BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7743 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 30.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Wilhelmsburger InselRundblick Im Stadtteil Wilhelmsburg wird eine Stadtteilzeitung mit dem Namen „Wilhelmsburger InselRundblick“ verbreitet. Neben einer Druckausgabe von laut Impressum 7.000 Exemplaren ist die Zeitung auch als PDF über die Webseite www.inselrundblick.de erhältlich. Herausgeber ist der Wilhelmsburger InselRundblick e.V. Dazu fragen wir den Senat: 1. Wird der „Wilhelmsburger InselRundblick“ mittelbar oder unmittelbar mit öffentlichen Mitteln gefördert? 1.1 Wenn ja, in welcher Höhe wurden öffentliche Mittel seit Gründung der Zeitung gezahlt (bitte nach Jahren differenziert)? 1.2 Wenn ja, in welcher Höhe werden öffentliche Mittel im Jahr 2017 gezahlt werden? 1.3 Wenn ja, warum wurde beziehungsweise wird die Zeitung mit öffentlichen Mitteln gefördert? 2. Wurden öffentliche Mittel für den „Wilhelmsburger InselRundblick“ beantragt ? Wenn ja, in welcher Höhe geschah dies seit Gründung der Zeitung (bitte nach Jahren differenziert)? Der Wilhelmsburger InselRundblick e.V. hat im Jahr 2010 aus dem Verfügungsfonds des Sanierungsgebietes Südliches Reiherstiegviertel (Wilhelmsburg S5) 1.567 Euro für den Erwerb neuer Hard- und Software beantragt und bekommen. Aus dem Verfügungsfonds des Sonderfördergebietes Wilhelmsburg wurden im Jahr 2013 1.100 Euro zur Feier seines 20-jährigen Jubiläums bewilligt. In beiden Fällen handelte es sich um Mittel der Stadtteilentwicklung, die für kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen und Projekte in eigener Verantwortung von Stadtteil - und Quartiersbeiräten vergeben werden, das heißt um einmalige Zahlungen gemäß den Statuten des Verfügungsfonds im Rahmen des Sonderfördergebietes beziehungsweise des Sanierungsverfahrens. 3. Gibt oder gab es Verbindungen zwischen vom Verfassungsschutz beobachteten Personen und Mitgliedern des Herausgebers Wilhelmsburger InselRundblick e.V. und/oder Angehörigen der Redaktion des „Wilhelmsburger InselRundblick“? 3.1 Wenn ja, wann gab es diese Verbindungen, und zwischen welchen Personen gab es sie? Drucksache 21/7743 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3.2 Ist die Zeitung bislang je Objekt verfassungsschutzrechtlicher Beobachtung gewesen? Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg liegen hierzu keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Der „Wilhelmsburger InselRundblick“ ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. 4. Wie beurteilt der Senat die Stadtteilzeitung Wilhelmsburger InselRundblick ? Nach Artikel 5 Absatz 1 GG gilt in der Bundesrepublik Pressefreiheit. Von daher nimmt der Senat grundsätzlich zur inhaltlichen Ausrichtung von Presseerzeugnissen nicht Stellung.