BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7730 21. Wahlperiode 03.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 27.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Start-ups unterstützen und für den öffentlichen Nahverkehr gewinnen Hamburgs digitale Wirtschaft besteht überwiegend aus kleinen Unternehmen und ist dringend auf hochspezialisierte Fachkräfte angewiesen. Im Wettstreit um diese rar gesäten Köpfe wächst seit Jahren die Bedeutung geldwerter Vorteile als Bestandteil der Entlohnung. An dieser Stelle besteht in Hamburg seit Längerem von städtischer Seite Nachholbedarf. Der HVV bietet seine vergünstigte ProfiCard erst für Unternehmen ab 20 Abnehmern an. Dieser Wert ist, gerade für Start-ups in der volatilen Frühphase ihrer Entwicklung, utopisch hoch. In diesen Phasen sind die Unternehmen jedoch dringend auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen, haben in der Regel aber nur knappe finanzielle Gestaltungsräume. Um hier zu helfen und vonseiten der Stadt Hamburg auch ein Zeichen für Gründer- und Startup -freundlichkeit zu setzen, hatte die CDU-Fraktion bereits 2015 eine Öffnung der HVV ProfiCard für Start-ups und mittelständische Unternehmen gefordert (Drs. 21/1451). Damals lehnte die rot-grüne Mehrheit in der Bürgerschaft diese Initiative ohne jegliche Begründung ab. Da der Bedarf bei Start-ups und mittelständischer Wirtschaft unverändert vorhanden ist, stellt sich die Frage ob der Senat hier eigene Konzepte vorweisen kann. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Aus Sicht des Senats spielt das Gründungsgeschehen eine wichtige Rolle für die wirtschaftliche Entwicklung Hamburgs. Insbesondere Start-ups bringen Innovationen hervor , schaffen Arbeitsplätze und sind eine Triebfeder der Wirtschaft und des strukturellen Wandels. Hamburg zählt unter anderem wegen seiner Beratungs- und Förderangebote zu den führenden Gründungsmetropolen in Deutschland. Die kontinuierliche Weiterentwicklung optimaler Rahmenbedingungen für Start-ups hat einen hohen Stellenwert für den Senat. Aktuelle Beispiele hierfür sind die geplanten Maßnahmen „Digitale Plattform für wissensbasierte Gründungen“, die Forschungs- und Innovationspark- Strategie des Senates sowie der Aufbau eines Innovations- und Wachstumsfonds. Anreize durch Vergünstigungen im öffentlichen Personennahverkehr sind aufgrund des Gebots der Tarifgleichgeit hingegen ungeeignet. Fahrkarten im Großkundenabonnement (GKA) des Hamburger Verkehrsverbund (HVV) sind nicht generell günstiger, sondern anders kalkuliert als das Regelabonnement . Bei langen Reisestrecken sind die Preise günstiger, bei kurzen Reisestrecken höher als bei einem Regelabonnement. Bei einem GKA werden außerdem Kostenvorteile , die durch die Wahrnehmung der Vertriebs- und Distributionsaufgaben entstehen, weitergegeben. Diese Vorteile entstehen jedoch erst, wenn die Unternehmen eine Drucksache 21/7730 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Mindestanzahl von 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigen. Dies ist in der Regel bei Start-ups nicht gegeben. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen auf der Grundlage von Auskünften des HVV wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat oder die zuständige Behörde den Bedarf mittelständischer Unternehmen an vergünstigten Konditionen für die eigenen Mitarbeiter beim HVV? Die Freie und Hansestadt Hamburg bietet eine Vielzahl von Unterstützungsleistungen für mittelständische Unternehmen, insbesondere für Start-ups. Die Absenkung der Mindestabnahmemenge für das HVV-Großkundenabonnement ist als Instrument für die Wirtschaftsförderung ungeeignet. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Haben der Senat oder die zuständige Behörde seit September 2015 eigene Initiativen oder Konzepte vorgestellt, um dieser Gruppe einen vergünstigten Zugang zu den Angeboten des HVV zur Verfügung zu stellen? 3. Beabsichtigen der Senat, die zuständige Behörde oder der HVV in Zukunft entsprechende Angebote zu entwickeln? Nein. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung.