BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7766 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien und Birgit Stöver (CDU) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Rauschgiftdelikte an Schulen nehmen zu – Sind Hamburger Schulhöfe ein Dealerparadies? Der Presse konnte in den letzten Tagen entnommen werden, dass „in Deutschland die Drogenkriminalität an Schulen teils drastisch zugenommen hat“, siehe hierzu zum Beispiel „Rauschgiftdelikte an Schulen nehmen zu“ in der „ZEIT ONLINE“ vom 23. Januar oder „Dealerparadies Schulhof“ im „Hamburger Abendblatt“ vom 24. Januar 2017. Dies geht nach Auskunft der Presse aus Statistiken der Landeskriminalämter und der Innenministerien der Bundesländer hervor. Ferner wird mit der Schlagzeile „Für Drogendealer sind die deutschen Schulen ein lukrativer Umschlagplatz“ aufgemacht. Da derartige Erkenntnisse und Statistiken im Rahmen der Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/6200 „Drogen an der Stadtteilschule Blankenese “ vom 30. September 2016 noch nicht vorlagen, ist anzunehmen, dass die zuständigen Behörden im großen Umfang ihre Daten in den letzten Monaten ausgewertet haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Zur im Vortext der Fragestellerinnen dargestellten Presseberichterstattung hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) am 24. Januar 2017 eine Pressemeldung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass „Statistiken über Drogendelikte nicht geeignet sind, Auskunft über das Ausmaß der Verbreitung von Cannabis- und Drogenkonsum unter Schülern wiederzugeben“ (siehe http://www.dhs.de/fileadmin/ user_upload/pdf/news/Pressemitteilung_Cannabis.pdf). Die für Bildung zuständige Behörde weist auf Untersuchungen zur Prävention des Suchtmittelkonsums hin, die deutlich machen, dass neben der Einleitung von Strafverfahren bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) das frühzeitige Wahrnehmen, Reagieren und die Vermittlung in bestehende Hilfeangebote von Bedeutung sind, um frühzeitig auf einen möglichen Suchtmittelkonsum und auf eine entsprechende Gefährdung von Kindern und Jugendlichen professionell zu reagieren (siehe Suchtbericht der Bundesregierung 2016 http://www.drogenbeauftragte.de/ fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2016/ 2016_2/160928_Drogenbericht-2016_NEU_Sept.2016.pdf). Die räumliche Erfassung von Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgte in dem gefragten Zeitraum in ihrer kleinsten Einheit nach Ortsteilen; nach der Tatörtlichkeit Schule wurde nicht differenziert. Daher sind die im Bereich einer Schule begangenen Straftaten mit der PKS bis zum 31. Dezember 2016 nicht auswertbar. Für die Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen im Bereich von Schulen wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten der zuständigen Kriminalpolizeidienststellen erforderlich. Die manuelle Auswertung mehrerer Tausend Vorgänge Drucksache 21/7766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 pro Jahr ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs.21/6200. Bei staatsanwaltlichen Ermittlungen erfolgt die statistische Erfassung im Vorgangsverwaltungs - und Vorgangsbearbeitungssystem MESTA. Die für die Beantwortung der nachfolgenden Fragestellungen erforderlichen Umstände, ob der Tatort eines Betäubungsmitteldeliktes im Bereich einer Schule oder deren Umgebung liegt beziehungsweise ob es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Schüler beziehungsweise eine Schülerin handelt, werden nicht differenziert. Daher sind die im Bereich einer Schule begangenen Straftaten mit MESTA nicht auswertbar. In den Jahren 2012 bis 2016 wurden in den für die Verfolgung von Rauschgift- und Arzneimittelsachen zuständigen Abteilungen, die auch Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende bearbeiten, über 60.000 Verfahren geführt. Die Beiziehung und händische Auswertung dieser Akten ist innerhalb der zur Beantwortung Parlamentarischer Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele Drogendelikte sind dem Senat und seinen Behörden in den Jahren 2012 bis 2016 a) an Hamburger Schulen und b) in deren Umfeld bekannt geworden? In wie vielen Fällen kam es zu Ermittlungsverfahren? Zu welchen Konsequenzen führten die jeweiligen Ermittlungsverfahren? Bitte nach Deliktart und Jahren unterteilen . Über die Meldungen der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wurden seit 2012 in Hamburg insgesamt 35 Delikte bezüglich des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) dokumentiert (siehe Drs. 20/5422, Drs. 20/9125, Drs. 20/12882 und Drs. 21/1599). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. In wie vielen Fällen führten die Ermittlungen aus Frage 1. zu gerichtlichen Verfahren und wie gingen diese Verfahren aus? Bitte nach Deliktart und Jahren unterteilen. 3. Wie viele Fälle von Drogenhandel an und im Umfeld von Hamburger Schulen sind in den einzelnen Jahren zwischen 2012 und 2016 begangen von welchen Altersgruppen jeweils bekannt geworden? Wie viele derartige Fälle fanden zudem im Umfeld der Schulen statt? Bitte nach Jahren, Altersgruppen, Geschlecht und Drogenart sortieren. 4. Wie viele Fälle von Drogenkonsum an Hamburger Schulen sind in den einzelnen Jahren zwischen 2012 und 2016 begangen von welchen Altersgruppen jeweils bekannt geworden? Wie viele derartige Fälle fanden zudem im Umfeld der Schulen statt? Bitte nach Jahren, Altersgruppen und Drogenart sortieren. 5. Wie viele der Drogendelikte im Sinne der obigen Fragen sind dabei von a) Schülern, b) Lehrern, c) anderen Mitarbeitern der Schulen und d) Schulfremden begangen worden? Bitte nach den Jahren 2012 – 2016, Personengruppen und Deliktart sortieren. Siehe Vorbemerkung. 6. In welcher Form hat der Senat die Eltern der betroffenen Schüler über die jeweiligen Vorfälle unterrichtet? Welche Unterrichtung erfolgte an Mitschüler und deren Eltern? In welcher Form wurden Elternräte und Schülerschaft insgesamt über Drogendelikte an den einzelnen Schulen informiert? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7766 3 Die Polizei informiert grundsätzlich nur die von dem jeweiligen Ermittlungsverfahren Betroffenen. Dies geschieht in der Regel durch postalisch zugestellte Vorladungen bei der Polizei mit dem Angebot rechtlichen Gehörs zum Vorhalt. Vorladungen Minderjähriger werden von der Polizei auf dem Postweg über die Erziehungsberechtigten zugestellt . Sollte es zu den genannten Vorfällen kommen, würde ein Verfahren zwischen Schulleitung , Polizei und Elternvertretern abgestimmt, um die Schülerschaft zu schützen, die Eltern sachlich zu informieren und mögliche polizeiliche Ermittlungen nicht zu behindern. Situationsabhängig würden passgenaue Maßnahmen ergriffen. Dazu gehörten zum Beispiel Elternbriefe und/oder Eltern-Informationsveranstaltungen. 7. Wie sieht die Vorgehensweise für angestellte und verbeamtete Lehrkräfte bei Bekanntwerden oder Beobachten von Drogendelikten aus? Welche Handlungsvorschriften gelten für die Mitarbeiter insbesondere zum Schutz von Minderjährigen und Kindern? Das schulische Personal handelt auf der Grundlage der §§ 31 und 49 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG). Nach § 31 Absatz 1 werden minderjährige Schülerinnen und Schüler durch die Aufsichtspflicht des schulischen Personals „vor Gefahren geschützt“ und „vor Handlungen bewahrt, mit denen sie sich oder anderen Schaden zufügen können“. § 31 Absatz 3 HmbSG formuliert unter anderem das Verbot des Mitführens von unerlaubten Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dies bedeutet im Zusammenhang mit dem Bekanntwerden oder Beobachten von Drogendelikten in Schulen, dass das Personal mit der Schulleitung auf der Grundlage abgestimmter Interventionsschritte aktiv wird, um die Schülerschaft vor möglichen Gefahren zu schützen. Hierzu zählt neben den in § 49 HmbSG dargestellten Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen auch die Verpflichtung zur Strafanzeige gemäß § 49 Absatz 8 HmbSG. Die LI-Broschüre „Drogen und Recht. Legale und illegale Drogen in Schulen – Rechtliche Fragestellungen und Tipps“ enthält für alle Lehrkräfte und sonstigen pädagogischen Fachkräften (unabhängig von ihrem Status) umfassende Informationen und Handlungsvorschriften, http://li.hamburg.de/contentblob/2817578/data/pdf-legale-undillegale -drogen-in-schulen-pdf-1-mb).pdf. Im Übrigen siehe Drs. 21/6200. 8. An welchen Schulen ist es in den vergangenen 24 Monaten zum Handel beziehungsweise zum Verteilen von welchen Drogen gekommen und was hat der Senat in jedem Einzelfall getan, um das zukünftig zu unterbinden und in welcher Form wurden die Eltern jeweils gewarnt? Bitte nach Bezirken, Stadtteilen und Schulen unter Angabe der Schulform quartalsmäßig auflisten. 9. Wie viele Drogendelikte kommen in Hamburg auf je 1.000 Schüler und wie sehen die Zahlen im Vergleich zu anderen Bundesländern aus? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. Bei Fragen zu den Gegebenheiten in den übrigen Ländern handelt es sich um Angelegenheiten , die außerhalb der Zuständigkeit des Senats und damit des parlamentarischen Fragerechts nach Artikel 25 Hamburgische Verfassung (HV) liegen (Hamburgisches Verfassungsgericht, Urteil vom 6. November 2013 – HVerfG 6/12 – juris Rn. 68). 10. Welche Erkenntnisse hat der Senat über den Drogenkonsum von Schülern ? Die „SCHULBUS“-Untersuchung (Schüler- und Lehrkräftebefragung zum Umgang mit Suchtmitteln), die in Hamburg seit 2004 regelmäßig durchgeführt wird, liefert dazu konkrete Ergebnisse. Die letzte Erhebung fand im Jahr 2015 statt. Danach sind beim Drogenkonsum rückläufige Trends feststellbar. Die 30-Tages-Prävalenz des Cannabiskonsums unter 14- bis 17-jährigen Schülerinnen und Schülern hat sich im Vergleich von 2012 und 2015 von 16,9 Prozent auf 11,8 Prozent reduziert. In Bezug auf die 30-Tages-Prävalenz anderer illegaler Drogen (ohne Cannabis) sinkt der Anteil von 2,2 Prozent (2012) auf 1,8 Prozent (2015), siehe http://www.sucht-hamburg.de/ images/downloads/Baumgaertner_Hiller_2016_SCHULBUS-Bericht_2015.pdf. Eine Drucksache 21/7766 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Zusammenfassung der Daten wurde auf der Landespressekonferenz am 12. Juni 2016 vorgestellt (siehe http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/6530524/2016-07-12- bgv-schulbus-studie/). Bundesweite Daten zum Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen liefert die Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), siehe Pressemeldung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen vom 24. Januar 2017, http://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/news/ Pressemitteilung_Cannabis.pdf. 11. Welche Programme sieht der Senat an Hamburger Schulen zur Prävention und Aufklärung im Bereich Drogenkonsum vor? Wie viele Schüler nehmen jährlich an den Programmen teil? Wie werden die Ergebnisse der Programme ausgewertet und welche Auswerteergebnisse liegen aus den Jahren 2012 – 2016 vor? Bitte Ergebnisse nach Jahren getrennt aufführen. Das SuchtPräventionsZentrum (SPZ) des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) berät und qualifiziert das Personal der Hamburger Schulen für die Umsetzung suchtpräventiver Unterrichtsvorhaben und -projekte sowie Programme und Wettbewerbe zur schulischen Suchtprävention (siehe http://li.hamburg.de/sunsuchtpraevention -unterricht/). Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wird nicht zentral erfasst. Im Rahmen des vom SPZ für Hamburg koordinierten Wettbewerbs zur Tabakprävention „Be smart – don‘t start“ können für die Jahre 2012 bis 2016 folgende Angaben gemacht werden: Jahr Teilnehmende Schulklassen 2011/2012 456 2012/2013 423 2013/2014 457 2014/2015 440 2015/2016 372 Quelle: LI Darüber hinaus können Schulen auch Präventionsangebote zum Beispiel von Hamburger Kliniken und Krankenkassen nutzen, beispielsweise „Nichtrauchen ist cool“ am UKE (siehe http://www.nichtrauchen-ist-cool.de/aktivitaeten.html). 12. Wie wurde der Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2012 zum Thema Gesundheitsförderung und Prävention als integraler Bestandteil der Schulentwicklung in Hamburg umgesetzt? Das Referat Gesundheit des LI verantwortet auf der Grundlage der KMK-Empfehlung die Gesundheitsförderung für Schülerinnen und Schüler (siehe http://li.hamburg.de/ gesundheit/). Gesundheitsförderung an den Hamburger Schulen als fächerverbindendes Aufgabengebiet im Unterricht zieht sich durch alle Jahrgangsstufen in allen Schulformen . Dazu liegen entsprechende Bildungs- und Rahmenpläne vor (siehe Grundschule : http://li.hamburg.de/contentblob/4492054/data/pdf-bildungsplangesundheitsfoerderung -gs.pdf; Stadtteilschule: http://li.hamburg.de/contentblob/ 4492060/data/pdf-bildungsplan-gesundheitsfoerderung-sts.pdf – identisch mit Gymnasien ), die mit der KMK-Empfehlung kompatibel sind. Maßnahmen der schulischen Gesundheitsförderung sind umso wirksamer, je stärker sie in ein Konzept „Gesunde Schule“ eingebunden sind. Aus diesem Grund bietet das Referat Gesundheit den Schulen, die im Rahmen der „gesunden Schulentwicklung“ ein auf ihre Bedingungen abgestimmtes Konzept entwickeln wollen, eine systemische Schulberatung an. Die Schwerpunkte und Vertiefungsfelder können im Rahmen der selbstverantworteten Schule von der Einzelschule festgelegt werden. Alle allgemeinbildenden Schulen Hamburgs können sich mit gesundheitsfördernden Schulprojekten an der Ausschreibung „Gesunde Schule“ der Hamburgischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung e.V. (HAG) beteiligen. Dieser vom LI beziehungsweise der für Bildung zuständigen Behörde mitgestaltete Wettbewerb wird jährlich mit einem anderen Schwerpunkt durchgeführt (siehe http://www.haggesundheit .de/lebenswelt/schule/gesunde-schule). Das „Hamburger Modell“ einer Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/7766 5 Zusammenarbeit aller Akteure in der öffentlichen Gesundheitsförderung ist der sogenannte Pakt für Prävention (siehe http://www.hag-gesundheit.de/lebenswelt/schule/ gesunde-schule). Der „Pakt für Prävention“ hat 2011 ein für das Handlungsfeld Schule relevantes „Rahmenprogramm Gesund aufwachsen in Hamburg!“ beschlossen (siehe http://www.hamburg.de/pakt-fuer-praevention/3110484/rahmenkonzept-gesundaufwachsen -in-hamburg/). Dazu wird jährlich am LI eine Messe zur Gesundheitsförderung an Hamburger Schulen durchgeführt. 13. Welche Drogen sind dem Senat bekannt? Welche Gefahr geht nach Ansicht des Senats von diesen einzelnen Drogen aus? Bitte nach Drogenart getrennt aufführen. Informationen zu Drogen oder Substanzen, die dysfunktional eingesetzt werden, um bestimmte Wirkungen zu erzielen, und deren Gefahrenpotenzial können auf der Internetseite der BZgA, http://www.drugcom.de/drogenlexikon/, abgerufen werden. Umfassende Informationen finden sich ebenso im Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/ Publikationen/Drogen_Sucht/Abschlussbericht/Drogen_und_Suchtbericht_2016_ screen.pdf). Im Abschlussbericht der SCHULBUS-Studie 2015 (siehe: http://www.suchthamburg .de/images/kategorien/information/aktuelles/ Baumgaertner_Hiller_2016_SCHULBUS-Bericht_2015.pdf) wird umfassend zur Problematik und der Verbreitung informiert. Dabei wird unterschieden zwischen legalen Suchtmitteln (Tabak, Alkohol, Medikamente), illegalen Suchtmitteln beziehungsweise Drogen (zum Beispiel Cannabis, Kokain, Ecstasy) und verhaltensbezogenen Suchtproblematiken (wie zum Beispiel exzessiver Umgang mit digitalen Medien und Essstörungen ). Insbesondere für Kinder und Jugendliche stellt der Suchtmittelkonsum generell eine Gesundheitsgefahr dar. Von daher ist es notwendig, im Rahmen suchtpräventiver Angebote ihre Lebenskompetenz zu stärken, sie anzuregen, sich kritisch mit den Risiken auseinanderzusetzen und im Zusammenhang mit dem Konsum frühzeitig angemessene Maßnahmen der Frühintervention umzusetzen.