BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7747 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kruse und Daniel Oetzel (FDP) vom 30.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Bäderland Hamburg GmbH (BLH) – Geht Hamburg finanziell baden? Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) wirtschaftet nicht kostendeckend, sondern erhält jährlich im Rahmen des Konzernclearings Zuschüsse durch die HGV Hamburg, eine durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) gegründete Holdinggesellschaft zum Pooling von öffentlichen Unternehmen. Die BLH wird nach eigenen Angaben die Investitionskosten nicht mehr aus Innenfinanzierungsmitteln decken können. Im Lagebericht 2015 wird darauf hingewiesen, dass sich der Kreditbedarf kontinuierlich erhöhen wird (vergleiche Lagebericht 2015 BLH, Seite 13). Außerdem wurde Pressemitteilungen zufolge den Mietern im Gebäude Ohlsdorf aufgrund des kommenden Badneubaus gekündigt. Damit fallen auch Einnahmen weg. Dem stehen hohe Investitionen gegenüber, die zum Teil durch Außenmittel zu finanzieren sind, was wiederum zu steigendem Zinsaufwendungen führen wird, die das Ergebnis belasten. Es ist erfreulich, dass Schwimmbäder in Hamburg erhalten bleiben. Allerdings darf die Finanzierung der Schwimmbäder den Steuerzahler nicht mehr als nötig belasten. Daher sind geeignete Konzepte zu entwickeln, damit die Verluste des BLH so gering wie möglich gehalten werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften von Bäderland Hamburg GmbH (BLH), wie folgt: 1. Wie hoch ist das materielle Anlagevermögen der BLH? Bitte für die Jahre 2012 – 2016 angeben. 2012: 77.800.000 Euro 2013: 73.300.000 Euro 2014: 75.000.000 Euro 2015: 79.900.000 Euro 2016: Der Jahresabschluss ist noch nicht erstellt. 2. Wer verwaltet das materielle Anlagevermögen der BLH und woraus setzt sich das materielle Anlagevermögen der BLH zusammen? Das Anlagevermögen wird von der BLH selbst verwaltet. Mit mehr als 70 Prozent besteht der größte Teil des Anlagevermögens aus Grundstücken und Gebäuden. Drucksache 21/7747 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Rund 12,5 Prozent sind Maschinen und technische Anlagen. Der Rest sind Kleinanlagen oder bewegliche Anlagegüter. 3. Wofür beziehungsweise durch wen werden die Grundstücke und Gebäude der der BLH genutzt? Grundstücke und Gebäude der BLH werden nur durch das Unternehmen selbst zur Wahrnehmung der Unternehmensaufgaben genutzt, siehe dazu auch Drs. 21/6818. Die Freibäder Farmsen (Pächterin: Strandbad Farmsen e.V.) und Volksdorf (Pächterin : Hamburger Bund für Freikörperkultur und Familiensport e.V.) sind verpachtet. 4. Wurde weiteren Mietern/Pächtern der BLH in der Vergangenheit gekündigt und wenn ja, aus welchem Grunde jeweils? Bitte für die Jahre 2012 – 2016 angeben. Jahr Art der gekündigten Fläche Kündigungsgrund 2012 Flächen für die Aufstellung und den Betrieb von Solarienanlagen an Standorten mit Sauna- oder Wellnessangeboten . Inkrafttreten der UV-Schutz- Verordnung (UVSV) und der damit verbundenen Auflagen . 2014 Kleine Fläche im Holthusenbad , die für die Durchführung von Yoga-Kursen vermietet war. Die Fläche wurde für sanitäre Anlagen im Zuge von Umbaumaßnahmen benötigt . In diesem Zusammenhang konnte eine Flächenanmietung durch BLH aufgegeben werden. 2015 Flächen für den Betrieb von Büro- und Geschäftsräumen auf dem Gelände des Schwimmbades Ohlsdorf (am nördlichen Grundstücksrand ). Die Flächen wurden im Rahmen des Grundstücksverkaufs benötigt. 2016 Flächen für den Betrieb von Gastronomie im Naturbad Stadtparksee. Der Pächter kam seinen vertraglich geregelten Pachtverpflichtungen nicht nach. 2016 Flächen für den Betrieb von Büro- und Geschäftsräumen mit Unternutzungen für Veranstaltungen und Ausstellungen auf dem Gelände des Schwimmbades Ohlsdorf (im historischen Eingangsgebäude). Die Flächen werden für das Bauvorhaben des Schwimmbadneubaus benötigt . 5. Betreibt Bäderland außerhalb der eigentlichen Aufgabe noch weitere Unternehmungen? Wenn ja, welche? Nein. 6. Welche Umsätze in welcher Höhe außerhalb des Badbetriebes generiert BLH noch (zum Beispiel durch Fitnessangebote)? Bitte für die Jahre 2012 – 2016 angeben. 7. Welche Umsätze werdend von BLH durch die Vermietung oder Verpachtung von Räumlichkeiten oder Grundstücken generiert? Bitte für die Jahre 2012 – 2016 angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7747 3 Die Unternehmensaufgabe der BLH ist die Schaffung und der wirtschaftliche Betrieb öffentlicher Bäder sowie ergänzender Freizeit-, Sport- und Gesundheitseinrichtungen. Aus dieser Definition der Unternehmensaufgabe ergibt sich, dass die Umsatzerlöse im Wesentlichen dem Kerngeschäft der BLH zuzuordnen sind. Im Übrigen handelt es sich bei den Umsatzerlösen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse , deren Veröffentlichung geeignet wäre, die Wettbewerbsposition der BLH zu beeinträchtigen. 8. Hat sich der Investitionsbedarf der BLH für die kommenden Jahre seit dem Lagebericht 2015 geändert? Wie hoch sind die geplanten Investitionen für die Jahre 2016 – 2020? Nein. Geplante/durchgeführte Investitionen: 2016: 22.400.000 Euro 2017: 27.400.000 Euro 2018: 21.000.000 Euro 2019: 8.000.000 Euro 2020: 8.000.000 Euro 9. Welche Außenmittel waren in den Jahren 2012 – 2016 für Investitionen zu beschaffen und welche Finanzierung wurde dabei gewählt? Wie hoch ist der Zinssatz, der zugrunde gelegt wird/wurde und welche Risiken entstehen durch die neuen Verbindlichkeiten für die Zukunft (zum Beispiel durch die Zinszahlungen)? Keine. 10. Welche Investitionsprojekte stehen derzeit an beziehungsweise befinden sich in der Planung? 11. Im Risikoteil des Lageberichtes 2015 wird unter anderem der Sanierungsbedarf des Tragwerkes des Kellers der Alsterschwimmhalle angesprochen . Die Beseitigung würde zu einer grundlegenden Sanierung der Halle führen, die mit hohen Kosten verbunden ist (vergleiche Lagebericht 2015 BLH, Seite 14). Sind Sanierungsarbeiten geplant? Welche finanziellen und baulichen Risiken bestehen derzeit? Neubau des Familienbades Ohlsdorf, Erweiterung des Hallenbades Rahlstedt um einen Kurshallenanbau, Modernisierung und Erweiterung der Saunalandschaft im Holthusenbad. Bezüglich der Alsterschwimmhalle siehe Drs. 21/4517.