BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7752 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Gibt es einen „Flüchtlingstourismus“ auch in Hamburg? (II) Die in der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/7577 unter 2. aufgeworfene Frage wurde vom Senat mit dem Hinweis beantwortet: „Angaben hierzu werden nicht in auswertbarer Form erfasst.“ Da diese Antwort des Senats nicht erfragt wurde und mit der eigentlichen Fragestellung nichts zu tun hat, fordere ich den Senat auf, die Frage nach dem tatsächlichen Sinngehalt zu beantworten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut: 1. Haben der Senat oder die ihm nachgeordneten Behörden (insbesondere die Behörde für Inneres und Sport) und Ämter (insbesondere die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz) Hinweise von Bundesbehörden (zum Beispiel BND, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei , Bundeskriminalamt, Zoll, BAMF) erhalten, die darauf hindeuten, dass in Hamburg untergebrachte Schutzsuchende (unabhängig vom Aufenthaltsstatus) entweder in Krisengebiete dauerhaft ausgereist oder nach der Ausreise wieder nach Hamburg zurückgekehrt sind? 2. Haben sich diese Hinweise bestätigt? Siehe Drs. 21/7577 und Drs. 21/5987. Über die in der Drs. 21/5987 enthaltenen Angaben hinaus liegen der zuständigen Behörde Informationen im Sinne der Fragestellung nicht vor. Sicherheitsbehörden übermitteln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen entsprechend der Aufgabenstellung der Ausländerbehörde Informationen zu unterschiedlichsten Sachverhalten. Diese werden einzelfallbezogen bewertet und erfasst, aber nicht systematisch und abfragbar dokumentiert und erfasst. Eine Antwort im Sinne der Fragestellung würde daher die Durchsicht mehrerer Tausend Akten erfordern und ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.