BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7740 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Zeit- und Kostenplanung S4 Nach Medienberichten wird nun mit einer Fertigstellung der S4 im Jahre 2027 gerechnet. Ende 2013 war noch mit Kosten in Höhe von 630 Millionen Euro +/- 30 und einem Baubeginn 2018 gerechnet worden (Drs. 20/10332). Zwei Jahre später wurden Kosten von rund 1 Milliarde Euro (in Preisen von 2015) und ein Baubeginn im Jahre 2021 genannt (Drs. 21/2174). Die neuerliche Verzögerung ist nicht nur ärgerlich, sie dürfte auch weitere Kosten auslösen . Ich frage den Senat: 1. Wann wird mit dem Bau der S4 begonnen? Sobald vollziehbares Planrecht vorliegt und die Finanzierung gesichert ist. 2. Wird sofort auf der ganzen Streckenlänge mit dem Bau begonnen? Wenn nein: Wo wird begonnen und wann wird in welchem Abschnitt begonnen? Die Bauphasen und die Baubetriebsplanung befinden sich derzeit in Bearbeitung. 3. Mit welchen Kosten wird derzeit gerechnet? Auf welches Jahr bezieht sich diese Kalkulation? 4. Sofern die Kosten höher als in der Drs. 21/2174 kalkuliert werden: Warum werden die Kosten höher kalkuliert? Da die Untersuchungen zur Optimierung der Planung noch nicht abgeschlossen sind, kann kein neuer Sachstand angegeben werden. 5. Welchen Anteil dieser Kosten trägt der Bund, welchen das Land Schleswig -Holstein? Es wurde eine Arbeitsgruppe beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Klärung der Finanzierungsfragen eingerichtet. 6. Wieso verzögert sich der Bau weiter? Es gibt keine Verzögerung. 7. Inwieweit wurden Maßnahmen gegenüber der Drs. 21/2174 gestrichen oder verändert? Siehe Antwort zu 3. und 4. 8. Wann liegt das Ergebnis der Standardisierten Bewertung vor? In Abstimmung mit dem BMVI wird eine an die Standardisierte Bewertung angelehnte Nutzenbewertung für den Nahverkehr durchgeführt. Das Gesamtprojekt umfasst Drucksache 21/7740 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 sowohl Nah- und Fern- als auch Güterverkehr. Mit dem BMVI wurde deshalb ein mehrstufiges Kosten-Nutzen-Ermittlungsverfahren verabredet. 9. Welches ist die federführende Behörde? 10. Welche weiteren Behörden sind beteiligt? Für das Projekt S4 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Federführung. Im Rahmen der Fachplanung wurden die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, die Behörde für Inneres und Sport sowie der Bezirk Wandsbek beteiligt.