BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7718 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Park+Ride Poppenbüttel Seit Einführung der P+R-Gebühren an der Station Poppenbüttel beschweren sich viele Anwohner über zugeparkte Straßen. Ich frage den Senat: Ein Kernziel des P+R-Entwicklungskonzeptes besteht in den kontinuierlichen Qualitätsverbesserungen , die P+R-Anlagen für die Nutzerinnen und Nutzer besser nutzbar und attraktiver zu gestalten (siehe Drs. 21/5888). Nach der Einführung der Entgeltpflicht und anfänglich zu erwartenden Rückgängen zeigen die Auswertungen der Auslastung an vielen Anlagen, so auch an der P+R-Anlage Poppenbüttel (Stormarnplatz), einen kontinuierlichen Anstieg des Auslastungsgrades. Das Entgelt dient dazu, den ÖPNV-Nutzern eine ausreichende Zahl von Parkplätzen zur Verfügung zu stellen. Bei der Umsetzung des P+R-Entwicklungskonzeptes ist aus Sicht der zuständigen Behörde sowohl den Interessen der Pendlerinnen und Pendlern als auch den Bewohnerinnen und Bewohnern Rechnung zu tragen. Dieses Ansinnen wurde auch im bisherigen Verlauf der Entwicklung des P+R-Standortes Poppenbüttel umgesetzt. So sind die Anwohnerinnen und Anwohner bei dem Umbau zur P+R-Anlage (Stormarnplatz ) intensiv einbezogen worden und es wurde ein tragfähiges Konzept entwickelt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der P+R-Betriebsgesellschaft mbH (P+R) und des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV) wie folgt: 1. Wie war die Auslastung der Park+Ride-Anlage in Poppenbüttel in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bis zur Einführung der Gebührenpflicht? In Poppenbüttel befinden sich mit dem Parkhaus am Stormarnplatz und dem Parkplatz am Tennigkeitweg östlich und westlich der S-Bahn jeweils eine P+R-Anlage. An der Stelle des Parkhauses am Stormarnplatz befand sich bis zur Schließung zum Zwecke des Umbaus im März des Jahres 2015 ein Parkplatz, der regelmäßig voll ausgelastet war. Der P+R-Parkplatz am Tennigkeitweg war bis zur Schließung zum Zwecke des Umbaus im September des Jahres 2016 ebenfalls regelmäßig voll ausgelastet . 2. Wann wurde dort die Gebührenpflicht eingeführt? Für die umgebaute P+R-Anlage (Stormarnplatz) wurde mit ihrer Eröffnung zum 1. Oktober 2016 die Entgeltpflicht eingeführt. Der Parkplatz am Tennigkeitweg war bis zur umbaubedingten Schließung stets entgeltfrei. 3. Wie ist die Auslastung der Anlage seit Einführung der Gebührenpflicht? Die P+R-Betriebsgesellschaft mbH führt auf ihren Anlagen in der ersten und zweiten Hälfte jedes Monats Zählungen der Belegung durch. Die acht bislang seit dem 1. Ok- Drucksache 21/7718 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 tober 2016 durchgeführten Zählungen an der P+R-Anlage (Stormarnplatz), welche 360 P+R-Stellplätze bietet, wiesen in chronologischer Reihenfolge die Belegungszahlen 35, 42, 44, 79, 82, 76, 160 und 113 auf und sind damit insgesamt steigend. 4. Wie viele Fahrgäste fahren mit der S-Bahn von S Poppenbüttel täglich zum Flughafen? Gemäß Erhebungen des HVV fahren etwa 170 Personen täglich von der S-Bahn- Haltestelle Poppenbüttel zur S-Bahn-Haltestelle Hamburg Airport (Flughafen). 5. Wie viele davon wohnen nicht im Einzugsbereich von S Poppenbüttel, parken also dort nur ihr Auto? Hierzu liegen keine Informationen vor. 6. Wie oft gab es in den letzten sechs Monaten vor Einführung der Gebührenpflicht Beschwerden von Anwohnern über zugeparkte Straßen? 7. Wie oft gab es in den ersten sechs Monaten nach Einführung der Gebührenpflicht Beschwerden von Anwohnern über zugeparkte Straßen ? Der Polizei liegen sowohl für den Zeitraum der letzten sechs Monate vor Einführung der Gebührenpflicht zum 1. Oktober 2016 als auch für den Zeitraum seit Einführung der Gebührenpflicht keine Beschwerden vor.