BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7734 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 30.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Schulabgängerbefragung 2016 Der Senat hat am 12. Dezember 2016 eine Presseerklärung unter dem Titel „Fast zwei Drittel der Schulabgänger wechseln direkt nach Klasse 10 in Ausbildung oder Beschäftigung“ zur diesjährigen Schulabgängerbefragung herausgegeben . Die ohnehin „früher sehr schlechten Übergangsquoten“ – so Schulsenator Rabe – haben sich erneut verschlechtert. Nur noch 34,6 Prozent der Schulabgängerinnen und -abgänger finden nach Klasse 10 direkt einen betrieblichen, schulischen oder außerbetrieblichen Ausbildungsplatz. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das erklärte Ziel des Hamburger Senates ist es, alle Jugendlichen entweder in Ausbildung oder zum Abitur zu bringen. An diesem Ziel arbeiten alle Partner der Jugendberufsagentur (JBA) in enger Kooperation mit den staatlichen Schulen in der Berufsund Studienorientierung (BOSO) und den Bildungsgängen der Berufsvorbereitungsschulen . Um das Ziel zu erreichen, hat der Senat eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Jugendlichen gelingt der Übergang von der Schule in eine Ausbildung besser, wenn sie ihre beruflichen Interessen und Stärken frühzeitig und systematisch klären und schon während der Schulzeit eine realistische berufliche Perspektive entwickeln. Deswegen bereiten sich Jugendliche in Stadtteilschulen bereits ab Klasse 8 im Rahmen der Berufs- und Studienorientierung auf den Übergang in Ausbildung oder Studium vor. Stadtteilschulen und Förderschulen arbeiten dabei eng mit den berufsbildenden Schulen und den Fachleuten der Jugendberufsagentur Hamburg zusammen. Gemeinsam mit der Jugendberufsagentur gewährleisten sie seit 2013, dass in Hamburg kein Jugendlicher nach der Schule verloren geht, sondern alle eine Perspektive bekommen. Wer keinen Ausbildungsplatz findet, aber noch schulpflichtig ist, geht nach der Schule in die dualisierte Ausbildungsvorbereitung der berufsbildenden Schulen über, wo die Jugendlichen gezielt auf die Berufswelt vorbereitet werden. Für diejenigen, die im ersten Anlauf noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, bietet die dualisierte Hamburger Ausbildungsvorbereitung an den berufsbildenden Schulen eine Kombination des Lernens in Schule (zwei Wochentage) und Betrieb (drei Wochentage). Die langen Praxisphasen erleichtern den Jugendlichen den Übergang in die Arbeitswelt. Viele Jugendliche gehen aber nach ihrer Schulzeit andere Lebenswege, zum Beispiel Freiwilliges Soziales Jahr, Auslandsjahr oder Anschlussmaßnahmen. Schwieriger gestaltet sich für die Fachleute aus der Jugendberufsagentur und den Berufsbildenden Schulen die Zusammenarbeit mit den über 18-jährigen Schulabgängern. Sie sind nicht mehr schulpflichtig und können deshalb – anders als die minderjährigen Schulabgänger – nicht zu einem Besuch der schulischen Anschluss- und Übergangsmaßnahmen oder zur Beratung in der Jugendberufsagentur verpflichtet werden. Drucksache 21/7734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn Jugendliche nach ihrem Schulabschluss weder eine Ausbildung beginnen noch bei einem berufsschulischen Standort der Ausbildungsvorbereitung angemeldet sind, werden die Beraterinnen und Berater der Jugendberufsagentur aktiv, schreiben die Jugendlichen an oder suchen sie auch zu Hause auf. Das Ziel ist, dass alle Jugendlichen nach der Schule aktiv bleiben und die Unterstützungsangebote der berufsbildenden Schulen oder der Arbeitsagenturen annehmen. Um die Anzahl der Ausbildungsplätze zu erhöhen, ist die zuständige Behörde regelmäßig im Gespräch mit der Hamburger Wirtschaft, den Betrieben und den Kammern. Gemeinsames Ziel ist es, die Attraktivität der dualen Ausbildung zu stärken. Darüber hinaus wird mit der Hamburger Wirtschaft darüber gesprochen, das Berufsspektrum im Rahmen der Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell zu erweitern, sodass auch über diesen Weg mehr Ausbildungsplätze entstehen können. Die Stärkung des BOSO-Prozesses wird zudem unterstützt durch den Abschluss der Bund- Länder-Vereinbarung zur „Durchführung der Initiative Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, siehe: https://www.bildungsketten.de/_media/Bildungsketten_Vereinbarung_Hamburg.pdf. Diese Maßnahmen haben dazu geführt, dass Schulabgängerinnen und Schulabgänger jetzt deutlich mehr nach Klasse 10 direkt in eine Ausbildung übergehen. Waren es im Jahr 2012 noch 1.338 Jugendliche (25,2 Prozent der Schulabgänger), so stieg diese Übergangsquote nach Einführung der Maßnahmen erheblich an und bewegt sich seit 2013 bei rund 35 Prozent. Im Jahr 2016 konnten 1.777 Jugendliche nach Klasse 10 im ersten Anlauf direkt nach der Schule einen Ausbildungsplatz bekommen, das sind 34,6 Prozent aller 5.131 Schulabgänger nach Klasse 10. Dank des neu eingeführten Angebots der dualisierten Ausbildungsvorbereitung gelingt es einem großen Teil der Jugendlichen, die direkt im Anschluss an die Schulzeit keinen Ausbildungsplatz bekommen haben, ein Jahr später in Ausbildung oder Beschäftigung überzugehen. Der Übergang vollzieht sich somit in zwei Schritten, wer nicht direkt nach der Schule den Übergang schafft, hat dank AvDual die Chance, ein Jahr später in die Berufswelt zu wechseln. Im Jahr 2016 schafften auf diese Weise weitere 1.324 Jugendliche, die im letzten Jahr keinen Ausbildungsplatz bekommen hatten, dank der Unterstützung der Hamburger Berufsvorbereitungsschulen und der Produktionsschulen im zweiten Anlauf den Sprung in Ausbildung und Beschäftigung. Da beide Jahrgänge seit Einführung der Reformen ähnlich hohe Übergangszahlen aufweisen, summieren sich diese Übergänge wie in der Pressemitteilung vom 11. Dezember 2016 dargestellt, sodass im Durchschnitt rund zwei Drittel der Schulabgängerinnen und -abgänger direkt nach der Schule oder im folgenden Jahr in Ausbildung oder Beschäftigung wechseln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Die Presseerklärung des Senats wurde unter dem Titel veröffentlicht: „Fast zwei Drittel der Schulabgänger wechseln direkt nach Klasse 10 in Ausbildung oder Beschäftigung“. Laut der Tabelle in der Anlage der Presseerklärung sind nur 34,6 Prozent der Schulabgängerinnen und -abgänger direkt in Ausbildung gewechselt. Somit müssen etwa 30 Prozent der Schulabgängerinnen und -abgänger direkt in eine Beschäftigung gewechselt sein. Wo finden sich diese Zahlen? Die oben zitierte Pressemitteilung wurde am 11. Dezember 2016 in einer Vorab- Version veröffentlicht. Am 12. Dezember 2016 erfolgte die Veröffentlichung in der finalen Form: „Fast zwei Drittel der Schulabgänger wechseln direkt oder im folgenden Jahr in Ausbildung/Beschäftigung“ (siehe http://www.hamburg.de/pressearchivfhh /7643082/2016-12-12-bsb-schulabgaenger/). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Warum publiziert die Behörde für Schule und Berufsbildung eine „Erfolgszahl “ für „Ausbildung oder Beschäftigung“? Warum differenziert die Behörde für Schule und Berufsbildung nicht für Ausbildung und Beschäftigung ? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7734 3 3. Ist es für den Senat und die Behörde für Schule und Berufsbildung ein Erfolg, wenn Jugendliche nach der Schule direkt, ohne Ausbildung, in Beschäftigung einmünden? Wenn ja, bitte begründen. Wenn nein, welche Maßnahmen plant der Senat, um diese Quote zu senken? Siehe Vorbemerkung. 4. Handelt es sich bei den Jugendlichen, die laut Pressemitteilung des Senats vom 11.12.2016 eine Ausbildung begonnen haben, ausschließlich um Schulabgänger aus dem Jahr 2016? Wenn nein, um welche Jugendlichen in welcher Anzahl handelt es sich? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 5. Der Anteil der Jugendlichen, die nach Klasse 10 einen Ausbildungsplatz gefunden haben, hat sich in den letzten vier Jahren stetig verschlechtert: Waren es im Jahr 2013 noch 38,7 Prozent, sank der Anteil 2014 auf 37,4 Prozent, 2015 auf 36,7 Prozent und 2016 auf nur noch 34,6 Prozent. Wie bewertet der Senat diesen negativen Trend? 6. Wie gedenkt der Senat, den seit vier Jahren negativen Trend bei der Schulabgängerbefragung umzukehren? 7. Seit 2012 liegen die Übergänge in Ausbildungsvorbereitung über denen in Ausbildung. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass zum fünften Mal in Folge der wichtigste Ausbildungsgang für Schulabgängerinnen und -abgänger in Hamburg eine Warteschleife ist? Siehe Vorbemerkung. 8. Wie war der Erhebungsablauf der Schulabgängerbefragung 2016 konzipiert ? Wann und in welchen Schritten sollte von wem die Erhebung zur Schulabgängerbefragung 2016 durchgeführt und ausgewertet werden Hat es davon Abweichungen gegeben? Wenn ja, welche? Bitte den Erhebungsbogen beifügen. Für die Schulformen „Staatliche Stadtteilschulen“, „ReBBZ“ und „Schulen in privater Trägerschaft“ wurden die Schülerdaten gemäß Prozessbeschreibungen (siehe Anlage ) erhoben und ausgewertet. Im Schuljahr 2015/2016 hat es keine Abweichungen von bisherigen Verfahren gegeben. 9. Gibt es eine oder mehrere schriftliche Darstellungen der Auswertung? Wenn ja, bitte beifügen. In Ergänzung zur Pressemitteilung sind die Zahlen in einer Übersichtstabelle zusammengefasst und veröffentlicht (http://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/ 2016/12/20161212-Anlage-der-Pressemitteilung.pdf), im Übrigen siehe Antwort zu 1. 10. Laut Schulsenator Rabe „ist es gelungen, die früher sehr schlechten Übergangsquoten auf mittlerweile rund 63 Prozent zu steigern.“ Wie kommt der Schulsenator auf diese Zahl? a. Bitte den Rechenweg darstellen. b. Kann der Schulsenator in seiner Berechnung Doppelzählungen (zum Beispiel von der hohen Zahl von Abbrecherinnen und Abbrechern ) ausschließen? Wenn ja, wie? Bitte begründen. Zur Berechnung der Übergangsquote siehe Drs. 21/2941. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Prozessbeschreibung Übergangsmanagement 2016: Staatliche Stadtteilschulen  Datum  Verfahrensschritt  Zuständigkeit Vo rb er ei tu ng  ab sofort  Bitte die Deckblätter aller Schülerbögen des Jahrgangs 10  vervollständigen, kopieren und mit Klassenliste in einer  Mappe im Schulbüro hinterlegen.  Abgebende  Schulen  ab 18.01.2016  Die Mappe wird von HIBB‐Mitarbeiten nach Absprache zur  Schulpflichtüberprüfung im Schulbüro abgeholt.  JBA/HIBB  ab sofort  Datenübertragung (insbesondere mit aktualisierten SuS ‐ Adressdaten) aller Schülerinnen und Schüler (SuS) aus LUSD in  das Funktionspostfach   uesb‐2016@hibb.hamburg.de in der JBA:  Datentransport (Prozessbeschreibung siehe Anlage 4).  Klassen 9 + 10 der STS Abgebende  Schulen  Da te n  bis  19.02.2016  Auslieferung der Anschluss‐Ordner mit Anschlusslisten nach  Fertigstellung durch die HIBB‐Mitarbeiter/innen in den BOSO‐ Teams  JBA/HIBB  An sc hl us s‐O rd ne r ab 22.2.2016  Erteilte Einverständniserklärungen zur Weitergabe von Daten an die Partner der JBA werden im Anschluss‐Ordner abgelegt  und in den Anschlusslisten des Anschluss‐Ordners vermerkt.  Abgebende  Schulen  bis  05.07.2016  Eintragung „gesicherter Verbleib“:  Die abgebenden Schulen tragen den gesicherten Verbleib ihrer  SuS in die Anschlusslisten ein. Belege über den gesicherten  Verbleib werden im Anschlussordner abgelegt.  Abgebende Schulen  (Abteilungsleitung  und BO‐Beauftragte)  06. bis 08.07. 2016 Die Anschluss‐Ordner werden von HIBB‐Mitarbeitern  abgeholt.  Abteilungsleitung/  JBA/HIBB  bis 22.07.2016  Die AV‐Standorte erhalten die Listen der SuS ohne gesicherten  Verbleib  JBA/HIBB  JB A  bis 31.7. 2016  Die SuS ohne gesicherten Anschluss erhalten auf dem Postweg  die Einladungen für den ersten Schultag an den beruflichen  Schulen.  JBA/HIBB  AV   Do. 01.09. und  Fr. 02.09.2016  Erster und zweiter Schultag:   Anmeldung oder Abmeldung in den AV‐Schulen durch die SuS  SuS/AV‐Schulen  Mo. 05.09. bis  Fr. 16.09.2016  Beratung aller angemeldeten SuS. Beratungsziel: Vermittlung in  Ausbildung, BQ, etc. für geeignete SuS sicherstellen.  AV‐Schulen  Mo. 05.09. bis  Fr. 16.09.2016  AV‐Schulen klären den Verbleib aller nicht erschienenen SuS  auf.  AV‐Schulen  Mo.  19.09.2016 bis  12 Uhr  AV‐Schulen melden die angemeldeten SuS per Datenexport aus  WinSchool an das Funktionspostfach der JBA.  AV‐Schulen  JB A  Drucksache 21/7734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Anlage         Prozessbeschreibung Übergangsmanagement 2016: Regionale Bildungs‐ und    Beratungszentren                                ab 19.09.2016  Die nicht erreichten SuS werden mit Unterstützung der JBA  persönlich aufgesucht und beraten.    JBA/HIBB  Datum  Verfahrensschritt  zuständig  Vo rb er ei tu ng  ab sofort  Bitte die Deckblätter aller Schülerbögen der Jahrgänge 10 und  die der AbgängerInnen aus Jahrgang 9 vervollständigen,  kopieren und in einer Mappe im Schulbüro hinterlegen.  Abgebende  ReBBZ  ab 18.01.2016  Die Mappen werden von einem/‐r HIBB‐Mitarbeiter/in nach  Absprache zur Schulpflichtüberprüfung im Schulbüro  abgeholt.  JBA/HIBB   ab sofort    Datenübertragung (insbesondere mit aktualisierten SuS  Adressdaten) aller Schülerinnen und Schüler (SuS) der Klassen  9 + 10 aus LUSD in das Funktionspostfach in der JBA:    uesb‐2016@hibb.hamburg.de  Datentransport (Prozessbeschreibung siehe Anlage 4).  Abgebende  ReBBZ  Da te n  bis 19.02.2016    Auslieferung der Anschluss‐Ordner mit Anschlusslisten nach  Fertigstellung durch einen HIBB‐Mitarbeiter/in  JBA/HIBB  An sc hl us s‐O rd ne r  ab 22.02.2016  Erteilte Einverständniserklärungen zur Weitergabe von Daten  an die Partner der Jugendberufsagentur werden im  Anschluss‐Ordner abgelegt und in den Anschlusslisten des  Anschluss‐Ordners vermerkt.  Abgebende  ReBBZ  bis 05.07.2016  Eintragung „gesicherter Verbleib“:  Die abgebenden Schulen tragen den gesicherten Verbleib  ihrer SuS in die Anschlusslisten ein. Belege über den  gesicherten Verbleib werden im Anschlussordner abgelegt.   Abgebende  ReBBZ  06. bis  08.07.2016  Die Anschluss‐Ordner werden von einem/‐r HIBB‐ Mitarbeiter/in  abgeholt.    Abgebende  ReBBZ/  JBA/HIBB  bis 22.07.2016  Die AV‐Standorte erhalten die Listen der SuS ohne gesicherten  Verbleib.  JBA/HIBB  JB A  bis 31.07.2016  Die SuS ohne gesicherten Anschluss erhalten auf dem  Postweg die Einladungen für den ersten Schultag an den  beruflichen Schulen.  JBA/HIBB  AV  01.09. und 02.09.2016  1. und 2. Schultag.  Anmeldung oder Abmeldung in den AV‐Schulen durch die SuS  SuS/AV‐ Schulen  Mo. 05.09 bis  Fr. 16.09.2016  Beratung aller angemeldeten SuS. Beratungsziel: Vermittlung  in Ausbildung, BQ, etc. für geeignete SuS sicherstellen.  AV‐Schulen  Mo. 05.09. bis  Fr. 16.9.2015  AV‐Schulen klären den Verbleib aller nicht erschienenen SuS  auf.  AV‐Schulen  Mo. 19.09.2016  bis 12 Uhr  AV‐Schulen melden die angemeldeten SuS per Datenexport  aus WinSchool an das Funktionspostfach der JBA.  AV‐Schulen  JB A  ab 19.09.2016  Die nicht erreichten SuS werden mit Unterstützung der JBA  persönlich aufgesucht und beraten.  JBA/HIBB  Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7734 5   Anschreiben mit Prozessbeschreibung Übergangsmanagement 2016 für Schulen in freier  Trägerschaft  Übergang in die Ausbildungsvorbereitung (AV) 2016  Sehr geehrte Damen und Herren, der Übergang aus der Sekundarstufe I in die Ausbildungsvorbereitung (AV) erfolgt auch in diesem Jahr auf der Grundlage eines erprobten und staatlich vorgeschriebenen Übergangsmanagements. Das Übergangsmanagement stellt sicher, dass keine Schülerin und kein Schüler verloren geht. In die Ausbildungsvorbereitung (AV) gehen schulpflichtige Schülerinnen und Schüler nach Verlassen der Schulen in freier Trägerschaft am Ende von Klasse 10, nach Verlassen der Förderschulen in freier Trägerschaft am Ende von Klasse 9 bzw. in der Regel am Ende von Klasse 10, wenn sie keinen gesicherten Anschluss haben (z. B. Ausbildung, Oberstufe, Bundesfreiwilligendienst u.Ä.). Das Übergangsmanagement sieht folgende Schritte vor: 1. Damit die Schulpflicht rechtzeitig in der Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur (JBA) überprüft werden kann, bitten wir um Bereitstellung einer hellen Kopie des Deckblattes der Schülerakte, aus der der Übergang der Schülerin/des Schülers in die Klassenstufe 5 hervorgeht. Dies ist das entscheidende Kriterium für die Feststellung der Schulpflicht. Wenn die Schülerakte in dieser Form nicht vorliegen sollte, bitten wir um die Kopie der Übergangszeugnisse von Klassenstufe 4 in die Klassenstufe 5 oder ein anderes Format, aus dem der Übergang ersichtlich wird. Die Deckblätter bitte klassenweise ab sofort bereitstellen. Sie werden nach Absprache mit dem Sekretariat ab 18.01.2016 von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter des HIBB im Schulbüro abgeholt. 2. Anhand der anliegenden Tabelle (ggf. auch Datenexport aus WinSchool oder LUSD, siehe Anlagen 1 und 2) werden alle Schülerinnen und Schüler der 9. und 10. Klassen der Stadtteilschulen und Förderschulen erfasst. 3. Die Tabelle bekommt den Dateinamen UESB2016-XXXX, XXXX steht für Ihre Schulnummer. 4. Die Datei wird bitte nach den Zeugniskonferenzen an uesb-2016@HIBB.Hamburg.de gesendet. 5. Das HIBB bereitet die Daten auf und stellt sie in den sogenannten „Anschluss-Ordner“ ein, der dann nach Fertigstellung bis zum 19.02.2016 Ihrer Schule zugeht. 6. In diesen Anschluss-Ordner wird für jeden Schüler/jede Schülerin der Anschlussvertrag (Ausbildungsvertrag oder Aufnahmebestätigung für die Oberstufe usw.) eingeheftet sowie die beigefügte Einwilligungserklärung zur Weitergabe von Daten an die Partner der JBA (Anlage 3). 7. Der Anschluss-Ordner wird bis zum 08.07.2016 von einem/einer HIBB-Mitarbeiter/Mitarbeiterin abgeholt. 8. Bis zum 31.07.2016 erhalten alle Schülerinnen und Schüler ohne gesicherten Anschluss auf dem Postweg Einladungen für den ersten Schultag an der zuständigen AV-Schule. Die Einladungen werden direkt von der Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur an die Schülerinnen und Schüler gesendet. 9. 01.09. und 02.09.2016: Alle eingeladenen Schüler melden sich an der AV-Schule an bzw. unter Vorlage eines entsprechenden Dokumentes ab. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Netzwerkstelle der Jugendberufsagentur. Drucksache 21/7734 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 7734ska_Text 7734ska_Anlage