BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7770 21. Wahlperiode 07.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten David Erkalp (CDU) vom 31.01.17 und Antwort des Senats Betr.: Sauberes Billstedt auf öffentlichen Wegen und Plätzen Geht man dieser Tage durch den Stadtteil Billstedt, so bemerkt man vermehrt die Verschmutzung der Straßen und Grünanlagen. Auch den Einwohnern ist dieser Umstand aufgefallen. Besonders stark ist die Müllansammlung im Bereich rund um das Bäderland-Schwimmbad und entlang des Schleemer Bachs. Hier finden sich mitunter Einkaufswagen, Waschmaschinen, Klobürsten , Weihnachtsbäume sowie unzählige Taschentücher, Papier, Flaschen und sonstiger Unrat. Auch der Bereich um den Marktplatz am Billstedt Center fällt durch reichlich weggeworfene Tüten, Schnipsel und sonstigen Müll auf. Darüber hinaus ist die Anordnung der teilweise schief liegenden Kopfsteinpflaster und Gehwegplatten sehr gefährlich, sodass hier die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Insbesondere ältere Menschen haben Schwierigkeiten, problemlos über den Marktplatz zu gehen. Die Stolpergefahr ist groß. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Hamburg ist eine von erfreulicher kultureller und urbaner Vielfalt geprägte grüne Metropole , deren öffentliche Plätze und Grünanlagen intensiv genutzt werden. Mit dieser starken großstätischen Nutzung geht auch eine punktuelle Verschmutzung des öffentlichen Raumes einher. Hamburg begegnet den Beeinträchtigungen mit seiner Sauberkeitsoffensive „Hamburg – gepflegt und grün“. Der zuständigen Behörde liegen keine Informationen über ein aktuell erhöhtes Maß an Verschmutzungen im Stadtteil Billstedt vor. Verschmutzungen können über die Hotline „Saubere Stadt“ der Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) mit der Telefonnummer 2576-1111 gemeldet werden. Bei der SRH sind in 2016/2017 lediglich zwei Hotline-Meldungen für den Bereich Billstedter Marktplatz und drei Hotline-Meldungen für den Bereich der Grünanlage Schleemer Bach eingegangen. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat beantwortet die Fragen, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der SRH, wie folgt: 1. Wer ist für die Reinigung der Grünanlagen und öffentlichen Plätze im Stadtteil zuständig? Für die Reinigung der Grünanlagen ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte zuständig. Die Zuständigkeit für die Reinigung der öffentlichen Wege richtet sich nach den §§ 28 fortfolgende des Hamburgischen Wegegesetzes (Anliegerinnen und Anlieger oder SRH). 2. Wie oft wird die Reinigung vorgenommen? In den Grünanlagen wird in der Sommersaison ein- bis zweimal wöchentlich und in der Wintersaison nach Bedarf gereinigt, ergänzt durch Sonderreinigungen zum Beispiel nach Silvester. Zu den Reinigungsintervallen im Rahmen des öffentlichen Reinigungsdienstes der SRH (Wegereinigungsverzeichnis) siehe Drs. 21/6863. Drucksache 21/7770 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wann sind die Bereiche um Bäderland und entlang des Schleemer Bachs sowie der Marktplatz zuletzt gereinigt worden? Die Reinigung der Grünanlage erfolgte zuletzt am 23. Januar 2017. Der Billstedter Marktplatz wird täglich gereinigt. 4. Wer ist für die Entsorgung größerer Müllgegenstände wie zum Beispiel Waschmaschinen, Elektrogeräten, Einkaufswagen, Tannenbäumen und sonstigen Unrats zuständig, wenn diese unsachgemäß im öffentlichen Raum abgestellt werden und der Verursacher nicht zu ermitteln ist? Für die Entsorgung von illegal auf öffentlichen Wegen gelagerten oder abgelagerten hausmüllähnlichen Abfällen ist die SRH zuständig. In Grünlagen sind die jeweiligen Bezirksämter zuständig. 5. Gibt es bei der Reinigung öffentlicher Plätze und Grünanlagen Unterschiede zwischen den Stadtteilen, beispielsweise zwischen Eppendorf und Billstedt bezüglich Häufigkeit, Interwallen et cetera? Wenn ja, bitte die Reinigungsintervalle auflisten und die Gründe für diese Unterschiede benennen. Nein. Die Reinigungshäufigkeit in den Grünanlagen und auf öffentlichen Wegen ist nicht vom jeweiligen Stadtteil abhängig. 6. Wie kommt es zu der aktuell starken Verschmutzung des Stadtteils? Siehe Vorbemerkung. 7. Wäre es im Zuge der angedachten Aufwertung des Stadtteils nicht sinnvoll , zunächst oder gerade dann das äußere Erscheinungsbild Billstedts durch eine konsequente Sauberhaltung zu verbessern? Der Senat verfolgt das Ziel, den öffentlichen Raum in der ganzen Stadt sauber zu halten, auch unabhängig von konkreten Planungen für einzelne Stadtteile. 8. Wer kontrolliert die Gehwege, Wanderwege, Wege im Grünen sowie den Billstedter Marktplatz? Das zuständige Bezirksamt. 9. Wann wurde der Billstedter Marktplatz zuletzt nach seiner Sicherheit im Bereich der Kopfsteinpflaster und Gehwegplatten kontrolliert? Und ist der zuständigen Behörde dieses Problem überhaupt bekannt? Der Billstedter Marktplatz (Möllner Landstraße) wird im Zwei-Wochen-Rhythmus vom Bezirksamt kontrolliert. Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte ist bekannt, dass die Großpflastersteine verhältnismäßig große Fugen aufweisen, deren Inhalt durch die eingesetzten Kehrsaugmaschinen regelmäßig „ausgesaugt“ wird. Genauso regelmäßig werden diese Fugen aber wieder verfüllt. Die Gehwegplatten neigen aufgrund ihres Alters bei regelmäßiger Belastung zum Beispiel durch Marktstände oder das Überfahren zum Brechen. Diese Gehwegplatten werden nach der Feststellung derartiger Beschädigungen umgehend entfernt und ersetzt beziehungsweise entstandene Lücken mit Kaltasphalt verfüllt, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Das zuständige Straßenbaurevier steht außerdem in engem Kontakt mit dem zuständigen Marktmeister, sodass der Informationsweg kurz ist.