BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7749 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Strafvollzug in Hamburg – Laufen Hamburgs Gefängnisse voll? Wie die Antworten des Senats auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/3877, 21/3222, 21/5121, 21/6219, 21/6822 und 21/7390 ergaben, sind die Kapazitäten in Hamburgs Haftanstalten überwiegend erschöpft. Insbesondere in der Untersuchungshaftanstalt und den Justizvollzugsanstalten Billwerder und Fuhlsbüttel werden die Haftplätze extrem knapp. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Haftplatzkapazitäten sind auch bei dem derzeitigen Anstieg der Gefangenenzahlen ausreichend. Im Januar 2017 konnten in einem Flügel der Untersuchungshaftanstalt 21 Haftplätze und in einer Station in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel 19 Haftplätze in die Belegungsfähigkeit aufgenommen werden. Sofern es einen darüber hinausgehenden Bedarf geben sollte, stehen in Haus 7b der JVA Billwerder und in einem Flügel der Sozialtherapeutischen Anstalt weitere Kapazitäten zur Verfügung. In den Angaben zur festgesetzten Belegungsfähigkeit sind diejenigen Haftplätze nicht enthalten, die die zuständige Behörde komplett stillgelegt hat. Diese Haftplatzkapazitäten können kurzfristig aktiviert werden. Teilweise sind vorher Sanierungsmaßnahmen notwendig. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie stellen sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in den einzelnen Justizvollzugsanstalten zum 31. Januar 2017 dar? Bitte pro Justizvollzugsanstalt und nach Untersuchungshaft, Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe getrennt darstellen. Anstalten Festgesetzte Belegungsfähigkeit Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung* Davon Untersuchungshaft Davon Freiheitsstrafe Davon Ersatzfreiheitsstrafe JVA Billwerder 738 738 701 253 383 45 JVA Fuhlsbüttel 308** 327 309 0 261 21 JVA Glasmoor 209 209 205 0 187 3 JVA Hahnöfersand 196 196 149 83 - 0 Sozialtherapeutische Anstalt 163 163 145 0 123 17 Untersuchungshaftanstalt 411 318*** 329 239 34 27 * Der Gefangenenbestand (Belegung) beinhaltet auch andere als die erfragten Haftarten (wie zum Beispiel Jugendstrafe und Sicherungsverwahrung) und vorübergehend abwesende Inhaftierte. Drucksache 21/7749 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 ** Die festgesetzte Belegungsfähigkeit wird zeitnah entsprechend angepasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. *** Der Wert der tatsächlichen Belegungsfähigkeit in der UHA ist auf die fortlaufenden Sanierungsarbeiten zurückzuführen. 2. Gibt es in einzelnen Justizvollzugsanstalten seit Oktober 2016 Hafträume , die vorübergehend nicht belegbar waren oder sind? Falls ja, a. in welchen Justizvollzugsanstalten gab beziehungsweise gibt es seit Oktober 2016 jeweils wie viele Hafträume, die vorübergehend nicht belegbar waren oder sind? Zur Anzahl der nicht belegbaren Hafträume seit Oktober 2016 mit Ausnahme der JVA Billwerder: Anstalt Anzahl der vorübergehend nicht belegbaren Hafträume* JVA Fuhlsbüttel 7 JVA Glasmoor 12 JVA Hahnöfersand 8** Sozialtherapeutische Anstalt 2 Untersuchungshaftanstalt 0 bis 5*** * Gesamtzahl für den erfragten Zeitraum. Diese Hafträume waren/sind nicht gleichzeitig nicht belegbar. ** geschätzt, da hierüber keine Aufzeichnungen erfolgen *** nicht nutzbare Hafträume aufgrund von Renovierungen et cetera. Teilweise werden Hafträume zu Renovierungsarbeiten kurzfristig nur stundenweise oder tageweise gesperrt. In der JVA Billwerder werden vorübergehend nicht belegbare Hafträume nur täglich und nur für den Zweck der Verteilung eventuell am selben Tag eingehender Neuzugänge erfasst. Diese Zahlen werden nicht archiviert, sodass nachträglich eine Zahlenangabe für den erfragten Zeitraum nicht möglich ist. Geschätzt waren durchschnittlich drei bis vier Hafträume pro Monat für wenige Tage aufgrund Renovierungsarbeiten nicht belegbar. Vom 1. Dezember 2016 bis zum 26. Januar 2017 wurde die Anzahl zu einem wöchentlichen Stichtag erfasst. Stichtag Anzahl vorübergehend nicht belegbaren Hafträume 01.12.2016 3 08.12.2016 7 15.12.2016 2 22.12.2016 4 29.12.2016 5 05.01.2017 3 12.01.2017 6 19.01.2017 2 26.01.2017 3 b. wurde dies bei der Angabe der tatsächlichen Belegungsfähigkeit in den Antworten des Senats auf die Schriftlichen Kleinen Anfragen Drs. 21/6219, 21/6822 und 21/7390 jeweils berücksichtigt? Falls nein, weshalb nicht? Nein. Die tatsächliche Belegungsfähigkeit dient dazu, während laufender – häufig länger andauernder – Sanierungsarbeiten in einer Justizvollzugsanstalt anzugeben, wie viele Haftplätze dort während dieser Maßnahme tatsächlich zur Verfügung stehen. Vorübergehend nicht belegbar ist dagegen ein Haftraum, der nur einen oder wenige Tage nicht benutzbar ist, weil er zum Beispiel gestrichen oder eine Reparatur durchgeführt werden muss. Daher werden vorübergehend nicht belegbare, das heißt nicht benutzbare Hafträume in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7749 3 3. Wie wird die strikte Trennung zwischen Ersatzfreiheitsstraflern und den übrigen Freiheitsstraflern in der JVA Fuhlsbüttel und der JVA Billwerder jeweils gewährleistet? Eine strikte Trennung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Drs. 21/3373. 4. In den Justizvollzugsanstalten Fuhlsbüttel und Billwerder wird das System des differenzierten Stationsvollzuges angewendet. Das System soll die Unterbringung der Gefangenen in überschaubaren Betreuungs- und Behandlungsgruppen ermöglichen und einen ausschließlich an den persönlichen Erfordernissen des Einzelnen orientierten Vollzugs- und Behandlungsprozess gewährleisten. Laut Angaben des Senats, zuletzt in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7390, ist der differenzierte Stationsvollzug trotz der hohen Auslastung in der JVA Billwerder und der JVA Fuhlsbüttel gewährleistet. a. Wie viele freie Haftplätze gibt es aktuell (31. Januar 2017) in den einzelnen Bereichen der JVA Fuhlsbüttel und JVA Billwerder für die jeweiligen Entwicklungsstufen? In der JVA Billwerder (männliche Strafgefangene) waren am 31. Januar 2017 vier Bewährungsplätze, drei Entwicklungsplätze und ein Haftplatz frei, der für Basis oder Entwicklung genutzt werden kann, sowie fünf Haftplätze in der Aufnahmeabteilung frei. In der JVA Fuhlsbüttel waren drei Haftplätze in der Aufnahmeabteilung, sechs in der Entwicklungs- und einer in der Bewährungsgruppe frei. Außerdem waren sechs Zimmer in der Abteilung für Sicherungsverwahrte frei. b. Wie viele freie Haftplätze gibt es aktuell (31. Januar 2017) auf der Sicherungsstation der JVA Fuhlsbüttel und JVA Billwerder für die Unterbringung nach 19 Absatz 3 HmbStVollzG und nach § 74 HmbStVollzG? Bitte getrennt darstellen. In der JVA Billwerder waren am Stichtag sieben Hafträume für Unterbringungen nach § 74 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes (HmbStVollzG) auf den Sicherungsstationen frei. Die JVA Billwerder hat keine ausgewiesenen Stationen, auf denen ausschließlich getrennte Unterbringungen nach § 19 Absatz 3 HmbStVollzG erfolgen. Grundsätzlich kommt hierfür jede Station in Betracht. In der JVA Fuhlsbüttel waren am Stichtag ein Haftplatz für die getrennte Unterbringung gemäß § 19 Absatz 3 HmbStVollzG sowie vier Hafträume für die Unterbringung von Gefangenen gemäß § 74 HmbStVollzG frei. 5. In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7390 gab der Senat an, dass die Jungtäterstation in der JVA Billwerder im April 2016 wegen der Veränderungen der Aufgaben- und Belegungsstruktur der JVA Billwerder und der Aufnahme von Untersuchungsgefangenen aufgelöst wurde und die Jungtäter in das Binnendifferenzierungsmodell der männlichen Strafgefangenen eingegliedert werden. Ein Bedarf für ein besonderes Angebot in einer getrennten Abteilung bestehe nicht. Der Vollstreckungsplan wurde entsprechend angepasst (1. Februar 2015). Welche konkrete Änderung erfolgte im Vollstreckungsplan zum 1. Februar 2015? Mit Änderung des Vollstreckungsplans vom 15. Februar 2015 wurde die bisherige Abgrenzung zwischen den Anstalten Billwerder und Fuhlsbüttel mit einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe bis zu beziehungsweise von mehr als drei Jahren aufgegeben und durch das Kriterium Vollzugsdauer bis zu zwei Jahren sechs Monaten ersetzt. Vollzugsdauer ist die Zeit, die Gefangene vom Aufnahmetag an im Strafvollzug zuzubringen haben (§ 23 der Strafvollstreckungsordnung). Jungtäter sind aufgrund ihrer meist längeren Vollzugsdauer nunmehr eher in der JVA Fuhlsbüttel untergebracht. 6. Wie stellen sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung, getrennt nach Strafhaft, Ersatzfreiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung, in der Sozialtherapeutischen Anstalt einschließlich der Außenstelle Bergedorf Drucksache 21/7749 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 sowie in der sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Hahnöfersand zum 31. Januar 2017 dar? Anstalten Tatsächliche Belegungs - fähigkeit Belegung Davon Strafhaft Davon Ersatzfreiheitsstrafe Davon Sicherungs - verwahrung JVA Hahnöfersand Sozialtherapeutische Abteilung 18 8 8* Sozialtherapeutische Anstalt einschließlich Außenstelle Bergedorf 163 145 123 17 5 * Jugendstrafe. 7. Wie stellen sich Belegungsfähigkeit und tatsächliche Belegung in der Abteilung für Sicherungsverwahrung, getrennt nach Hamburger und Schleswig-Holsteiner Sicherungsverwahrten, in der JVA Fuhlsbüttel zum 31. Januar 2017 dar? Tatsächliche Belegungsfähigkeit Belegung Davon aus Hamburg Davon aus Schleswig-Holstein 31 23 14 9 8. Wie viele Verlegungen hat es im Monat Januar 2017 zwischen den einzelnen Justizvollzugsanstalten gegeben und wie viele gab es im Vergleich dazu im Januar 2016? 2017 Verlegungen von JVA Verlegungen in JVA BW FB GM HS SH UH JVA Billwerder (BW) - 18 18 0 0 4 JVA Fuhlsbüttel (FB) 2 - 9 0 2 1 JVA Glasmoor (GM) 5 1 - 0 0 2 JVA Hahnöfersand (HS) 2 0 0 - 0 0 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 1 1 0 0 - 0 Untersuchungshaftanstalt (UH) 144 56 7 36 0 - 2016 Verlegungen von JVA Verlegungen in JVA BW FB GM HS SH UH JVA Billwerder (BW) - 6 12 1 0 1 JVA Fuhlsbüttel (FB) 6 - 9 0 0 2 JVA Glasmoor (GM) 1 1 - 0 0 1 JVA Hahnöfersand (HS) 1 0 4 - 0 0 Sozialtherapeutische Anstalt (SH) 0 0 0 0 - 0 Untersuchungshaftanstalt (UH) 118 28 1 40 0 -