BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7723 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Blockiert die Bürokratie in Hamburg Drittmittelforschung an den Hochschulen ? Die Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte stellt ein wichtiges Standbein der Hamburger Hochschulen und Universitäten bei ihrer Finanzierung dar. So verzeichnete etwa nur allein die Universität Hamburg im Jahr 2015 Drittmittelerträge, die nicht aus der Wirtschaft stammen, pro Professor in Höhe von 212.894 Euro, Drittmittelerträge aus der Wirtschaft pro Professor in Höhe von 23.206 Euro und war an sechs drittmittelfinanzierten Graduiertenkollegs beteiligt. Um Deutschland bei neuen Technologien weiter in einer Vorreiterrolle zu halten und bei manchen Technologiefeldern den Rückstand aufzuholen, ist es wichtig, dass Forscher schnell auf neue Entwicklungen reagieren können. Da die Grundfinanzierung von Hochschulen es nicht zulässt, dass damit eigene Projekte finanziert werden können, müssen dafür Projektmittel eingeworben werden. Um sich im Forschungsbereich, gerade wenn es um (neue) Technologien geht, wieder an die Weltspitze zu bewegen, sind daher zuverlässige und schnelle Förderentscheidungen notwendig. Für die meisten Mittel ist es notwendig, dass mit dem Vorhaben bis zur Antragsentscheidung nicht begonnen wird. Oftmals kommt es allerdings bei der Antragstellung um Drittmittel zu immensen Verzögerungen, die der jeweiligen Hochschule und damit dem Wissenschaftsstandort Hamburg schaden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Landesforschungsförderung Hamburg existiert erst seit dem 1. Januar 2013. Im Jahr 2013 förderte die zuständige Behörde zwar bereits extern evaluierte Exzellenzvorhaben im Rahmen des Förderformats „Strategische Programmförderung von Forschungsschwerpunkten und Potentialbereichen“, es erfolgten jedoch keine Ausschreibungen . Die ersten Ausschreibungen im Rahmen der Förderformate „Wissenschaftsgeleitete Projektförderung von neuen Forschungsthemen“ und „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ erfolgten im Jahr 2014. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen im Wesentlichen auf der Grundlage von Auskünften der Universität Hamburg (UHH), Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW), HafenCity Universität Hamburg (HCU), Hochschule für bildende Künste (HFBK), Hochschule für Musik und Theater (HfMT) und der Technischen Universität Hamburg (TUHH) wie folgt: 1. Wie hoch war die Anzahl der eingereichten beziehungsweise der gestellten Drittmittelanträge der Hamburger Universitäten und Hochschulen in Drucksache 21/7723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Und welchen finanziellen Umfang hatten diese Anträge? Bitte differenziert nach Jahr, Hochschule, Anzahl und finanziellem Umfang je Hochschule, nach Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung , DFG, BMBF, EU et cetera) und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. 2. Wie hoch war der Anteil der bewilligten Drittmittelanträge der Hamburger Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Und welchen finanziellen Umfang hatten diese Anträge ? Bitte differenziert nach Jahr, Hochschule, Anzahl und finanziellem Umfang je Hochschule, nach Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung, DFG, BMBF, EU etc.) und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. 3. Wie hoch war die Anzahl der zurückgezogenen Drittmittelanträge der Hamburger Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016? Und welchen finanziellen Umfang hatten diese Anträge? Bitte differenziert nach Jahr, Hochschule, Anzahl und finanziellem Umfang je Hochschule, nach Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung, DFG, BMBF, EU et cetera) und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. 4. Aus welchen Gründen wurden die unter 3. genannten Anträge zurückgezogen ? Bitte differenziert nach Jahr, Hochschule, Anzahl und finanziellem Umfang je Hochschule, nach Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung, DFG, BMBF, EU et cetera) und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. Die befragten Hochschulen können in Ermangelung von Statistiken im Sinne des Fragestellers das abgefragte Datenmaterial teilweise nicht zur Verfügung stellen. Bei der HFBK gab es im Jahr 2011 einen bewilligten Drittmittelantrag mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 270.200 Euro aus der Förderung der DFG, im Jahr 2014 einen bewilligten Drittmittelantrag mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 85.000 Euro sowie im Jahr 2015 einen bewilligten Drittmittelantrag mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 120.000 Euro aus der Förderung der DFG, zwei bewilligte Drittmittelanträge mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 1.129.974 Euro sowie einen weiteren bewilligten Drittmittelantrag mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 35.000 Euro. Bei der HfMT gab es im Jahr 2011 zwei bewilligte Drittmittelanträge mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 767.780,25 Euro aus der Förderung des BMBF, im Jahr 2013 zwei bewilligte Drittmittelanträge mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 255.500 Euro aus der Landesforschungsförderung sowie im Jahr 2015 einen bewilligten Drittmittelantrag mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 15.796 Euro aus der EU-Förderung, zwei bewilligte Drittmittelanträge mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 571.229,79 Euro aus der Förderung des BMBF und einen bewilligten Drittmittelantrag mit einem finanziellen Umfang in Höhe von 13.000 Euro aus der Landesforschungsförderung . Im Übrigen siehe Anlagen 1 bis 4. 5. Wie lang war jeweils der Zeitraum von der Antragsstellung der eingereichten beziehungsweise der gestellten Drittmittelanträge der Hamburger Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 bis zur Bewilligung oder zur Absage des jeweiligen Antrages? Bitte differenziert nach Jahr, Hochschule, nach Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung, DFG, BMBF, EU et cetera) sowie nach den Zeitkategorien unter sechs Monate, sechs bis zwölf Monate sowie über zwölf Monate und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. 6. Wie lang war jeweils der Zeitraum von der Antragsstellung der eingereichten beziehungsweise der gestellten Drittmittelanträge der Hambur- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7723 3 ger Universitäten und Hochschulen in den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 bis zum Beginn der jeweiligen beziehungsweise der beantragten Projekte? Bitte differenziert nach Jahr, Hochschule, nach Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung , DFG, BMBF, EU et cetera) sowie nach den Zeitkategorien unter sechs Monate, sechs bis neun Monate, zehn bis zwölf Monate sowie über zwölf Monate und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten. Bei der Landesforschungsförderung Hamburg lag der Zeitraum zwischen Antragstellung der Drittmittelanträge und Fördermitteilung/Bewilligung der zuständigen Behörde an die Präsidien der Hochschulen für alle antragstellenden Hochschulen und Projekte bei acht Monaten (17. Januar 2014 bis 11. September 2014) in der ersten Ausschreibungsrunde (Forschungsverbünde, Graduiertenschulen, künstlerische Einzelvorhaben ) und bei 6,5 Monaten (9. Mai 2016 bis 21. November 2016) in der zweiten Ausschreibungsrunde (Forschungsverbünde). Die Zeiträume zwischen Antragstellung und Fördermitteilung beim Förderformat „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ lagen für alle antragstellenden Hochschulen und Projekte 2014 bei drei Monaten, 2015 zwischen 2,5 und drei Monaten und 2016 zwischen drei und vier Monaten. Bei der Landesforschungsförderung Hamburg lag der Zeitraum zwischen Antragstellung und Beginn der Projekte bei den Forschungsverbünden, Graduiertenschulen und künstlerischen Einzelprojekten zwischen acht und elf Monaten. Auf Wunsch der Hochschulen lag der Projektbeginn – je nach Größe des Vorhabens – in der Regel zwei bis drei Monate nach Projektbewilligung, um projektvorbereitende Maßnahmen durchführen zu können (zum Beispiel Stellenausschreibungen und -besetzungen). Im Förderformat „Aufbau internationaler Forschungskooperationen“ lag der Zeitraum zwischen Antragstellung und Projektbeginn in der Regel zwischen drei und vier Monaten . An den Hochschulen erfolgt keine statistische Erfassung der erbetenen Zeiträume. Für die Ermittlung der Zahlen müsste jeder einzelne Antrag beziehungsweise jedes einzelne Projekt geprüft werden. Diese Auswertung ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehende Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht möglich. Zudem wäre diese Zahl auch nicht verlässlich, da zum Beispiel in zweistufigen Verfahren Antragsskizzen bereits durch einzelne Wissenschaftler eingereicht werden können, sodass in diesen Fällen keine zentralen Angaben zum Zeitraum der Antragstellung vorliegen. Bei der HfMT war durch eine Einzelauswertung aller Projektanträge der angefragten Jahre aufgrund der im Vergleich zu anderen Hochschulen geringen Anzahl eine Angabe hinsichtlich der Zeiträume möglich. Im Jahr 2013 betrug der Zeitraum von der Antragsstellung bis hin zur Bewilligung der Förderung in zwei bei der Landesforschungsförderung gestellten Drittmittelanträgen sechs bis zwölf Monate. Die beiden damit verbundenen Projekte konnten ebenfalls in diesem Zeitraum begonnen werden. Im Jahr 2014 betrug der Zeitraum von der Antragsstellung bis hin zur Bewilligung der Förderung in einem beim BMBF gestellten Drittmittelantrag unter sechs Monate. Das damit verbundene Projekt konnte ebenfalls in diesem Zeitraum gestartet werden. Im Jahr 2015 betrug der Zeitraum von der Antragsstellung bis hin zur Bewilligung der Förderung in einem bei der EU gestelltem Drittmittelantrag sechs bis zwölf Monate. Das damit verbundene Projekt konnte ebenfalls in diesem Zeitraum gestartet werden. Außerdem betrug im Jahr 2015 der Zeitraum von der Antragsstellung bis hin zur Bewilligung der Förderung in zwei beim BMBF gestellten Drittmittelanträgen in einem Fall unter sechs Monate und im zweiten Fall über zwölf Monate. Die damit verbundenen Projekte konnten ebenfalls in diesen Zeiträumen gestartet werden. Zudem betrug im Jahr 2015 der Zeitraum von der Antragsstellung bis hin zur Bewilligung der Förderung in einem bei der Landesforschungsförderung gestellten Drittmittelantrag unter sechs Monate. Das damit verbundene Projekt wurde nach dem zeitlichen Ablauf von zwölf Monaten gestartet. Drucksache 21/7723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 7. Auf welche Art und Weise erfolgen jeweils die Bescheide beziehungsweise die verbindlichen Förderzusagen der jeweiligen Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung, DFG, BMBF, EU et cetera)? In der Landesforschungsförderung Hamburg erfolgen die Förderzusagen und -absagen durch Fördermitteilungen an die Präsidien der antragstellenden Hochschulen sowie durch projektspezifische Fördermitteilungen an die Präsidien der Hochschulen und den federführenden Wissenschaftler eines Projektes. Die Bescheide beziehungsweise die verbindlichen Förderzusagen an die Hochschulen und gegebenenfalls parallel an die Antragstellerinnen und Antragsteller erfolgen seitens der Projektträger beziehungsweise bewilligenden Stelle schriftlich, postalisch oder elektronisch als Zuwendung, Zuweisung, Fördermitteilung oder Bewilligungsvertrag . a) Und für alle Anträge, deren Bearbeitungen länger als sechs Monate dauerten: Was sind die Gründe für die langen Antragsbearbeitungszeiten ? Bitte differenziert nach dem jeweiligen Projektträger beziehungsweise bewilligender Stelle (Landesforschungsförderung, DFG, BMBF, EU et cetera) auflisten. Die Antragsbearbeitungszeiten der zuständigen Behörde im Rahmen der Landesforschungsförderung Hamburg sind maßgeblich abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge und der Dauer des Begutachtungsprozesses. In den wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren werden schriftliche Expertengutachten eingeholt. Die Gutachtersuche, die Bitte um Erstellung eines Gutachtens, die Gutachtenrückläufe sowie deren Auswertung benötigen Zeit. Die externen wissenschaftlichen Gutachterinnen und Gutachter arbeiten freiwillig auf unentgeltlicher Basis und sind aktive Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit begrenztem Zeitbudget. Bei der Gutachtersuche gibt es zudem immer wieder auch Absagen mit der Folge einer erneuten Gutachtersuche . Es kommt zudem häufig zu Verzögerungen bei der Erstellung der Gutachten . Im Übrigen kann diese Frage im Detail nur von den Drittmittelgebern beantwortet werden . Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt im Allgemeinen von der Förderinstitution und dem Förderverfahren ab. Hierbei sind beispielsweise die Identifizierung geeigneter Gutachter, Rückmeldungen externer Gutachter, die Sitzungstermine der Entscheidungsgremien und die anschließende Fertigung der Bewilligung Hauptfaktoren für die Bearbeitungsdauer. Verzögerungen können bei BMBF-Verfahren beispielsweise durch den Wechsel des Projektträgers während des Verfahrens eintreten. Hinzu kommen zum Teil zweistufige Verfahren sowie Begutachtungstermine vor Ort in koordinierten Programmen der DFG. Bei der EU können unter Umständen längere Verhandlungen zwischen Drittmittelgeber und Koordinator eines EU-Verbundes zu einer verzögerten Bewilligung führen. Im Übrigen liegen die Antragsbearbeitungszeiten der DFG, des Bundes (BMBF), der EU und anderer Drittmittelgeber nicht im Zuständigkeitsbereich des Senats. Daher können dazu keine weiteren Angaben gemacht werden. b) Welche Möglichkeiten sieht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde, die Hamburger Universitäten und Hochschulen dabei zu unterstützen, die Antragsbearbeitungszeiten zu verkürzen? Bei der Landesforschungsförderung Hamburg wird seitens der zuständigen Behörde ein Projektträger mit langjähriger Begutachtungserfahrung eingeschaltet, um die Antragsbearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Durch das wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahren sind dem jedoch Grenzen gesetzt. Um den Zeitraum zwischen Antragstellung und Projektbeginn für die Hochschulen praktikabler zu gestalten, wird ab 2017 zudem die Förderdauer von drei Jahren auf dreieinhalb Jahre erhöht. Damit sollen die vorbereitenden Maßnahmen der Antragsteller (Projektaufbau, Personaleinstellung, Organisatorisches) unterstützt werden. Diese Maßnahmen erfolgten bisher häufig erst in der dreijährigen Projektlaufzeit mit der Folge von Zeitverlusten für die inhaltliche Forschungsarbeit oder eines im Vorfeld verzögerten Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7723 5 eigentlichen Projektbeginns. Im Übrigen hat der Senat keinen Einfluss auf die Antragsbearbeitungszeiten externer Drittmittelgeber. Universität Hamburg EU (ohne UKE) BMBF (inkl. UKE) DFG (inkl. UKE) bewilligte Anträge 20 54 201 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 3.815.606,88 28.700.000,00 € 53.468.187,00 € EU (ohne UKE) BMBF (inkl. UKE) DFG (inkl. UKE) bewilligte Anträge 19 79 98 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 6.074.317,95 65.300.000,00 € 49.812.085,00 € EU (ohne UKE) BMBF (inkl. UKE) DFG (inkl. UKE) bewilligte Anträge 17 44 110 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 5.524.780,03 22.200.000,00 € 23.829.085,00 € EU (ohne UKE) BMBF (inkl. UKE) DFG (inkl. UKE) Landesforschungsförderung (inkl. UKE) bewilligte Anträge 20 61 139 10 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 15.454.710,40 32.500.000,00 € 34.537.643,00 € ca. 10.000.000,00 EU (ohne UKE) BMBF (inkl. UKE) DFG (inkl. UKE) bewilligte Anträge 23 40 167 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 7.103.603,30 28.100.000,00 € 40.968.668,00 € EU (ohne UKE) BMBF (inkl. UKE) DFG (inkl. UKE) bewilligte Anträge 15 65 liegt noch nicht vor Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 4.528.912,64 29.300.000,00 € liegt noch nicht vor 2014 2015 2016 2011 2012 2013 Drucksache 21/7723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Technische Universität Hamburg EU BMBF Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 28 21 33 Finanzieller Umfang * 12.139.748,42 16.439.532,30 bewilligte Anträge 12 13 16 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 2.889.737,00 9.010.165,20 5.271.156,20 Gründe für zurückgezogene Anträge Zeitdruck, mangelnde Kofinanzierung * * EU BMBF Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 30 24 36 Finanzieller Umfang * 12.478.010,00 15.498.866,32 bewilligte Anträge 11 2 5 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 3.728.266,00 243.364,80 1.183.204,00 Gründe für zurückgezogene Anträge Zeitdruck, mangelnde Kofinanzierung * * EU BMBF Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 8 13 9 Finanzieller Umfang * 4.088.409,53 1.699.478,60 bewilligte Anträge 10 7 9 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 3.980.649,00 1.436.752,24 2.346.466,60 Gründe für zurückgezogene Anträge Zeitdruck, mangelnde Kofinanzierung * * EU BMBF Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 26 9 36 Finanzieller Umfang * 5.211.987,65 11.158.013,46 bewilligte Anträge 5 10 18 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 479.583,00 4.630.190,80 4.703.015,21 2014 2011 2012 2013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7723 7 Anlage 2 Gründe für zurückgezogene Anträge Zeitdruck, mangelnde Kofinanzierung * * EU BMBF Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 35 15 44 Finanzieller Umfang * 9.254.581,04 18.654.468,41 bewilligte Anträge 4 16 (1 in 2014 beantragt, in 2015 bewilligt) 40 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 4.631.643,00 10.039.023,87 15.280.031,05 Gründe für zurückgezogene Anträge Zeitdruck, mangelnde Kofinanzierung * * EU BMBF Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 31 16 58 Finanzieller Umfang * 6.287.564,89 15.084.416,44 bewilligte Anträge 11 11 (davon 2 in 2015 beantragt, in 2016 bewilligt) 50 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 2.905.350,00 7.466.100,41 13.918.533,26 Gründe für zurückgezogene Anträge Zeitdruck, mangelnde Kofinanzierung * * Anmerkung: Die Antworten beziehen sich auf die der Verwaltung der TUHH bekannt gewordenen Anträge. * Diese Daten sind statistisch nicht erhoben. 2014 2015 2016 Drucksache 21/7723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 HAW Hamburg EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 7 4 0 * 35 Finanzieller Umfang 2.416.222,94 € 1.434.703,00 € 0,00 € * 4.094.002,02 € bewilligte Anträge 4 4 0 * 31 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 2.216.251,64 € 1.434.703,00 € 0,00 € * 3.198.630,01 € EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 7 2 0 11 22 Finanzieller Umfang 2.138.740,50 € 752.926,00 € 0,00 € Es wird nur der Finanz-umfang der bewilligten Projekte erfasst 6.678.152,00 € bewilligte Anträge 4 1 0 7 10 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 1.870.539,50 € 137.736,00 € 0,00 € 1.202.612,00 € 3.207.237,00 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge * * * 0 * Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge * * * entfällt * Gründe für zurückgezogene Anträge * * * entfällt * EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 1 6 3 5 33 Finanzieller Umfang 368.953,00 € 6.732.085,00 € 267.247,00 € Es wird nur der Finanz-umfang der bewilligten Projekte erfasst 8.596.667,00 € bewilligte Anträge 1 6 2 3 26 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 368.953,00 € 6.723.085,00 € 165.037,00 € 31.155,00 € 5.335.679,00 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge * * * 0 1 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge * * * entfällt 250.000,00 € 2013 2014 2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7723 9 Anlage 3 Gründe für zurückgezogene Anträge * * * entfällt Im Einvernehmen mit dem Projektträger zurückgezogen, um eine erneute Antragstellung mit dem gleichen Thema zu ermöglichen, da eine Förderung nicht in Aussicht gestellt wurde. EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige Anzahl Drittmittelanträge 24 20 1 5 52 Finanzieller Umfang 17.544.746,00 € 17.698.035,00 € 527.716,00 € Es wird nur der Finanz-umfang der bewilligten Projekte erfasst 34.448.516,74 € bewilligte Anträge 4 13 0 1 23 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 1.142.091,00 € 11.187.090,00 € 0,00 € 1.715.575,18 € 13.108.022,82 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge * * * 0 2 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge * * * entfällt 708.219,00 € Gründe für zurückgezogene Anträge * * * entfällt Im Einvernehmen mit dem Projektträger zurückgezogen, um eine erneute Antragstellung mit dem gleichen Thema zu ermöglichen, da eine Förderung nicht in Aussicht gestellt wurde. Anmerkungen: * Diese Daten sind statistisch nicht erhoben. 1. Für die Jahre 2011 und 2012 kann keine, für das Jahr 2013 nur eine begrenzte Aussage getroffen werden, da das Team Drittmittel erst im Laufe des Jahres 2013 geschaffen wurde und erst ab diesem Zeitpunkt Informationen zur Verfügung stehen. 2. Es kann zu Verwerfung zwischen den Jahren kommen. Z.B. ein in 2015 gestellter Antrag wurde erst in 2016 bewilligt. 3. Die Landesforschungsförderung hat erst in 2014 erste Projektausschreibungen durchgeführt. Es werden nur Projekte erfasst, bei denen die HAW federführend ist. 4. Mischfinanzierte Projekte können nicht dargestellt werden und wurden unter der Kategorie des „Hauptzuwenders“ gezählt. 2015 2016 Drucksache 21/7723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 10 HafenCity Universität Hamburg EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige bewilligte Anträge 4 7 1 2 17 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 326.443,40 € 2.907.513,50 € 24.074,00 € 1.286.594,00 € 447.233,09 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Gründe für zurückgezogene Anträge entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige bewilligte Anträge 3 1 4 1 15 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 424.506,25 € 28.005,00 € 674.531,69 € 355.951,00 € 462.267,41 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Gründe für zurückgezogene Anträge entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige bewilligte Anträge 1 0 0 0 11 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 13.000,00 € entfällt entfällt entfällt 181.199,20 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Gründe für zurückgezogene Anträge entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige bewilligte Anträge 1 0 4 1 20 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 45.000,00 € entfällt 768.859,80 € 155.000,00 € 2.018.010,85 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Gründe für zurückgezogene Anträge entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige bewilligte Anträge 2 1 2 3 9 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 545.539,00 € 120.178,22 € 375.165,00 € 969.106,08 € 980.497,70 € 2011 2012 2013 2014 2015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7723 11 Anlage 4 Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Gründe für zurückgezogene Anträge entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt EU BMBF DFG Landesforschungsförderung Sonstige bewilligte Anträge 5 5 5 1 13 Finanzieller Umfang bewilligte Anträge 1.352.039,00 € 1.004.439,54 € 201.192,00 € 19.900,00 € 324.391,70 € Anzahl zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Finanzieller Umfang zurückgezogener Drittmittelanträge 0 0 0 0 0 Gründe für zurückgezogene Anträge entfällt entfällt entfällt entfällt entfällt Anmerkungen: Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates für einen Kerndatensatz Forschung sieht hinsichtlich von Drittmitteln allein eine Datenpflege in Form von Drittmitteleinnahmen oder Drittmittelerträgen, nicht aber von beantragten Drittmitteln vor. Hierdurch soll die Bürokratie hinsichtlich der Drittmittelforschung für Wissenschaftler/innen und Hochschulverwaltung begrenzt werden. Umfassende Angaben zur Drittmittelforschung können zudem erst durch die Einführung eines Forschungsinformationssystems qualitätsgesichert gepflegt werden. Aufgrund all dieser Voraussetzungen liegen die erfragten Angaben zur Antragsphase daher statistisch nicht vor. Ein statistisches Erfassen von gestellten und abgelehnten Anträgen findet nicht statt. Es werden nur bewilligte Projekte berücksichtigt, die nach einem Antragsverfahren gefördert worden sind. Projekte der Auftragsforschung bleiben hier unberücksichtigt. Die durch Hamburg Innovation für die HCU verwalteten Drittmittelprojekte sind nicht berücksichtigt. 2015 Drucksache 21/7723 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 12 7723ska_Taex 7723ska_Anlagen 7723ska_Antwort_Anlage1 7723ska_Antwort_Anlage2 7723ska_Antwort_Anlage3 7723ska_Antwort_Anlage4