2011 hieß es noch, dass die Elbe nicht nur vertieft, sondern auch verbreitert werden solle. Unter anderem sei dazu vor Wedel eine 385 Meter breite Begegnungsbox für besonders große Schiffe geplant.1 Im Jahr 2015 sollte Presseberichten zufolge zunächst eine Verbreiterung in einem allerersten Bauabschnitt zwischen Glückstadt und Hamburg von 300 auf 320 Meter stattfinden.2 Auf der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Innovation und Medien führte der Senat dazu aus, dass die Priorität auf der Verbreiterung der Fahrrinne liegen würde. Zudem wurde zur Reihenfolge im Bauablauf ausgesagt, dass nach der Verbreiterung die Vertiefung und erst danach eine „Begegnungsbox“ umgesetzt werde. Die Änderung im geplanten Bauablauf wurde dabei als projektbedingt bezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Inwieweit gab beziehungsweise gibt es Änderungen/Abweichungen zu den ursprünglichen Planungen zum Bauablauf auf Hamburger Seite? a. Seit wann gab es welche Änderungen und jeweils warum wurde der Bauablauf geändert? (Bitte nach Jahren differenziert darstellen.) b. Wer ist innerhalb der BWVI für Vorplanungen, Planungen des Bauablaufs zuständig? (Bitte unter Angabe der Anzahl der Mitarbeiter und der Abteilung/Referat.) c. Wann hat wer die jeweilige Änderung im Bauablauf beschlossen? Der grundsätzliche Bauablauf im Bereich der Hamburger Delegationsstrecke wurde nicht geändert. Für Planung und Umsetzung der Maßnahme ist die HPA zuständig entsprechend des ihr durch § 3 des Gesetzes über die Hamburg Port Authority (HPAG) zugewiesenen Aufgabenkatalogs. Im Übrigen siehe Drs. 21/7354. 1 Vergleiche https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article13754832/Begegnungsbox-fuergrosse -Schiffe.html. 2 Vergleiche http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/hafen-hamburg-bremencontainerwirtschaft -und-elbvertiefung-a-1031014.html. Drucksache 21/7715 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Inwieweit gab beziehungsweise gibt es Änderungen/Abweichungen zu der ursprünglichen Planung und/oder Koordinierung des Bauablaufs mit der Bundesverwaltung? a. Jeweils wann gab es welche Änderungen und warum (bitte nach Jahren differenziert darstellen)? b. Wann hat wer die jeweilige Änderung im Bauablauf beschlossen? Wer ist innerhalb der BWVI für die Koordinierung des Bauablaufs mit der Bundesverwaltung zuständig? Der Bauablauf für den im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) liegenden Fahrrinnenabschnitt wurde grundsätzlich nicht geändert. Dessen Koordination liegt im Aufgabenbereich der für den Ausbau zuständigen Vorhabensträger. Für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist dies die HPA, für die WSV das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg. 3. Gab es gegebenenfalls Auflagen vom Bundesverwaltungsgericht, die zu Änderungen im Bauablauf führten? a. Wenn ja, welche, wann und warum? b. Wer war jeweils für Einarbeitung der Änderungen federführend in der BWVI und in der HPA zuständig? Nein. 4. Gab beziehungsweise gibt es Abweichungen im Bauablauf der einzelnen Bauabschnitte? a. Wenn ja, wie hat sich die Reihenfolge der Maßnahmen für die einzelnen Bauabschnitte verändert und welche Auswirkungen hat dies auf den Bauablauf? b. Inwieweit gab es dazu wann welche Abstimmungen zwischen BWVI, HPA und den zuständigen Bundesstellen? Nein. 5. Wie war in die unter 1. – 4. genannten Punkte jeweils a. der Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, b. der Wirtschaftssenator der Freien und Hansestadt Hamburg sowie c. der zuständige Staatsrat der Freien und Hansestadt Hamburg eingebunden? Siehe Drs. 21/7354. 6. Wie viele Bauabschnitte und welche sind aktuell für die Fahrrinnenanpassung geplant? a. Mit welchem Bauabschnitt soll nach den aktuellen Planungen nach einem erhofften positiven Urteil am 9. Februar 2017 gegebenenfalls begonnen werden? b. Wie ist der aktuelle Zeitplan der Realisierung der einzelnen Bauabschnitte zur Fahrrinnenanpassung? c. Mit welchem Bauabschnitt sollte zu Beginn der Planungen begonnen werden? Auf Hamburger Gebiet besteht die Fahrrinnenanpassung aus vier Teilprojekten: Der Uferbefestigung am Köhlbrand (Bau einer Vorsetze), der Richtfeuerlinie Blankenese, dem Düker zum Radarturm Neßsand und dem Baggern und Verbringen. Die Planung sieht vor, dass nach einem positiven Urteil verschiedene vorbereitende Arbeiten parallel ausgeführt werden sollen. Das Urteil zur Fahrrinnenanpassung erfolgt am 9. Februar 2017. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7715 3 7. Wann wurden Senator Horch und Bürgermeister Scholz erstmalig über Änderungen im Bauablauf von wem beziehungsweise von welcher zuständigen Stelle informiert? Entfällt. 8. Was bringt den Kunden/Reedereien nach Kenntnis des Senats den schnellsten Nutzen nach einem erhofften positiven Urteil zur Fahrrinnenanpassung ? Die Verbreiterung der Fahrrinnen im Streckenbereich zwischen Glückstadt und Hamburgischer Landesgrenze von heute 300 m auf künftig 320 m erbringt den schnellsten Nutzen. Mit der damit verbundenen Verminderung der dort geltenden Begegnungsrestriktion wird für die Schifffahrt eine erste nautische Verbesserung erreicht. 9. Wie ist der aktuelle Stand des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Ausschreibung für die Maßnahme Vorsetzen Köhlbrand? Wann erfolgen hierzu welche weiteren Schritte? Am 17. Januar 2017 fand die Submission für den Teilnahmewettbewerb statt. Die eingegangenen Teilnahmeanträge werden derzeit ausgewertet. Die zweite Stufe (Verhandlungsverfahren) wird nach Auswertung und Bekanntgabe des Ergebnisses voraussichtlich Ende des 1. Quartals des Jahres 2017 veröffentlicht. Voraussetzung für den Start der zweiten Phase ist die Aufhebung des Baustopps. 10. Welche personellen Änderungen gab es über den Wechsel des zweiten HPA-Geschäftsführers hinaus im Rahmen des Projekts Fahrrinnenanpassung ? Welchen Personen wurde hierzu in den Jahren 2015, 2016 und in 2017 jeweils warum welche Zuständigkeit entzogen und wem wurde sie jeweils erteilt? Im Jahr 2015 wurde die Projektleitung nachbesetzt. Im Übrigen wurde und wird die personelle Ausstattung der Projektgruppe entsprechend den sich verändernden Aufgabenschwerpunkten laufend angepasst. Im Übrigen siehe Drs. 21/7354.