BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7769 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Unzumutbare Verhältnisse im Sven-Simon-Park? Auf der Anhöhe im Sven-Simon-Park befindet sich das ehemalige Wohnhaus von Axel Springer, welches die Stadt seit 30 Jahren dem Segelclub RHE e.V. zur Verfügung stellt. Seit Jahren wird über die defekte Abwasserentsorgung des Hauses berichtet. Blankeneser Bürger berichten weiter, dass Abwasser unübersehbar an der Oberfläche der davor liegenden Wiese – der unmittelbaren Zuwegung zum Puppenmuseum Falkenstein – austritt und dort einen unerträglichen Gestank, ganz abgesehen von den unhaltbaren hygienischen Zuständen und der Gefahr bei gefrierender Nässe, verbreitet. Hinweise an das Bezirksamt und die Behörde für Umwelt endeten nach Darstellung Blankeneser Bürger ohne Behebung des Problems. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Seit wann sind dem Senat die in der Einleitung genannten Zustände im Sven-Simon-Park bekannt? 2. Befindet sich das ehemalige Wohnhaus Axel Springers im Sven-Simon- Park im Eigentum der Stadt Hamburg? 3. Wer ist für die Beseitigung von Abwasserdefekten grundsätzlich und im konkreten Fall verantwortlich? 4. Bis wann können die Anlieger und Besucher des Sven-Simon-Parks damit rechnen, dass die defekten Abwasseranlagen instand gesetzt werden und damit auch die unhaltbaren hygienischen Zustände abgestellt werden? Das ehemalige Wohnhaus von Axel Springer befindet sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Es ist per Testamentsauflage des Erblassers dem Segelclub RHE vertraglich dauerhaft zur Nutzung zu überlassen. Grundsätzlich sind die Eigentümer eines Grundstücks für den ordnungsgemäßen Zustand und den Betrieb der baulichen Anlagen, einschließlich ihrer Sanierung verantwortlich . Jedoch haben die Eigentümer die Möglichkeit, Verantwortlichkeiten auf die Nutzungsberechtigten (Pächter, Mieter) eines Grundstücks zu übertragen. Gemäß Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Segelclub RHE ist der Segelclub für alle Erneuerungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an der überlassenen Fläche und allen Gebäuden und damit auch für die Unterhaltung der Abwasserbeseitigungsanlage eigenverantwortlich zuständig. In den letzten Jahren traten in unregelmäßigen Abständen temporär Undichtigkeiten an der Abwasseranlage in Erscheinung. Der Segelclub wurde seitens des zuständigen Bezirksamtes mehrfach zum Abstellen dieser Mängel aufgefordert. Drucksache 21/7769 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gemäß aktueller Rücksprache des zuständigen Bezirksamtes mit dem Segelclub sind die notwendigen Arbeiten bereits im Jahr 2016 beauftragt worden und sollen zeitnah beginnen.