BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7735 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Detlef Ehlebracht (AfD) vom 30.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Lasermessungen auch in Hamburg ungültig? In einem Bericht der „Kreiszeitung Wochenblatt“ aus dem Landkreis Harburg vom 11. Januar 2017 werden Lasermessungen zur Erfassung von Rotlichtverstößen und Geschwindigkeitsmessungen beanstandet. Die Messungen sollen nicht den Vorgaben der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) entsprechen. Auf Grundlage eines Gutachtens hat das Amtsgericht Mannheim Radarmessungen mit dem Gerät „Vitronic PoliScan Speed“ oftmals für ungültig erklärt. So sollen Anwälte Empfängern von Bußgeldbescheiden geraten haben, Widerspruch einzulegen. Einer Pressemitteilung des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. vom 6. Dezember 2016 nach ist dem Blitz-Hersteller VITRONIC sowie der PTB die mangelhafte Messwertermittlung bekannt. Einer Schriftlichen Großen Anfrage aus der letzten Legislaturperiode (Drs. 20/11135 vom 08. April 2014) ist zu entnehmen, dass im Bezirk Nord zahlreiche sogenannte Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen, -messanlagen und -messgeräte des Typs PoliScan Speed fertiggestellt wurden. Laut eigenen Berechnungen daraus beträgt das Finanzvolumen der im Bezirk Nord für den Zeitraum vom 21. März 2011 bis 3. Dezember 2013 fertiggestellten Anlagen insgesamt 481.000 Euro. Die Medienberichterstattung spricht von weiteren Geräten dieses Typs am Friedrich-Ebert-Damm, an der Rennbahnstraße, bei den Vollhörner Weiden, an der Kreuzung Wandsbeker Allee/Wandsbeker Marktstraße und am Jungfernstieg. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Überhöhte Geschwindigkeit führt in Hamburg zu erheblichen Unfallfolgen. Die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei setzt deswegen in diesem Themenfeld neben der Präventionsarbeit auf eine konsequente Verfolgung von Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Im Stadtgebiet werden unterschiedliche Überwachungsgeräte eingesetzt. Alle Überwachungsgeräte verfügen über eine Bauartzulassung durch die Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB). Diese ist bundesweit für entsprechende Zertifizierungen zuständig. Zu den eingesetzten Geräten gehören mobile und stationäre Anlagen , darunter auch Anlagen der Firma VITRONIC Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH vom Typ PoliScan Speed. Mit diesem und mit anderen Herstellern ist die zuständige Abteilung der Polizei zusammen mit anderen Polizeien der Länder in einem Austausch auf Bundesebene. Die PTB nimmt an diesen Gesprächskreisen ebenfalls teil. Unabhängig davon werden einzelne Ergebnisse unterschiedlicher Messgeräte immer wieder im Rahmen gerichtlicher Verfahren in Zweifel gezogen. Dieses führt auch ver- Drucksache 21/7735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 einzelt zu Urteilen von einigen Amtsgerichten, die vorliegende Messungen und, damit verbunden, die auslösenden Messgeräte anzweifeln. In der der Polizei vorliegenden obergerichtlichen Rechtsprechung hierzu finden sich diese Zweifel mit einer entsprechenden Recht setzenden Wirkung nicht wieder. So hat unter anderem das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Dezember 2014 in der Entscheidung 2 Ss OWi 1041/14 befunden: „Ist ein Messgerät von der PTB zugelassen und ist das Messgerät im Rahmen der Zulassungsvorgaben verwendet worden, ist das Tatgericht grundsätzlich von weiteren technischen Prüfungen, insbesondere zu Funktionsweisen des Messgerätes, enthoben. Die Zulassung durch die PTB ersetzt diese Prüfung.“ Insofern besteht auf Basis einzelner Entscheidungen von Amtsgerichten in der Regel keine Handlungsnotwendigkeit, zumal in der Folge häufig gegenteilige Stellungnahmen (beispielsweise der PTB) vorliegen. In einem sukzessiven Prozess werden zurzeit alle stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen von der Polizei an den Landesbetrieb Verkehr übergeben . Der weitere Betrieb der Anlagen und die Errichtung neuer Anlagen werden dann von dort nach den Vorgaben der Polizei durchgeführt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Stelle beziehungsweise welche Stellen haben wann von diesem Sachverhalt Kenntnis erlangt? Welche weiteren Schritte sind daraufhin eingeleitet worden? Die zuständige Abteilung der Polizei bekam im Dezember 2016 hiervon Kenntnis. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Mit welcher Technologie arbeitet der Blitzer PoliScan Speed? Nutzen alle zugelassenen Systeme der PoliScan-Familie eine identische Messfunktion zur Messwertbildung? Wenn nein, auf welche Hersteller trifft dieses zu und welche Messfunktion zur Messwertbildung wird genutzt? Es wird mit der Laser-Scanner Technologie gearbeitet. Nach Kenntnisstand der Polizei nutzen alle zugelassenen Systeme der „PoliScan Familie“ dasselbe Messprinzip. 3. Wie viele Geräte des Typs „Vitronic PoliScan Speed“ sind seit wann in Hamburg vorzufinden beziehungsweise im Einsatz? Wie viele davon sind stationär und feststehend aufgebaute Anlagen? Bitte nach Bezirk, genauem Standort, Fertigstellung und Finanzvolumen beziehungsweise Anschaffungskosten je Gerät aufführen. Es sind insgesamt 17 Anlagen, davon 13 stationäre und vier mobile Anlagen, des Typs Vitronic PoliScan Speed in Hamburg im Einsatz. Ein mobiles Gerät wird auch teilstationär am Jungfernstieg eingesetzt. Darüber hinaus siehe Tabelle: Bezirk Standort Fertigstellung Anschaffungskosten Hamburg- Mitte Eiffestraße 585 Dezember 2011 69.000 € Neue Elbbrücke links Oktober 2013 82.000 € Altona Osdorfer Landstraße/ Stiller Weg August 2013 82.000 € Eimsbüttel Osterfeldstraße 60 September 2012 87.000 € Hamburg- Nord Jahnring gegenüber Nr. 21 Dezember 2014 88.000 € Jahnring Lichtmast 49 Dezember 2014 89.000 € Braamkamp/Lattenkamp Dezember 2014 75.000 € Wandsbek Robert-Schuman-Brücke Dezember 2012 88.000 € Wandsbeker Marktstraße /Wandsbeker Allee September 2015 113.000 € (Kombination mit Rotlichtüberwachung ) Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7735 3 Bezirk Standort Fertigstellung Anschaffungskosten Wandsbeker Chaussee/ Richardstraße April 2016 97.000 € (Zweirichtungsbetrieb) Harburg Cuxhavener Straße 267a Oktober 2013 81.000 € Winsener Straße gegenüber Nr. 218 Dezember 2013 83.000 € Cranzer Hauptdeich/ Estedeich September 2009 72.000 € entfällt mobil Februar 2008 70.000 € mobil Januar 2009 71.000 € mobil März 2011 56.000 € mobil Dezember 2016 58.000 € 4. Wie viele Geschwindigkeitskontrollen sind durch diesen Typ seit Fertigstellung an den verschiedenen Standorten jeweils in Hamburg durchgeführt worden? Bitte nach Bezirk und genauem Standort aufführen. Grundsätzlich sind die stationären Anlagen dauerhaft seit ihrer Inbetriebnahme im Einsatz. Darüber hinaus werden Statistiken im Sinne der Fragestellung nicht geführt 5. Welche Stelle ist beziehungsweise welche Stellen sind mit der Errichtung und Wartung dieser Anlagen betraut? 6. Wer ist oder wer sind der/die Hersteller der Geräte des Typs PoliScan Speed beziehungsweise Vitronic PoliScan Speed? Handelt es sich um den gleichen Typ? Wenn nein, inwieweit unterscheiden sich diese voneinander? Siehe Vorbemerkung. 7. Entspricht das Gerät hinsichtlich der Messwertbildung der Bauartzulassung beziehungsweise den Vorgaben der PTB? Wenn nein, warum nicht? Ja. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 8. Erfolgte ein Abbau oder Tausch von Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung ? Wenn ja, von welchem Hersteller und Typ, wo und aus welchen Gründen ? Ja. Vier Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen vom Typ TPH-S des Herstellers Jenoptik wurden abgebaut, weil die Erforderlichkeit entfiel. Es handelte sich um die Standorte Bundesautobahn 1 in Höhe Moorfleet, Schleswiger Damm, Sülldorfer Landstraße 128 und Bargteheider Straße/Birkenallee. Darüber hinaus wurden an neun Standorten Anlagen des Typs TPH-S, der mit Fahrbahnschleifentechnik arbeitet, gegen den Typ Vitronic PoliScan Speed ausgetauscht. Dabei handelt es sich um die Standorte Osdorfer Landstraße/Stiller Weg, Cuxhavener Straße 267 a, Osterfeldstraße 60, Robert-Schuman-Brücke, Jahnring gegenüber Nummer 21, Jahnring Höhe Lichtmast 49, Braamkamp Höhe Lattenkamp, Winsener Straße gegenüber Nummer 218 und Neue Elbbrücke links. Grund hierfür war die erhöhte Wartungsanfälligkeit wegen der schnell abnutzenden Fahrbahnschleifen bei den Anlagen des Typs TPH-S. 9. Welche technischen Probleme oder Beanstandungen hat es gegeben? Seit wann sind diese jeweils bekannt? Wurden diese erfolgreich behoben ? Wenn nein, was waren die Gründe? Sind Geräte weiterer Hersteller betroffen? Wenn ja, welche? Bei jedem technischen Gerät ergeben sich aufgrund von Ausfällen der technischen Bauteile Probleme, die im Rahmen einer Reparatur durch den Hersteller oder durch autorisiertes Fachpersonal behoben werden. Beanstandungen der technischen Abläu- Drucksache 21/7735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 fe oder Einrichtungen des Systems, welche eine Relevanz für die Zulassung durch die PTB hätten, sind der Polizei nicht bekannt. 10. Welcher Mindestabstand in Metern zwischen Fahrzeug und Gerät ist in Hamburg bei Geschwindigkeitsmessungen vorgeschrieben? Erfüllt das Gerät dieses Typs diese Vorgaben? Wenn nein, warum nicht? Gibt es weitere Hersteller, auf die dieses zutrifft? Wenn ja, welche? Eine Definition des Abstandes des Gerätes zum Fahrzeug kann nicht durch das Land Hamburg festgelegt werden. Dieses ist systemimmanent und Bestandteil der Zulassung des Systems durch die PTB. 11. Wie viele und welche Rechtsverstöße sind durch Geschwindigkeitskontrollen insgesamt festgestellt worden? Bitte nach Bezirk und genauem Standort jährlich seit 2011 ausweisen. Zu der Gesamtzahl der durch alle stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen festgestellten Rechtsverstöße siehe Anlagen 1 und 2. Darüber hinaus wurden durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung folgende Geschwindigkeitsverstöße festgestellt : Jahr Gesamt Bußgeldanzeigen Verwarnungsgeldanzeigen 2011 270.430 30.399 240.031 2012 279.398 20.224 259.174 2013 291.074 21.262 269.812 2014 244.142 21.282 222.860 2015 214.939 22.116 192.823 2016 201.022 19.641 181.381 Mittels Handlasergeräten wurden die folgenden Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und angezeigt: Jahr Gesamt Bußgeldanzeigen Verwarnungsgeldanzeigen 2015 5.487 699 4.788 2016 4.017 608 3.409 Vor 2015 wurden durch Handlasergeräte festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen durch die Polizei statistisch nicht erfasst. Neben den angegebenen Vorgängen sind auch andere Rechtsverstöße bei Geschwindigkeitskontrollen erkannt und zur Anzeige gebracht worden. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Verstöße gegen die Gurtpflicht oder Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt. Hierüber wird jedoch keine Statistik geführt. Eine darüber hinausgehende Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die nachträgliche händische Auswertung mehrerer Hunderttausend Verfahren zur Geschwindigkeitsüberwachung erfordern. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 12. Wie viele Bußgeldbescheide und Verwarngelder sind auf den Typ Vitronic PoliScan Speed beziehungsweise PoliScan Speed zurückzuführen? Bitte nach Bezirk, genauem Standort und Höhe der einzelnen Einnahmen durch Rechtsverstöße seit Fertigstellung des Typs je Standort differenziert aufführen. 13. Wie viele Widersprüche gegen Bußgeldbescheide und Verwarngelder hat es seitdem gegeben? Wie viele davon sind zugunsten des Klägers beschieden worden? Statistiken im Sinne der Fragestellung werden nicht geführt. Die vorhandenen Daten lassen keine Differenzierung nach einzelnen Straßen/Bezirken beziehungsweise nach Geschwindigkeitsmessungen einzelner Messgeräte zu. Ebenso lässt die Statistik keine Differenzierung der Rechtsmittel nach zugrundeliegenden Tatvorwürfen zu. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7735 5 Eine Auswertung im Sinne der Fragestellung würde die nachträgliche händische Auswertung mehrerer Hunderttausend Verfahren zur Geschwindigkeitsüberwachung erfordern. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund beschränkter Speicherfristen nur ein Teil der Verfahren nachvollzogen werden könnte. 14. Welche Stelle hat wann Gespräche mit dem Hersteller und der PTB aufgenommen ? Was war das Ergebnis? 15. Erfüllt aus Sicht der zuständigen Stelle die PTB ihre Aufgabe als Prüforgan ? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 16. Teilt der Senat beziehungsweise die zuständige Stelle die Ansicht, dass „eine exakte Übereinstimmung der aus den Rohdaten extrahierten Informationen zum Messbereich (…) keine notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer gültig zu erachtenden Messung (ist)?“ Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Maßgeblich ist die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung durch die PTB und die Bewertung durch die obergerichtliche Rechtsprechung. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Drucksache 21/7735 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Anlage 1 Rechtsverstöße gesamt durch stationäre Geschwindigkeitsmessungen 2011 - 2013 Bezirk Standort 2011 2012 2013 Gesamt 2V 3V Gesamt 2V 3V Gesamt 2V 3V Altona Osdorfer Landstraße gegenüber Nr. 25 14.833 321 14.512 15.830 265 15.565 10.816 170 10.646 Osdorfer Landstraße gegenüber Nr. 351 1.273 17 1.256 1.366 24 1.342 5.002 116 4.886 Stresemannstraße 70 29.246 1.409 27.837 30.567 1.521 29.046 27.872 1.387 26.485 Stresemannstraße 147 56.842 2.421 54.421 47.437 1.841 45.596 51.802 1.920 49.882 Eimsbüttel Kollaustraße/ Papenreye 22.838 404 22.434 21.639 318 21.321 16.602 248 16.354 Osterfeldstraße 60 19.787 465 19.322 9.890 178 9.712 4.945 80 4.865 Hamburg- Mitte Eiffestraße 585 33.576 1.632 31.944 14.274 506 13.768 Neue Elbbrücke linke Seite 907 52 855 23.717 1.576 22.141 2.898 195 2.703 Neue Elbbrücke rechte Seite 650 29 621 7.788 369 7.419 6.884 335 6.549 Hamburg- Nord Braamkamp 3.067 65 3.002 4.207 68 4.139 8.817 171 8.646 Jahnring gegenüber 21 16.382 381 16.001 6.098 161 5.937 15.005 348 14.657 Jahnring Lichtmast 49 5.129 121 5.008 5.467 106 5.361 10.542 171 10.371 Langenhorner Chaussee 411 0 0 0 1.393 18 1.375 3.706 79 3.627 Wandsbek Robert-Schuman-Brücke 15.220 469 14.751 2.928 82 2.846 7.678 261 7.417 Bramfelder Chaussee 423 7.985 199 7.786 2.982 69 2.913 10.476 228 10.248 Bergedorf Bergedorfer Straße/ Heckkatenweg 0 0 0 712 52 660 3.388 141 3.247 Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 3.122 175 2.947 5.790 262 5.528 5.266 252 5.014 Harburg Cuxhavener Straße 267a 12.765 326 12.439 1.434 40 1.394 2.204 60 2.144 Stader Straße 24 19.914 333 19.581 3.147 52 3.095 17.753 290 17.463 Winsener Straße gegenüber Nr. 218 4.949 180 4.769 0 0 0 2.042 52 1.990 Cranzer Haupdeich/ Estedeich 18.151 870 17.281 9.475 464 9.011 15.182 644 14.538 2V = Bußgeldanzeigen 3V = Verwarnungsgeldanzeigen Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7735 7 Anlage 2 Rechtsverstöße gesamt durch stationäre Geschwindigkeitsmessungen 2014 – 2016 Bezirk Standort 2014 2015 2016 Gesamt 2V 3V Gesamt 2V 3V Gesamt 2V 3V Altona Osdorfer Landstraße gegenüber Nr. 25 5.668 124 5.544 7.071 134 6.937 7.874 148 7.726 Osdorfer Landstraße gegenüber Nr. 351 5.396 123 5.273 3.369 167 3.202 4.913 144 4.769 Stresemannstraße 70 20.615 1.335 19.280 10.302 577 9.725 30.532 1.966 28.566 Stresemannstraße 147 45.059 1.646 43.413 44.424 2.182 42.242 51.584 1.964 49.620 Eimsbüttel Kollaustaße/Papenreye 2.020 28 1.992 11.283 367 10.916 3.351 49 3.302 Osterfeldstraße 60 8.532 242 8.290 15.249 382 14.867 12.078 290 11.788 Hamburg- Mitte Eiffestraße 585 7.870 250 7.620 7.829 295 7.534 6.700 260 6.440 Neue Elbbrücke linke Seite 15.542 1.213 14.329 16.933 1.235 15.698 14.412 1.068 13.344 Neue Elbbrücke rechte Seite 5.380 279 5.101 3.843 161 3.682 3.153 162 2.991 Hamburg- Nord Braamkamp 6.049 104 5.945 10.421 233 10.188 9.114 149 8.965 Jahnring gegenüber Nr. 21 10.922 312 10.610 16.222 391 15.831 10.845 274 10.571 Jahnring Lichtmast 49 8.950 162 8.788 10.600 243 10.357 7.751 176 7.575 Langenhorner Chaussee 411 4.154 70 4.084 2.724 57 2.667 248 2 246 Wandsbek Robert-Schuman-Brücke 8.393 257 8.136 9.584 317 9.267 8.023 256 7.767 Bramfelder Chaussee 423 9.599 246 9.353 7.363 196 7.167 5.064 166 4.898 Wandsbeker Markstraße/ Robert- Schuman-Brücke 9.453 444 9.009 13.386 576 12.810 Wandsbeker Chaussee 76 * 24.909 473 24.436 Wandsbeker Chaussee/ Richardstraße * 12.596 297 12.299 Bergedorf Bergedorfer Straße/ Heckkatenweg 3.344 143 3.201 3.045 130 2.915 3.150 129 3.021 Bergedorfer Straße gegenüber Lichtmast 107 4.305 241 4.064 4.476 230 4.246 4.098 258 3.840 Harburg Cuxhavener Straße 267a 9.753 316 9.437 8.214 290 7.924 7.281 284 6.997 Stader Straße 24 14.880 242 14.638 9.044 4.131 4.913 9.526 186 9.340 Winsener Straße gegenüber Nr. 218 6.963 144 6.819 8.002 172 7.830 8.403 159 8.244 Cranzer Hauptdeich/ Estedeich 12.123 460 11.663 7.496 275 7.221 5.133 229 4.904 2V = Bußgeldanzeigen / 3V = Verwarnungsgeldanzeigen * Die Standorte Wandsbeker Chaussee 76 (Messrichtung: stadtauswärts) und Wandsbeker Chaussee/Richardstraße (Messrichtung: stadteinwärts) sind identisch; es befindet sich dort eine Messsäule mit zwei Kameraeinschüben, um beide Fahrtrichtungen zu erfassen.