BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7738 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Meyer und Katja Suding (FDP) vom 30.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Wohnungsangebote für kinderreiche Familien Für kinderreiche Familien – also Familien mit mindestens drei1 Kindern – stellt die Versorgung mit Wohnraum in Hamburg eine erhebliche Herausforderung dar. Gerade diese Familien haben nicht markttypische Anforderungen an Wohnräume und fragen Wohnungen mit teilweise deutlich mehr als fünf Zimmern nach. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen – teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) und der SAGA Unternehmensgruppe (SAGA) – wie folgt: 1. Wie viele Wohneinheiten für kinderreiche Familien hat die SAGA derzeit in welchen Stadtteilen in ihrem Portfolio? 2. Welche Merkmale (Anzahl Zimmer, Bäder, Quadratmeter et cetera) weisen diese Wohnungen aus? Stadtteil Anzahl Wohnungen Alsterdorf 5 Altengamme 1 Altona-Altstadt 420 Altona-Nord 240 Bahrenfeld 241 Barmbek-Nord 40 Barmbek-Süd 112 Bergedorf 155 Bergstedt 1 Billstedt 1.326 Billwerder 1 Blankenese 2 Borgfelde 4 Bramfeld 333 Dulsberg 50 Duvenstedt 2 Eidelstedt 273 Eilbek 49 Eimsbüttel 132 Eißendorf 196 1 http://www.kinderreichefamilien.de/fakten-zahlen.html. Drucksache 21/7738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Stadtteil Anzahl Wohnungen Eppendorf 4 Farmsen-Berne 453 Finkenwerder 117 Francop 15 Fuhlsbüttel 3 Groß Borstel 27 Hamburg-Altstadt 42 Hammerbrook 27 Hamm-Mitte 42 Harburg 158 Harvestehude 35 Hausbruch 362 Heimfeld 101 Hoheluft-Ost 6 Hoheluft-West 1 Hohenfelde 72 Horn 626 Hummelsbüttel 410 Iserbrook 121 Jenfeld 778 Kirchwerder 7 Langenhorn 538 Lohbrügge 401 Lokstedt 245 Lurup 715 Marienthal 21 Marmstorf 49 Moorburg 99 Moorfleet 2 Neuallermöhe 169 Neuenfelde 58 Neugr.-Fischbek 534 Neustadt 177 Niendorf 1 Nienstedten 1 Ohlsdorf 120 Osdorf 723 Othmarschen 8 Ottensen 265 Poppenbüttel 57 Rahlstedt 842 Rissen 3 Rothenburgsort 257 Rotherbaum 17 Sasel 1 Schnelsen 210 Sinstorf 1 St. Georg 82 St. Pauli 160 Steilshoop 361 Stellingen 47 Sternschanze 23 Sülldorf 23 Tatenberg 1 Tonndorf 66 Uhlenhorst 45 Veddel 119 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7738 3 Stadtteil Anzahl Wohnungen Volksdorf 1 Wandsbek 169 Wilhelmsburg 1.430 Wilstorf 15 Winterhude 133 Wohldorf-Ohlstedt 5 Gesamt 15.184 Quelle: SAGA, Stand 30.01.2017 Die Wohnungen haben vier und mehr Zimmer, Bad und mehr als 75 m² Wohnfläche. 3. Wie hat sich die Anzahl der unter 1. genannten Wohnungen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 30.01.2017 Gesamt 14.871 14.858 14.751 14.753 14.742 14.922 14.964 15.118 15.198 15.184 Quelle: SAGA 4. Wie viele Nachfragen auf solche Angebote gibt es durchschnittlich pro Jahr? Die Anzahl der Kinder der wohnungssuchenden Haushalte wird von SAGA aus Datenschutzgründen im Vermietungsprozess nicht erfasst. Mit Stand 31. Dezember 2016 lagen 26.715 Gesuche nach Wohnungen mit einer Mindestzahl von vier Zimmern und 27.742 Gesuche nach Wohnungen mit einer Wohnfläche ab 75m² vor. Es ist dabei allerdings von zahlreichen Überschneidungen auszugehen. 5. Wie unterstützt der Senat beziehungsweise unterstützen städtische Unternehmen kinderreiche Familien bei der Suche nach adäquatem Wohnraum? Der Senat unterstützt kinderreiche Familien bei der Wohnraumversorgung im öffentlich geförderten Wohnungsneubau durch die Auflage, dass bei Bauvorhaben mit mehr als 30 Wohneinheiten in der Regel mindestens 20 Prozent der Wohnungen für Dreipersonenhaushalte und mindestens 10 Prozent für Vierpersonenhaushalte und mehr geschaffen werden. Ferner wird einer höheren Personenanzahl in einem Haushalt insbesondere hinsichtlich der Wohnungsgröße, der Ausstattung und der Grundrissgestaltung Rechnung getragen. In der Regel gilt bei der Belegung, dass Personenzahl und Zimmerzahl übereinstimmen müssen. Vergleiche hierzu auch die Förderrichtlinie der IFB unter https://www.ifbhh.de/ fileadmin/pdf/IFB_Download/IFB_Foerderrichtlinien/ FoeRi_Neubau_1.Foerderweg.pdf. Zudem besteht die Möglichkeit, Haushalten, die in einer zu kleinen Wohnung leben, gemäß der Fachanweisung über die Versorgung von vordringlich Wohnungsuchenden mit Wohnraum (http://www.hamburg.de/contentblob/2781754/data/versorgung-vonvordringlich -wohnungssuchenden.pdf) einen Dringlichkeitsschein zu erteilen und dem Haushalt damit Zugang zu dem ausschließlich vordringlich Wohnungsuchenden vorbehaltenen Wohnungsbestand zu gewähren. SAGA achtet im Rahmen der Neuvermietung auf eine personengerechte Belegung. Das bedeutet, dass größere frei finanzierte Wohnungen in der Regel an Familien und nicht an Ein- bis Zweipersonenhaushalte vermietet werden und bei öffentlich geförderten Wohnungen die Belegungsvorgaben zur angemessenen Wohnungsgröße eingehalten werden. 6. Welche Förderangebote bietet die IFB den kinderreichen Familien hinsichtlich des Erwerbs beziehungsweise der Sanierung von Immobilien an? Wie ist die Nachfrage nach diesen Angeboten? Der Senat fördert den Neubau beziehungsweise erstmaligen Erwerb eines selbstgenutzten Eigenheimes oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung in Hamburg von Drucksache 21/7738 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Familien im Rahmen der Hamburger Wohnraumförderung als auch durch die Bereitstellung von Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie „Eigenheim“ sehen für kinderreiche Familien (drei und mehr Kinder) deutlich höhere Einkommensgrenzen vor, da sich die Grenzen mit jedem Kind nach oben verschieben. Weiterhin erhalten kinderreiche Familien eine erhöhte Förderung durch steigende zinssubventionierte Baudarlehen und zusätzliche Familienzuschläge. Gleichzeitig gelten höhere Kosten- und Wohnflächengrenzen, um den Anforderungen der Großfamilie gerecht zu werden. Darüber hinaus stehen alle Förderprogramme der IFB zur Modernisierung von Wohnraum Familien zur Verfügung. Die Nachfrage von kinderreichen Familien wird statistisch nicht gesondert erfasst. 7. Welche Kriterien sind, neben den in einem Haushalt lebenden minderjährigen Kindern, ausschlaggebend für die Vergabe von Wohnungen, die für Personenhaushalte ab sieben Personen geeignet sind? Ausschlaggebend für die Vergabe von öffentlich geförderten Wohnungen ist nach der Fachanweisung gemäß § 45 Absätze 2, 3 Bezirksverwaltungsgesetz der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (jetzt: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) zur Durchführung des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes und des Hamburgischen Wohnungsbindungsgesetzes (http://www.hamburg.de/contentblob/4272508/ data/fa-bsu-wohnraumfoerderungsgesetz.pdf) die angemessene Wohnungsgröße. Es gilt im Grundsatz die Kopf-Raum-Regelung, das heißt ein Siebenpersonenhaushalt mit Wohnberechtigungsschein kann eine Wohnung mit sieben Räumen beziehen. Besteht ein Mehrwohnraumanspruch, zum Beispiel für besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse oder bei alleinstehenden Elternteilen mit Kindern, so kann eine Siebenzimmerwohnung auch von einem Sechspersonenhaushalt mit Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Bei SAGA ist neben der Berücksichtigung der angemessenen Wohnungsgröße auch die nachhaltige Absicherung der Mietzahlung ein weiteres Entscheidungskriterium bei der Mieterauswahl. Darüber hinaus gilt es, stabile Nachbarschaften zu fördern und im jeweiligen Quartierskontext den passenden Mieter oder die passende Mieterin zu finden . Im Übrigen siehe Antwort zu 5.