BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7717 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Mathe-Vorabi-Klausuren (II): Lädt Schulsenator Rabe alle Last bei den Lehrern ab? Als kürzlich bekannt wurde, dass der Notendurchschnitt bei der Vorabi- Klausur im Fach Mathematik in Hamburg bei 4,1 liegt, ordnete SPD-Schulsenator Rabe eine pauschale Aufwertung aller Klausuren um drei Punkte an (Anfrage der FDP-Fraktion, Drs. 21/7509). Bildungspolitisch offenbarte sich damit das Scheitern der rot-grünen Politik. Alle Beteiligten wissen seit Jahren aus verschiedenen Vergleichsarbeiten, dass die Leistungen von Hamburgs Schülern, auch in der Unter- und Mittelstufe, gerade in den Kernfächern nicht denen aus anderen Bundesländern entsprechen. Und seit Langem ist bekannt, dass in diesem Frühjahr in Deutsch, Mathe, Englisch und Französisch erstmals in allen Bundesländern Abituraufgaben geschrieben werden, die aus einer gemeinsamen Sammlung stammen. Das ist zwar noch kein richtiges „Zentralabitur“, weil jedes Bundesland selbst entscheidet, ob, wie viele und welche Aufgaben es aus der gemeinsamen Sammlung für die eigenen Prüfungen übernimmt. Aber es war klar vorauszusehen, dass Hamburgs Abiturienten – wenn die Schulbehörde Aufgaben aus dem Bundespool nimmt – ihre Prüfungen erstmals auf dem Niveau von Bayern und Sachsen schreiben müssen. Bedenklich ist nun eine weitere Folge von Rabes Sofortmaßnahmen. In einer Pressemitteilung am 11. Januar 2017 teilte die Schulbehörde unter anderem mit: „Alle Schulen sollen mindestens zwölf zusätzliche Übungs- und Vorbereitungsstunden für Mathematik in der für Abiturienten normalerweise unterrichtsfreien Zeit vom 11. bis 18. April 2016 [sic] als Angebot organisieren. (…) Die Schulen sollen für die Abiturienten eine zusätzliche Lernförderung am Nachmittag bei Gefahr des Nichtbestehens einrichten (Lernförderung nach § 45 HmbSG). (…)“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die für Bildung zuständige Behörde hat in ihrem Schreiben vom 9. Januar 2017 an die Schulleitungen der weiterführenden Schulen die Vorgabe gemacht, die Durchführung eines Kompakttrainings in der für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfreien Zeit vom 11. bis zum 18. April 2017 anzubieten, um auf das erste bundesweite Mathematik -Abitur vorzubereiten. Jede Schule organisiert ein Übungsangebot für Prüflinge im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Unterrichtsstunden. Die Schulen haben die- Drucksache 21/7717 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ses Angebot verbindlich bereitzustellen. Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler ist jedoch freiwillig. Diese unterrichtsfreie Zeit liegt nicht in den Schulferien, sondern dient den Schülerinnen und Schülern dazu, sich auf das schriftliche Abitur vorzubereiten. Die Lehrkräfte stehen in diesem Zeitraum für Fragen und Einzelberatung hinsichtlich der Prüfungen in den Schulen zur Verfügung. Darüber hinaus hat die zuständige Behörde die Schulen gebeten, weitere Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Dazu gehören die Einführung einer zusätzlichen wöchentlichen Doppelstunde Mathematik in der Zeit bis zum Abitur, individuelle Fördermaßnahmen gemäß § 45 Hamburgisches Schulgesetz sowie eine Kompaktwoche Mathematik in den Märzferien. Jede Schule ist vor diesem Hintergrund aufgefordert zu prüfen, welche Formen der Förderung für ihre Schülerschaft passend und angemessen sind. Darüber hinaus wurden alle Fachleitungen Mathematik zu zwei Dienstbesprechungen eingeladen, die am 25.Januar 2017 und am 31. Januar 2017 stattgefunden haben. Auf diesen Besprechungen wurden unter anderem Möglichkeiten zur verstärkten Vorbereitung der Prüflinge auf die Abiturklausur erörtert. Demgemäß haben die Planungen der Schulen gerade erst begonnen und sind noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Drs. 21/7675. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Schulen haben eine „zusätzliche Lernförderung“ eingerichtet? Was beinhaltet diese konkret? 2. Wie viele Lehrer sind mit dieser zusätzlichen Lernförderung beschäftigt? Bitte die Anzahl je Schule und insgesamt angeben. 3. Wie viele zusätzliche Arbeitsstunden entstehen den Lehrern durch diese zusätzliche Lernförderung? Bitte die Anzahl je Schule und insgesamt angeben. Laut § 5 Absatz 2 Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes (VO-BF) vom 22. September 2011 erhalten Schülerinnen und Schüler der Studienstufe besondere Förderung, wenn ihre Leistungen in einem oder mehreren Fächern, Lernbereichen oder im Seminar mit weniger als 5 Punkten bewertet wurden. Zur Durchführung der Lernförderung können die Schulen zum Beispiel eigene Lehrkräfte, eigenes sozialpädagogisches Fachpersonal oder Honorarkräfte einsetzen. Honorarkräfte können unter anderem sein: Studierende, Referendariatsanwärter, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Lerntherapeuten, Lehrkräfte in Elternzeit, pensionierte Lehrkräfte. Für die Durchführung erhalten die Schulen Zuweisungen in Form von Wochenarbeitszeitstunden (WAZ), die flexibel eingesetzt werden können, sowie Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für alle leistungsberechtigten Schülerinnen und Schüler mit Lernförderung . Zusätzliche Arbeitsstunden entstehen den Lehrkräften nicht. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Welche Schulen bieten jeweils wie viele zusätzliche „Übungs- und Vorbereitungsstunden “ für Mathematik an? Bitte für jede Schule die angebotene Stundenanzahl angeben. Alle Schulen sind verpflichtet, mindestens zwölf Übungs- und Vorbereitungsstunden zur Vorbereitung der schriftlichen Abiturklausur im Fach Mathematik anzubieten. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Wie viel Mehrarbeit entsteht durch die Übungs- und Vorbereitungsstunden den entsprechenden Lehrern? Bitte für jede Schule die Anzahl der betroffenen Lehrer sowie die Anzahl der Mehrarbeit in Stunden angeben sowie beide Zahlen insgesamt für Hamburg. 6. Auf wie viele Stunden beläuft sich die Mehrarbeit für Lehrkräfte insgesamt für die zusätzliche Lernförderung und die Übungs- und Vorbereitungsstunden ? Wie vielen WAZ entspricht diese Arbeit umgerechnet? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7717 3 Welche Kosten der Freien und Hansestadt Hamburg entstehen rechnerisch durch diese Mehrarbeit (unabhängig von einer etwaigen tatsächlichen Zusatz-Vergütung)? 7. Wenn einzelne Lehrer offensichtlich Mehrarbeit leisten müssen: Wann und in welcher Form und Höhe gedenkt der Senat diese zu vergüten? 8. Werden die zwölf zusätzlichen Übungs- und Vorbereitungsstunden für Mathematik in den Schulferien stattfinden oder in der für Abiturienten unterrichtsfreien Zeit? Die zwölf Übungs- und Vorbereitungsstunden für Mathematik finden in der für die Abiturienten unterrichtsfreien Zeit statt, in der die Lehrkräfte jedoch nicht unterrichtsfrei haben und ohnehin den Schülerinnen und Schülern für Fragen und zur Vorbereitung auf das schriftliche Abitur in den Schulen zur Verfügung stehen. Für die Lehrkräfte entsteht daher keine Mehrarbeit. Die Übungs- und Vorbereitungsstunden sind durch die Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung abgedeckt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Drs. 21/7675. 9. Welche dienstrechtlichen Grundlagen sind zu beachten bei der Verpflichtung von Lehrern zur Erteilung von zusätzlichem Unterricht und im Besonderen, wenn es sich um eine unterrichtsfreie Zeit handelt? Wie verfahren die Schulen und die Schulbehörde, wenn Lehrer für diese Zeit bereits einen Urlaub gebucht haben? Es sind die Vorgaben der Verordnung über die Arbeitszeit der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen (Lehrkräfte-Arbeitszeit-Verordnung) zu beachten. Da es sich um keine Schulferien handelt, dürfen die Lehrkräfte nach der Lehrkräfte-Arbeitszeit- Verordnung keinen Urlaub nehmen.